Teil,Kapitel,Paragraph
1 Einl, 0,2 | in der Ausbildung der eigenen Mitglieder.(5)~Was in diesem
2 Einl, 0,3 | ermöglichen wollen. In ihren eigenen Ausbildungsgemeinschaften
3 Einl, 0,3 | lebendigere Aneignung der eigenen charismatischen Identität
4 I, 1,7 | Verantwortung bezüglich der eigenen Identität. Das »Gründercharisma« — »
5 I, 1,7 | Geistes, weitergegeben an die eigenen Jünger, um von diesen gelebt,
6 I, 1,7 | Weiterbildung gemäß dem eigenen Charisma in den Händen des
7 I, 1,7 | beständigen Weiterbildung der eigenen Mitglieder nicht vollständig
8 I, 1,8 | sie sich gegenseitig ihre eigenen Gaben durch Begegnung und
9 I, 1,8 | Verfügung stehen, um den eigenen Mitgliedern eine umfassende
10 I, 1,8 | bestehe in der Ausbildung der eigenen Mitglieder zu einer lebendigen,
11 I, 1,8 | größeren Wertschätzung des eigenen und fremden Charismas beiträgt,
12 I, 1,9 | Harmonisierung der dem Ordensleben eigenen Lebenshaltungen beitragen.
13 I, 2,10 | Obern und Oberinnen in der eigenen Ratio die Prinzipien und
14 I, 2,10 | Obere sich entscheiden, die eigenen Mitglieder in ein zwischen-institutliches
15 I, 2,10 | delegieren sie nichts von ihrer eigenen Verantwortung, sondern nehmen
16 I, 2,10 | Ausbildungserfahrung.(40) »Die Treue zum eigenen Charisma bedarf der Vertiefung
17 I, 2,10 | zwischen-institutlichen Zentrums in der eigenen Ausbildungsgemeinschaft
18 I, 2,10 | Gemeinschaftslebens innerhalb des eigenen Instituts mitmachen können.(42)~
19 I, 2,11 | von einem Team mit einem eigenen Verantwortlichen geleitet,
20 II, 2,14 | oder der Novize den Weg der eigenen Identität in der Berufung
21 II, 2,14 | besonderen Berufung des eigenen Instituts ausreichend auszubilden
22 II, 2,16 | Wertschätzung der Originalität der eigenen Gründung reifen zu lassen,
23 II, 2,16 | Aggiornamento, zur Überprüfung der eigenen erzieherischen Aufgabe,
24 II, 3,17 | Institut entsprechend seinem eigenen Ausbildungsplan die »schwere
25 II, 4,18 | organische Weise und gemäß seinem eigenen Charakter für die beständige
26 III, 1,21 | einer Gruppe oder von einem eigenen Verantwortlichen geleitet
27 III, 2,22 | der Bischofskonferenz des eigenen Landes aufgestellt ist.(96)
28 III, 2,22 | des Ordenslebens und des eigenen Instituts, in der Gegenwart
29 III, 2,22 | einen Studenten von den eigenen Studienprogrammen auszuschließen,
30 III, 2,22 | priesterliche Ausbildung der eigenen Mitglieder. Sie leiten und
31 III, 2,22 | zusätzlichen besonderen Kurse des eigenen Instituts, entsprechend
32 III, 2,22 | Instituts, entsprechend der eigenen Spiritualität und pastoralen
33 III, 2,22 | Zentrums beizutragen.~g) Die eigenen Initiativen. Die beschriebenen
34 III, 2,22 | Solche Zentren folgen ihrer eigenen Ordnung.~
35 Schl, 0,27| Verwirklichung der Einheit des eigenen Lebens in Christus durch
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