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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Verbi sponsa

IntraText - Konkordanzen

klausur

   Teil,Kapitel,Paragraph
1 Einl, 0,1 | Sendung der Nonnen in der Klausur als »Zeichen der ausschlieblichen 2 Einl, 0,1 | kontemplativen Ordensfrauen in Klausur umgab, ist parallel zur 3 Einl, 0,1(5)| anders ist das Leben in der Klausur als die ständige Erneuerung 4 Einl, 0,2 | die konkrete Disziplin der Klausur erstellt werden sollten. 5 Einl, 0,2 | Auf diese Weise wird die Klausur der Verschiedenheit der 6 Einl, 0,2 | vor, welche die päpstliche Klausur der Nonnen, die sich ganz 7 I | I~BEDEUTUNG UND WERT~DER KLAUSUR DER NONNEN~ 8 I, 1,3(10) | kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 9 I, 1,3 | ausdrücklichen Lobpreis.~Die Klausur stellt somit auch in konkreter 10 I, 1,3 | Wiederkunft des Herrn wird die Klausur also zu einer Antwort auf 11 I, 1,3(13) | kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 12 I, 1,3(15) | wie Franziskus von ihrer Klausur aus ständig Gott im Gebet 13 I, 2,4 | Lammes leben wird.~Durch die Klausur vollziehen die Nonnen den 14 I, 2,4(21) | kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 15 I, 3 | Die Klausur in ihrer asketischen Dimension~ 16 I, 3,5 | Wert (23) eignet sich die Klausur besonders für ein Leben, 17 I, 3,5 | Schwestern stört. So schaltet die Klausur großenteils die Zerstreuung 18 I, 3,5 | ergriffen, findet sie in der Klausur ihre Gnadenstätte und die 19 I, 3,5 | muß auch die Disziplin der Klausur in praktischer Hinsicht 20 II | ZWEITER TEIL~DIE KLAUSUR DER NONNEN~ 21 II, 0,9 | einzigartiger Weise in der Klausur eine sehr bewährte Hilfe 22 II, 0,9 | worden. Die Disziplin der Klausur stellt also ein Geschenk 23 II, 0,9(53) | kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 24 II, 0,9(54) | 1980), 3: »Das Aufgeben der Klausur würde die Minderung dessen 25 II, 1 | Die päpstliche Klausur~ 26 II, 1,10 | sind, müssen die päpstliche Klausur gemäß den vom Apostolischen 27 II, 1,10 | wird durch die päpstliche Klausur mit ihrer besonders strengen 28 II, 1,10(55)| kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 29 II, 1,10 | strahlt.~Die päpstliche Klausur bedeutet für die Nonnen 30 II, 1,10(57)| kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 31 II, 1,11 | 11. Um als päpstliche Klausur zu gelten, muß das gänzlich 32 II, 2 | Klausur gemäß den Konstitutionen~ 33 II, 2,12 | folgen nicht der päpstlichen Klausur.~Diese Klöster bewahren 34 II, 2,12 | Traditionen entsprechende Klausur fest. (62)~Die Oberin kann 35 II, 3,13 | Gottesverehrung widmen, die päpstliche Klausur ein; wenn sie mit dem kontemplativen 36 II, 3,13 | pflegen, legen sie ihre Klausur in den Konstitutionen fest. (64)~ 37 II, 3,13 | Kongregation folgt der päpstlichen Klausur oder legt die Klausur unter 38 II, 3,13 | päpstlichen Klausur oder legt die Klausur unter Beachtung ihrer Eigenart 39 II, 4 | VORSCHRIFTEN ZUR PÄPSTLICHEN KLAUSUR DER NONNEN~ 40 II, 4,14 | beschaulichen Lebens vorbehaltene Klausur wird päpstliche Klausur 41 II, 4,14 | Klausur wird päpstliche Klausur genannt, weil die sie regelnden 42 II, 4,14 | strengere Vorschriften zur Klausur festlegen. ~ 43 II, 4,14(65)| kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum ( 44 II, 4,15 | Ausdehnungsbereich der Klausur~§ 2. Das Gesetz der päpstlichen 45 II, 4,15 | Das Gesetz der päpstlichen Klausur erstreckt sich auf die Wohnung 46 II, 4,15 | Nonnen das Verlassen der Klausur noch den Gläubigen das Betreten 47 II, 4,15 | Gäste dürfen nicht in die Klausur des Klosters geführt werden. ~ 48 II, 4,16 | Postulantinnen innerhalb der Klausur des Klosters leben; außer 49 II, 4,17 | Verlassen und Betreten der Klausur~15. Zur Gewährung der Erlaubnis 50 II, 4,17 | Betreten oder Verlassen der Klausur muß immer ein gerechter 51 II, 4,17 | Betreten und das Verlassen der Klausur in einem Buch zu vermerken, 52 II, 4,18 | des Klosters ist es, die Klausur unmittelbar zu schützen, 53 II, 4,18 | Betretens oder Verlassens der Klausur und beurteilt die Notwendigkeit 54 II, 4,18 | verpflichtet, die päpstliche Klausur zu schützen, zu fördern 55 II, 4,18 | 1. Das Verlassen der Klausur wird, vorbehaltlich besonderer 56 II, 4,18 | Konstitutionen das Verlassen der Klausur für den erforderlichen Zeitraum, 57 II, 4,18 | werden, das Verlassen der Klausur zu gestatten. (68)~Man beachte, 58 II, 4,19 | 18. § 1. Das Betreten der Klausur ist, vorbehaltlich eines 59 II, 4,21 | entleeren, wenn man die Klausur mit Geräuschen, Nachrichten 60 II, 4,22 | Die Überwachung der Klausur~21. Der Diözesanbischof 61 II, 4,22 | über die Einhaltung der Klausur in den ihrer Obhut anvertrauten 62 II, 4,22 | Gewährung der Dispensen von der Klausur ein, sondern nur in besonderen 63 II, 4,22 | Nonnen, dem Leben in der Klausur treu zu bleiben, indem sie 64 III, 1,24 | die Kontemplation in der Klausur hingeordnet ist, zu verstehen 65 III, 1,25 | kontemplativen Berufung zum Leben in Klausur und die Mabgaben der eigenen “ 66 III, 1,25 | auch für das Verlassen der Klausur zu Ausbildungszwecken. (81)~ 67 IV, 0,30 | kontemplativen Lebens in Klausur zu achten sind.~Die Föderationen


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