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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
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DRITTER TEIL

AUSDAUER IN DER TREUE

Die Ausbildung

22. Die Ausbildung der Klausurschwestern zielt darauf ab, die Person auf die Ganzhingabe an Gott in der Nachfolge Christi vorzubereiten, (72) wie es der ausschließlich auf die Kontemplation ausgerichteten Lebensform entspricht, die der besonderen Sendung der Klausurschwestern in der Kirche eigen ist.

Die Ausbildung muß die Person in ihrem tiefsten Inneren erreichen, mit dem Ziel, sie in einem Prozeß fortschreitender Gleichgestaltung mit Jesus Christus und seiner Ganzhingabe an den Vater reifen zu lassen. Die ihr eigene Methode muß daher das Merkmal der Ganzheitlichkeit annehmen und ausdrücken, (73) indem sie zur Weisheit des Herzens erzieht. (74) Es ist klar, daß diese Formung gerade wegen des Strebens nach der Umgestaltung der ganzen Person niemals ans Ende kommt.

Die besonderen Erfordernisse der Ausbildung der Nonnen, die zum gänzlich auf die Kontemplation ausgerichteten Leben berufen sind, wurden in der Instruktion Potissimum institutioni dargelegt (Teil IV, 72-85).

Die Ausbildung der kontemplativen Ordensfrauen ist in erster Linie Formung zum Glauben, »der Grundlage und Erstlingsfrucht einer echten Kontemplation...«. (75) Denn mit Hilfe des Glaubens lernt man, die ständige Gegenwart Gottes zu erkennen, um in Liebe seinem Geheimnis der Gemeinschaft anzuhängen.

Die Erneuerung des kontemplativen Lebens obliegt großenteils der Ausbildung der einzelnen Nonnen und der ganzen Gemeinschaft, damit sie zur Verwirklichung des göttlichen Planes gelangen, indem sie sich ihr Charisma zu eigen machen.

23. Besondere Bedeutung dafür gewinnt das vom besonderen Charisma inspirierte Ausbildungsprogramm, das, klar unterschieden, zunächst die Anfangsjahre bis zur feierlichen oder ewigen Profeß und dann die nachfolgenden Jahre umfaßt, die die Ausdauer in der Treue für das ganze Leben sicherstellen sollen. Zu diesem Zweck sollen die Klausurorden für die Erstellung einer entsprechenden »ratio formationis« (Ausbildungsordnung) sorgen, (76) die unter das Eigenrecht fallen soll, nachdem sie nach vorheriger Beschlußfassung durch das Konventualkapitel dem Heiligen Stuhl vorgelegt worden ist.

Der Kontext der Kulturen unserer Zeit schließt für die Institute des kontemplativen Lebens im Hinblick auf die Vorbereitung ein Niveau ein, das der Würde und den Anforderungen dieses geweihten Lebensstandes angepabt ist. Daher verlangen die Klöster von den Kandidatinnen vor der Zulassung zum Noviziat jenen Grad an persönlicher und affektiver, menschlicher und geistlicher Reife, die sie dazu befähigt, das Wesen einer Lebensform, die ganz auf die Kontemplation in der Klausur hingeordnet ist, zu verstehen und ihr treu zu bleiben. Die Verpflichtungen des Klosterlebens müssen den einzelnen Kandidatinnen gut bekannt sein; sie müssen von ihnen in der ersten Ausbildungsperiode und nicht erst nach Ablegung der feierlichen oder ewigen Gelübde angenommen werden. (77)

Das Studium des Gotteswortes, der Überlieferung der Kirchenväter, der Dokumente des Lehramtes, der Liturgie, der Spiritualität und der Theologie muß die lehrmäßige Basis der Ausbildung darstellen mit dem Ziel, die in der christlichen Offenbarung enthaltenen Grundlagen für die Erkenntnis des Geheimnisses Gottes anzubieten, indem »sie alle im Geheimnis Christi beschlossene Wahrheit im Lichte des Glaubens durchforscht«. (78)

Das kontemplative Leben muß unablässig aus dem Geheimnis Gottes schöpfen, weshalb es wesentlich darauf ankommt, den Nonnen für eine persönliche und gemeinschaftliche Ausbildung die Grundlagen und die Methode zu geben, die feststehend sind und nicht gelegentlichen Erfahrungen überlassen werden.

24. Allgemeine Norm ist, daß der gesamte Zyklus der Ausbildung am Anfang und der späteren Fortbildung innerhalb des Klosters durchgeführt wird. Das Fehlen äußerer Tätigkeiten und die Stabilität der Mitglieder erlaubt es, stufenweise und mit größerer Anteilnahme die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung zu durchlaufen. Im eigenen Kloster wächst und reift die Nonne im geistlichen Leben und erlangt die Gnade der Kontemplation. Die Ausbildung im eigenen Kloster hat auch den Vorteil, daß dadurch der Einklang in der ganzen Kommunität gefördert wird. Darüber hinaus ist das Kloster mit seinem charakteristischen Umfeld und Lebensrhythmus der angemessenste Ort, um den Ausbildungsweg (79) zurückzulegen, da die tägliche Speise der Eucharistie, die Liturgie, die lectio divina, die Marienverehrung, die Askese und die Arbeit, die Pflege der schwesterlichen Liebe sowie die Erfahrung von Einsamkeit und Schweigen wesentliche Momente und Faktoren im Hinblick auf die Formung zum kontemplativen Leben ausmachen.

Die Oberin eines Klosters muß als Erstverantwortliche für die Ausbildung (80) für einen angemessenen Weg der anfänglichen Formung der Kandidatinnen sorgen. Sie soll auch die ständige Fortbildung der Nonnen dadurch fördern, daß sie sie lehrt, vom Geheimnis Gottes zu zehren, der sich ihnen unablässig in der Liturgie und in den verschiedenen Augenblicken des monastischen Lebens schenkt. Zudem soll die Oberin den Nonnen die geeigneten Mittel für die geistliche und doktrinelle Ausbildung an die Hand geben und sie zu einem ständigen Wachstum anspornen, wie es die Treue zu dem immer neuen Geschenk der göttlichen Berufung verlangt.

Die Ausbildung ist ein Recht und eine Pflicht eines jeden Klosters, das sich auch der Mitarbeit von auswärtigen Personen bedienen kann, vor allem von dem Institut, dem es eventuell angeschlossen ist. Wenn das der Fall ist, wird die Oberin die Beteiligung an jenen Fernkursen billigen können, die sich auf den Stoff des Ausbildungsprogrammes des Klosters beziehen.

Wenn ein Kloster von sich aus diese Aufgabe nicht zu leisten vermag, können einige Unterrichtseinheiten gemeinsam in einem der Klöster desselben Instituts und gewöhnlich in derselben Gegend organisiert werden. Die beteiligten Klöster setzen dafür die Bedingungen, die Häufigkeit und Dauer in der Weise fest, daß die grundlegenden Erfordernisse der kontemplativen Berufung zum Leben in Klausur und die Mabgaben der eigenenratio formationiseingehalten werden. Die Klausurvorschriften gelten auch für das Verlassen der Klausur zu Ausbildungszwecken. (81)

Der Besuch von Ausbildungskursen kann freilich die systematische und stufenweise Formung in der eigenen Kommunität nicht ersetzen.

Jedes Kloster muß tatsächlich Baumeister seiner Lebendigkeit und seiner Zukunft sein können. Es ist daher nötig, daß es vor allem im Bereich der Ausbildung selbständig wird; diese darf sich ja nicht nur an einige seiner Mitglieder richten, sondern soll die ganze Kommunität einbeziehen, damit sie zum Ort eines leidenschaftlichen Fortschritts und geistlichen Wachstums werde.




72) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 65.



73) Vgl. ebd.



74) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 16, Anm. 32: Hl.Bonaventura, Itinerarium mentis in Deum, Prol., Nr. 4: Opera Omnia V, 296 a: »Niemand möge glauben, ihm genüge die Lesung ohne Salbung, die Spekulation ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die Umsicht ohne Begeisterung, der Fleib ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne Liebe, der Verstand ohne Demut, das Studium ohne die göttliche Gnade, die Beobachtungsgabe ohne die göttlich inspirierte Weisheit«.



75) Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 74.



76) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 68; Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 85.



77) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz (4. Januar 1995), 8: »Die Kontemplativen binden sich in einem so erhabenen Stand persönlicher Hingabe, daß er eine besondere Berufung erfordert, die vor der Zulassung oder der Ablegung der ewigen Gelübde geprüft werden mub«.



78) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die göttliche Offennarung Dei verbum, 24: vgl. Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 22: »Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn Adam, der erste Mensch, war das Vorausbild des zukünftigen (vgl. Röm 5,14), nämlich Christi des Herrn. Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschliebt ihm seine höchste Berufung«.



79) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 81; Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern, Bologna (29. September 1997), 5: »Eure Klostergemeinschaften mit ihrem eigenen Rhythmus von Gebet und Übung schwesterlicher Liebe, wo die Einsamkeit von der süben Gegenwart des Herrn erfüllt ist und die Stille die Seele bereit macht, auf seinen inneren Rat zu hören, sind der Ort, wo ihr euch jeden Tag an dieser liebevollen Erkenntnis des Wortes des Vaters schult«.



80) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 619; 641; 661.



81) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 82.






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