79. Der Sonntag
erscheint somit als das natürliche Modell, um jene Feiertage des
Kirchenjahres zu verstehen und zu begehen, deren Wert für das christliche
Leben so groß ist, daß die Kirche beschlossen hat, ihre Bedeutung
dadurch zu unterstreichen, daß sie die Gläubigen zur Teilnahme an der
Messe und zur Einhaltung der Ruhe zu verpflichten, obgleich diese Feste auf
wechselnde Wochentage fallen. (125) Die Zahl dieser Feiertage
ändert sich in den verschiedenen Epochen mit Rücksicht auf die
soziale und wirtschaftliche Situation sowie auf die Verwurzelung der Feiertage
in der Tradition und zudem auf die unterstützende Absicherung durch die
zivile Gesetzgebung. (126)
Die
aktuelle kanonisch-liturgische Ordnung sieht die Möglichkeit vor,
daß jede Bischofskonferenz je nach den besonderen Verhältnissen
dieses oder jenes Landes die Zahl der gebotenen Feiertage verringern kann. Der
etwaige diesbezügliche Beschluß bedarf einer vorherigen besonderen
Genehmigung des Apostolischen Stuhls (127) und in diesem Fall wird die
Feier eines Geheimnisses des Herrn wie die Erscheinung, die Himmelfahrt oder
das Fest des Leibes und Blutes Christi den liturgischen Vorschriften
entsprechend auf einen Sonntag verlegt werden, damit es den Gläubigen
nicht vorenthalten bleibt, sich auf das Geheimnis zu besinnen. (128)
Ebenso soll es den Bischöfen ein Anliegen sein, die Gläubigen zur
Teilnahme an der Messe auch an den wichtigen Feiertagen zu ermuntern, die auf
einen Wochentag fallen. (129)
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