Beziehungen zu den männlichen
Instituten
26.
Im Laufe der Jahrhunderte hat der
Heilige Geist in der Kirche Ordensfamilien hervorgebracht, die aus verschiedenen,
in derselben Spiritualität lebendig vereinten, aber voneinander und oft in
der Lebensform unterschiedenen Zweigen bestehen.
Die Nonnenklöster hatten zu den
entsprechenden männlichen Instituten verschiedene Beziehungen, die in
unterschiedlicher Weise konkrete Gestalt angenommen haben.
Eine Beziehung zwischen den Klöstern
und dem entsprechenden männlichen Institut kann unter Wahrung der
Klosterdisziplin das Wachsen in der gemeinsamen Spiritualität
fördern. So gesehen zielt der Anschluß der Klöster an das
männliche Institut — unter Beachtung der rechtlichen Autonomie, die jedem
eigen ist — darauf ab, in den Klöstern selbst den ursprünglichen
Geist der Ordensfamilie zu bewahren, um ihn in einer ausschließlich
kontemplativen Dimension zu verkörpern.
Das einem männlichen Institut
angeschlossene Kloster behält seine eigene Lebensweise und Leitung. (85)
Deshalb soll die Definition der auf das geistliche Wohl ausgerichteten
gegenseitigen Rechte und Pflichten die tatsächliche Autonomie des Klosters
schützen.
Aus der neuen Sicht und Perspektive, in der
die Kirche heute die Rolle und die Präsenz der Frau sieht, gilt es, die —
wenn noch vorhandene — Form jenes Rechtsschutzes seitens der Männerorden
und der Ordensoberen zu überwinden, welche die Autonomie der Nonnenklöster
in der Tat einschränken kann.
Die männlichen Oberen sollen ihre
Aufgabe im Geist der Zusammenarbeit und des demütigen Dienens
erfüllen, indem sie jede unrechtmäßige Unterordnung ihnen
gegenüber vermeiden, damit die Nonnen mit der Freiheit des Geistes und
Verantwortungsgefühl über das, was ihr religiöses Leben
betrifft, entscheiden.
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