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Praktische
Leitlinien
Aus den genannten Grundsätzen ergeben
sich für die Ordensinstitute und für die zwischen-institutlichen
Zentren einige praktische Leitlinien:
10.
Die Ordensinstitute
a) Die Kapitel und Höheren Obern und
Oberinnen
Es ist Sache der Institute, durch die
Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen in der eigenen Ratio die
Prinzipien und Normen für die Ausbildung festzulegen,(35) die
Ausbilder und Dozenten zu beauftragen und darüber zu wachen, daß der
Ausbildungsprozeß in Übereinstimmung mit dem Charakter und der
Sendung des Instituts und entsprechend dem geltenden Recht verlaufe. Wenn Obere
sich entscheiden, die eigenen Mitglieder in ein zwischen-institutliches
Ausbildungszentrum zu entsenden, dann delegieren sie nichts von ihrer eigenen
Verantwortung, sondern nehmen diese weiterhin wahr (vgl. Nr. 11, 17 und 22) in
»voller Verantwortung als Wächter und als Lehrer«.(36)
b) Die Ausbildungsgemeinschaft
In jeder Form von zwischen-institutlicher
Zusammenarbeit muß die gebotene Unterscheidung von
Ausbildungsgemeinschaft und zwischen-institutlichem Zentrum beachtet werden.(37)
Die Ausbildungsgemeinschaft ist der erste Bezugspunkt, den kein Zentrum
ersetzen kann. Sie bildet das Umfeld, in welchem die persönliche
Identität und die Antwort auf die empfangene Berufung im Geist der
jeweiligen Gründer wächst und heranreift.(38) Die Vertiefung
der charismatischen Identität geschieht im lebendigen Kontakt mit den
Ausbildern und den Mitbrüdern oder Mitschwestern, mit denen dieselben
Lebenserfahrungen, dieselben Herausforderungen der Gesellschaft und dieselben
Traditionen des Instituts geteilt werden.(39) Diese Gemeinschaft also
bleibt immer der Ort der ins Leben umgesetzten Synthese der
Ausbildungserfahrung.(40) »Die Treue zum eigenen Charisma bedarf der
Vertiefung in der täglich wachsenden Kenntnis der Geschichte des Instituts
und seiner besonderen Sendung, und sie bedarf auch der Kenntnis des Geistes der
Gründer, wobei gleichzeitig danach zu streben ist, ihn ins
persönliche und gemeinschaftliche Leben zu integrieren«.(41)
Wo die Umstände es den Ordensleuten
nicht ermöglichen, während des Besuchs eines zwischen-institutlichen
Zentrums in der eigenen Ausbildungsgemeinschaft zu leben, dort ist es Pflicht
der Obern dafür Sorge zu tragen, daß sie periodisch besonders
ausgeprägte Zeiten der Ausbildung und des Gemeinschaftslebens innerhalb
des eigenen Instituts mitmachen können.(42)
11.
Die zwischen-institutlichen
Ausbildungszentren(43)
a) Die Zentren und ihre Beschaffenheit
Die Konferenzen der Höheren Obern und
Oberinnen, deren Ziel es ist »eine wirksamere Zusammenarbeit zum Wohl der
Kirche(44) zu fördern«, oder eine Gruppe von Höheren Obern
oder Oberinnen, die im Bereich der Ausbildung gern zusammenarbeiten wollen,
können zu diesem Zweck Dienste organisieren oder zwischen-institutliche
Zentren einrichten.(45)
Diese gibt es
in vielerlei Formen. Einige sind dazu bestimmt, ergänzende Dienste zu
erbringen; andere besorgen die Ausbildung der Ordensleute unter
doktrinärem Gesichtspunkt; andere schließlich schaffen besondere
Strukturen für die Vorbereitung der Ordenskandidaten für das
Priestertum. Die nachstehenden Normen
und Direktiven tragen dieser Vielfalt Rechnung.
Für die Errichtung des Sitzes eines
zwischen-institutlichen Ausbildungszentrums ist die schriftliche Zustimmung des
Ortsordinarius gefordert.
b) Die Verantwortung für die Leitung
Bei den Obern und Oberinnen, die eine solche
Initiative ins Leben gerufen haben, liegt auch die letzte Verantwortung
für das Zentrum. Im Geiste von »Mutuae Relationes« werden sie die
geeignete Weise finden, die Bischöfe über die Tätigkeiten des
Zentrums zu informieren und mit ihnen einen offenen Dialog zu pflegen, der
seinerseits wieder der Bereicherung und Förderung des Zentrums selbst
dient.(46) Der hl. Vater erinnert daran, daß sie die
Verantwortung tragen für die Begleitung der Aktivitäten der Zentren
und auch dafür, die Übereinstimmung der erteilten Unterweisung mit
dem Magisterium der Kirche zu garantieren.(47)
Jede zwischen-institutliche Initiative sei
unmittelbar von einem Team mit einem eigenen Verantwortlichen geleitet, wobei
Gewähr für Stabilität und für Kompetenz im
Ausbildungsbereich gegeben sein muß.
c) Die Dozenten
In der Auswahl der Dozenten wird man auf die
gesunde Lehre achten, auf fachspezifische Kompetenz, auf pädagogische
Fähigkeit und auf Befähigung zur Zusammenarbeit. Weiter wird ihre
Kenntnis und ihre Wertschätzung des Ordenslebens in der Vielfalt seiner
Formen und seiner Entwicklungen gemäß dem II. Vatikanischen Konzil
und dem Magisterium der Kirche beurteilt werden.
Die Zentren mögen das pädagogische
Ethos der Dozenten wachhalten und Begegnungen mit den Ausbildern fördern
zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und der überprüfenden
Auswertung.
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