Teil,Kapitel,Paragraph
1 I, 1,7 | unserer Zeit, mögen die Obern und Oberinnen 'in Abstimmung
2 I, 2,10 | Die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen~Es ist Sache
3 I, 2,10 | die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen in der eigenen
4 I, 2,10 | dort ist es Pflicht der Obern dafür Sorge zu tragen, daß
5 I, 2,11 | Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen, deren Ziel
6 I, 2,11 | eine Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, die im Bereich
7 I, 2,11 | für die Leitung~Bei den Obern und Oberinnen, die eine
8 II, 0,12 | Konferenzen der Höheren Obern oder Oberinnen oder von
9 II, 0,12 | oder von einer Gruppe von Obern oder Oberinnen organisiert,
10 II, 2,16 | berücksichtigt. Die Höheren Obern sind die Letztverantwortlichen
11 II, 4,18 | Inhalte umrissen und den Obern gemäß dem Kirchenrecht aufgetragen,
12 II, 4,18 | Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen und die Verantwortlichen
13 III, 1,21| Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen ab oder von
14 III, 1,21| einer Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, bei denen
15 III, 1,21| den Bischöfen und Höheren Obern und Oberinnen zu verwirklichen
16 III, 2,22| welche Weise die Höheren Obern, die den für das Zentrum
17 III, 2,22| Zustimmung des zuständigen Obern einzuholen und die geforderte »
18 III, 2,22| Autorität wird jene Höheren Obern, die Studenten entsenden
19 III, 2,22| Zusammenarbeit fördern kann.(90) Die Obern der Studenten — seien sie
20 III, 2,22| vermitteln muß«. Die Höheren Obern sollen dem bei der Auswahl
21 III, 2,22| sollen sich die zuständigen Obern vergewissern, daß der betreffende
22 III, 2,22| Empfehlung durch den Höheren Obern oder den Obern des Ausbildungshauses,
23 III, 2,22| den Höheren Obern oder den Obern des Ausbildungshauses, dem
24 III, 2,22| Rechte und Pflichten jener Obern übernimmt, die ihre Studenten
25 III, 2,22| Ordenspriesterkandidaten sollen die Obern die Dozenten und Mitarbeiter
26 IV, 2,24 | sind, sollen die Höheren Obern und Oberinnen es als ihre
27 IV, 3,25 | Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen organisiert;
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