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Die Religionswissenschaftlichen
Institute
20.
Die Religionswissenschaftlichen
Institute sind entstanden, um den Ordensbrüdern und -schwestern ein
angemessenes Niveau humanistischer und theologisch-pastoraler Bildung zu
vermitteln, das unter Berücksichtigung des sozio-kulturellen Umfeldes der
Personen, an die sich diese Kurse wenden, erreicht werden soll, um sie besser
zu qualifizieren und sie auf die verschiedenen kirchlichen Dienste gemäß
der Zielsetzung der einzelnen Institute vorzubereiten.(78)
Man muß den Alumnen eine gediegene
philosophisch-theologische Grundlage geben, sie für die Aufgabe des
Erziehers zum Glauben befähigen, sie für die ausdrückliche
Verkündigung des Evangeliums und die Förderung des menschlichen und
sozialen Fortschritts vorbereiten, sie sensibel machen für die
Zusammenhänge von Religion und Kultur, für den interreligiösen
Dialog, für die Unterscheidung der Zeichen der Zeit, für die
Verschmelzung von organischer Pastoral und missionarischer Öffnung in
Gemeinschaft mit der Gesamtkirche und der Ortskirche.
Diese Institute haben ferner eine gute, von
den Werten des Evangeliums durchdrungene Vorbereitung in den
Humanwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, soziale
Kommunikation) anzubieten und müssen die Studenten befähigen, sich
derer bei der Glaubensvermittlung und bei der Ausbildung der Schüler Jesu
zu bedienen.
Weiter ist Sorge zu tragen für eine
gute Kenntnis der menschlichen Gruppen und der kulturellen Umfelder, die sie
evangelisieren müssen, um dadurch beizutragen, die Gefahr eines Zwiespalts
zwischen der Ausbildung der Ordensleute und den korrekt inkulturierten
Evangelisationsprozessen zu vermeiden.(79)
Schließlich mögen sie auch Kurse
anbieten, die die Ordensleute befähigen, wirkungsvoller ihr spezifisches
Apostolat innerhalb der Kirche auszuüben: Kurse für Jugendpastoral,
für Krankenpastoral, für das Dritte Alter, für die Emarginierten
oder für andere apostolische Tätigkeiten entsprechend der Sendung des
jeweiligen Instituts.
21.
Gründung und Führung solcher
Institute hängen von den Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen
ab oder von einer Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, bei denen die
letzte Verantwortung liegt. Es wird verlangt, dab ein jedes Institut sein
eigenes Statut besitzt, in welchem Ziel, Adressaten, angebotene Dienste sowie
den Organismus, der die unmittelbare Verantwortung trägt, klar beschrieben
sind. Die Bestätigung der Errichtung und die Approbation der Statuten steht
der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens zu.
Um eine entsprechende Erfüllung der
Aufgaben des Zentrums zu gewährleisten ist erforderlich, daß das
Zentrum direkt von einer Gruppe oder von einem eigenen Verantwortlichen
geleitet wird. Diese haben in der Erfüllung der ihnen übertragenen
Aufgabe Stabilität und Fachkompetenz in der Ausbildung zu garantieren.
Alle drei Jahre soll dann dieser Kongregation ein Bericht über die
realisierten Aktivitäten vorgelegt werden.
Für die Organisation der Kurse gilt,
was in cann. 659, 660 und 661 sowie in Potissimum institutioni in Nr. 61
gesagt wird.(80)
Die Religionswissenschaftlichen Institute,
die für die Ausbildung von Nicht-Priesteramtskandidaten bestimmt sind,
werden ermutigt, sich einer Theologischen Fakultät anzuschließen.
Man wird so eine bessere lehrmäßige Ausbildung der Studenten
fördern, so daß diese eventuell auch die gebotenen akademischen
Grade oder Diplome erwerben können.(81)
Eine mögliche zivilrechtliche Anerkennung
dieser Institute ist von großem Nutzen, doch darf sie keinesfalls die
ihnen eigene Zielsetzung beeinflussen oder verändern.
In diesem Bereich können die
Katholischen Universitäten, ebenso wie auch andere Organismen auf der Eben
der Ortskirchen, wertvolle Initiativen für das Studium anbieten, die im
Zusammenwirken mit den Bischöfen und Höheren Obern und Oberinnen zu
verwirklichen sind.(82)
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