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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Zusammenarbeit der Ordensinstitute

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  • I. GRUNDSÄTZE UND PRAKTISCHE RICHTLINIEN
    • Praktische Leitlinien
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Praktische Leitlinien

Aus den genannten Grundsätzen ergeben sich für die Ordensinstitute und für die zwischen-institutlichen Zentren einige praktische Leitlinien:

10. Die Ordensinstitute

a) Die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen

Es ist Sache der Institute, durch die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen in der eigenen Ratio die Prinzipien und Normen für die Ausbildung festzulegen,(35) die Ausbilder und Dozenten zu beauftragen und darüber zu wachen, daß der Ausbildungsprozeß in Übereinstimmung mit dem Charakter und der Sendung des Instituts und entsprechend dem geltenden Recht verlaufe. Wenn Obere sich entscheiden, die eigenen Mitglieder in ein zwischen-institutliches Ausbildungszentrum zu entsenden, dann delegieren sie nichts von ihrer eigenen Verantwortung, sondern nehmen diese weiterhin wahr (vgl. Nr. 11, 17 und 22) in »voller Verantwortung als Wächter und als Lehrer«.(36)

b) Die Ausbildungsgemeinschaft

In jeder Form von zwischen-institutlicher Zusammenarbeit muß die gebotene Unterscheidung von Ausbildungsgemeinschaft und zwischen-institutlichem Zentrum beachtet werden.(37) Die Ausbildungsgemeinschaft ist der erste Bezugspunkt, den kein Zentrum ersetzen kann. Sie bildet das Umfeld, in welchem die persönliche Identität und die Antwort auf die empfangene Berufung im Geist der jeweiligen Gründer wächst und heranreift.(38) Die Vertiefung der charismatischen Identität geschieht im lebendigen Kontakt mit den Ausbildern und den Mitbrüdern oder Mitschwestern, mit denen dieselben Lebenserfahrungen, dieselben Herausforderungen der Gesellschaft und dieselben Traditionen des Instituts geteilt werden.(39) Diese Gemeinschaft also bleibt immer der Ort der ins Leben umgesetzten Synthese der Ausbildungserfahrung.(40) »Die Treue zum eigenen Charisma bedarf der Vertiefung in der täglich wachsenden Kenntnis der Geschichte des Instituts und seiner besonderen Sendung, und sie bedarf auch der Kenntnis des Geistes der Gründer, wobei gleichzeitig danach zu streben ist, ihn ins persönliche und gemeinschaftliche Leben zu integrieren«.(41)

Wo die Umstände es den Ordensleuten nicht ermöglichen, während des Besuchs eines zwischen-institutlichen Zentrums in der eigenen Ausbildungsgemeinschaft zu leben, dort ist es Pflicht der Obern dafür Sorge zu tragen, daß sie periodisch besonders ausgeprägte Zeiten der Ausbildung und des Gemeinschaftslebens innerhalb des eigenen Instituts mitmachen können.(42)

11. Die zwischen-institutlichen Ausbildungszentren(43)

a) Die Zentren und ihre Beschaffenheit

Die Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen, deren Ziel es ist »eine wirksamere Zusammenarbeit zum Wohl der Kirche(44) zu fördern«, oder eine Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, die im Bereich der Ausbildung gern zusammenarbeiten wollen, können zu diesem Zweck Dienste organisieren oder zwischen-institutliche Zentren einrichten.(45)

Diese gibt es in vielerlei Formen. Einige sind dazu bestimmt, ergänzende Dienste zu erbringen; andere besorgen die Ausbildung der Ordensleute unter doktrinärem Gesichtspunkt; andere schließlich schaffen besondere Strukturen für die Vorbereitung der Ordenskandidaten für das Priestertum. Die nachstehenden Normen und Direktiven tragen dieser Vielfalt Rechnung.

Für die Errichtung des Sitzes eines zwischen-institutlichen Ausbildungszentrums ist die schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius gefordert.

b) Die Verantwortung für die Leitung

Bei den Obern und Oberinnen, die eine solche Initiative ins Leben gerufen haben, liegt auch die letzte Verantwortung für das Zentrum. Im Geiste von »Mutuae Relationes« werden sie die geeignete Weise finden, die Bischöfe über die Tätigkeiten des Zentrums zu informieren und mit ihnen einen offenen Dialog zu pflegen, der seinerseits wieder der Bereicherung und Förderung des Zentrums selbst dient.(46) Der hl. Vater erinnert daran, daß sie die Verantwortung tragen für die Begleitung der Aktivitäten der Zentren und auch dafür, die Übereinstimmung der erteilten Unterweisung mit dem Magisterium der Kirche zu garantieren.(47)

Jede zwischen-institutliche Initiative sei unmittelbar von einem Team mit einem eigenen Verantwortlichen geleitet, wobei Gewähr für Stabilität und für Kompetenz im Ausbildungsbereich gegeben sein muß.

c) Die Dozenten

In der Auswahl der Dozenten wird man auf die gesunde Lehre achten, auf fachspezifische Kompetenz, auf pädagogische Fähigkeit und auf Befähigung zur Zusammenarbeit. Weiter wird ihre Kenntnis und ihre Wertschätzung des Ordenslebens in der Vielfalt seiner Formen und seiner Entwicklungen gemäß dem II. Vatikanischen Konzil und dem Magisterium der Kirche beurteilt werden.

Die Zentren mögen das pädagogische Ethos der Dozenten wachhalten und Begegnungen mit den Ausbildern fördern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und der überprüfenden Auswertung.




35) Vgl. c. 659 § 2, § 3; PI 103.



36) Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der C.N.B.B., 11-7-1995, Osservatore Romano, 18. Juli 1995, S. 5.



37) Vgl. PI 99.



38) Vgl. EE 47.; PI 60.



39) Vgl. PI 26-27.



40) Vgl. VFC 43.



41) Johannes Paul II., Ansprache an Ordensfrauen, Florianopolis, Brasilien, 18. Oktober 1991, Insegnamenti XIV2 (1991), S. 928.



42) Vgl. EE III § 12; MR 46; RPU 9; cc. 659, 665 § 1.



43) Wie schon in Note 7 bemerkt, werden in diesem Dokument »zwischen-institutliche« Ausbildungszentren alle jene zwischen-institutlichen Institutionen bezeichnet, die in der Ausbildung ihrer Mitglieder zusammenarbeiten, sei es durch das Angebot von ergänzenden Kursen oder durch vollständige Studienprogramme. Jene Zentren jedoch, die eine volle akademische Ausbildung vermitteln, werden im vorliegenden Dokument »Religionswissenschaftliche Institute« genannt oder/und »Philosophisch-Theologische Institute«.



44) PC 23.



45) Vgl. PI 98-100.



46) Vgl. MR 28. 31; VC 46. 50.



47) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an de Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der C.N.B.B., (11. Juli 1995), Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5.






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