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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
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  • DRITTER TEIL AUSDAUER IN DER TREUE
    • Beziehungen zu den männlichen Instituten
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Beziehungen zu den männlichen Instituten

26. Im Laufe der Jahrhunderte hat der Heilige Geist in der Kirche Ordensfamilien hervorgebracht, die aus verschiedenen, in derselben Spiritualität lebendig vereinten, aber voneinander und oft in der Lebensform unterschiedenen Zweigen bestehen.

Die Nonnenklöster hatten zu den entsprechenden männlichen Instituten verschiedene Beziehungen, die in unterschiedlicher Weise konkrete Gestalt angenommen haben.

Eine Beziehung zwischen den Klöstern und dem entsprechenden männlichen Institut kann unter Wahrung der Klosterdisziplin das Wachsen in der gemeinsamen Spiritualität fördern. So gesehen zielt der Anschluß der Klöster an das männliche Institut — unter Beachtung der rechtlichen Autonomie, die jedem eigen ist — darauf ab, in den Klöstern selbst den ursprünglichen Geist der Ordensfamilie zu bewahren, um ihn in einer ausschließlich kontemplativen Dimension zu verkörpern.

Das einem männlichen Institut angeschlossene Kloster behält seine eigene Lebensweise und Leitung. (85) Deshalb soll die Definition der auf das geistliche Wohl ausgerichteten gegenseitigen Rechte und Pflichten die tatsächliche Autonomie des Klosters schützen.

Aus der neuen Sicht und Perspektive, in der die Kirche heute die Rolle und die Präsenz der Frau sieht, gilt es, die — wenn noch vorhandene — Form jenes Rechtsschutzes seitens der Männerorden und der Ordensoberen zu überwinden, welche die Autonomie der Nonnenklöster in der Tat einschränken kann.

Die männlichen Oberen sollen ihre Aufgabe im Geist der Zusammenarbeit und des demütigen Dienens erfüllen, indem sie jede unrechtmäßige Unterordnung ihnen gegenüber vermeiden, damit die Nonnen mit der Freiheit des Geistes und Verantwortungsgefühl über das, was ihr religiöses Leben betrifft, entscheiden.




85) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 614.






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