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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens Verbi sponsa IntraText CT - Text |
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Die päpstliche Klausur 10. »Nonnenklöster, die ganz auf das beschauliche Leben ausgerichtet sind, müssen die päpstliche Klausur gemäß den vom Apostolischen Stuhl erlassenen Vorschriften beachten«. (55) Da eine feste und bindende Hingabe an Gott am angemessensten die Vereinigung Christi mit der Kirche, seiner Braut, zum Ausdruck bringt, wird durch die päpstliche Klausur mit ihrer besonders strengen Form der Trennung sehr gut die Ganzhingabe der Nonnen an Jesus Christus ausgedrückt und verwirklicht. Sie ist Zeichen, Schutz und Form(56) des gänzlich kontemplativen Lebens, einer Ganzhingabe — die nicht nur dem Vorsatz nach, sondern die tatsächlich Ganzheit meint —, so daß Jesus wirklich der Herr, die einzige Sehnsucht und ausschließliche Seligkeit der Nonne ist, die erwartungsvoll jubelnd und voller Freude über die vorweggenommene Anschauung seines Antlitzes strahlt. Die päpstliche Klausur bedeutet für die Nonnen eine Anerkennung der Besonderheit des gänzlich kontemplativen Lebens der Frau, das auf einzigartige Weise im Mönchtum die Spiritualität des Ehebundes mit Christus entwickelt und damit Zeichen und Verwirklichung der ausschlieblichen Vereinigung der Kirche als Braut mit ihrem Herrn wird. (57) Eine wirkliche Trennung von der Welt, das Schweigen und die Einsamkeit bringen die Integrität und Identität des ausschlieblich kontemplativen Lebens zum Ausdruck und schützen sie, damit es seinem besonderen Charisma und den gesunden Traditionen des Instituts treu ist. Das Lehramt der Kirche hat mehrmals die Notwendigkeit betont, getreu an dieser Lebensform festzuhalten, die für die Kirche eine Quelle der Gnade und Heiligkeit darstellt. (58) 11. Um als päpstliche Klausur zu gelten, muß das gänzlich kontemplative Leben ausschließlich und völlig auf die Erlangung der Einheit mit Gott in der Kontemplation ausgerichtet sein. Ein Institut gilt dann als ganz auf das kontemplative Leben ausgerichtet, wenn: a) seine Mitglieder jede innere und äußere Aktivität auf die intensive, ständige Suche nach der Einheit mit Gott ausrichten; b) es äußere und direkte Apostolatsaufgaben, und sei es auch in beschränktem Maße, sowie die physische Teilnahme an Ereignissen und Diensten der kirchlichen Gemeinschaft ausschließt, (59) um die es daher auch nicht gebeten werden soll, weil sich das als ein Gegenzeugnis der wahren Teilnahme der Nonnen am Leben der Kirche und ihrer authentischen Sendung herausstellen würde; c) es die Trennung von der Welt in konkreter und wirksamer Weise (60) und nicht bloß symbolisch vollzieht. Jede Anpassung der Formen der Trennung von der Aubenwelt muß so erfolgen, »daß die materielle Trennung gewahrt bleibt«, (61) und unterliegt der Approbation durch den Heiligen Stuhl.
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55) Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3; vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), Normen 1. 56) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966), II, 30. 57) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), IV. 58) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 8; 59; Ders., Ansprache an die Klausurschwestern (Lisieux, 2. Juni 1980), 4: »Liebt eure Trennung von der Welt, die ganz mit der Einsamkeit der Wüste in der Bibel vergleichbar ist. Paradoxerweise ist dieser einsame Ort nicht leer. Dort spricht der Herr zu eurem Herzen und bindet euch eng an sein Heilswerk«; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 29. 59) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 674. 60) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern (Bologna, 29. September 1997), 4: »Euer Leben, das mit seiner konkret und wirksam zum Ausdruck gebrachten Trennung von der Welt den Primat Gottes verkündet, hält ständig den Vorrang der Kontemplation vor der Aktion, des Ewigen vor dem Zeitlichen wach«. 61) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966), II, 31. |
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