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III.
RELIGIONSWISSENSCHAFTLICHE INSTITUTE UND PHILOSOPHISCH-THEOLOGISCHE INSTITUTE
19.
Im ersten und zweiten Teil wurden einige
grundsätzlichen Kriterien behandelt, die sich auf die
zwischen-institutlichen Ausbildungsinitiativen und auf mögliche Modelle
der Zusammenarbeit während der verschiedenen Phasen der Ausbildung selbst
beziehen. Dieser dritte Teil dagegen behandelt die Religionswissenschaftlichen
Institute und die Philosophisch-Theologischen Institute, die eine
vollständige theologische Ausbildung vermitteln und deshalb eine
rechtliche Struktur und besondere organisatorische Bedürfnisse haben.
Nützlicherweise wird daran erinnert,
daß die theologische Ausbildung der Ordensbrüder, der Schwestern und
der Ständigen Diakone, sowie die Ausbildung der Priesteramtskandidaten
besondere Anforderungen stellen, die zu berücksichtigen sind. Im Interesse
der Identität eines jeden ist die Unterscheidung von Ausbildung zum
Priester, zum Diakon und zu den anderen kirchlichen Diensten notwendig.(77)
Darum soll das Studienzentrum, das die Vorbereitung dieser Personenkreise zur
Aufgabe hat, bei der Gestaltung der Programme und Inhalte die besonderen
Charakteristiken einer jeder dieser Gruppen berücksichtigen.
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