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Die theologisch-philosophischen
Ausbildungsinstitute
für die Priesterkandidaten der Orden.
22.
Folgendes sind die Grundnormen, nach
denen die theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute für die
Priesterkandidaten der Orden geführt werden:
a) Die
Kanonische Errichtung. Vor der
Errichtung eines zwischen-institutlichen Zentrums für philosophische und
theologische Studien ist die Gutheißung sowohl der Errichtung des
Zentrums wie auch dessen Statuten durch die Kongregation für die Institute
des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens(83)
erforderlich. Diese wird ihrerseits zuvor ein kompetentes Gutachten der
Kongregation für die Evangelisierung der Völker einholen (wo es sich
um Missionsgebiete handelt), wie auch die Gutheißung der Kongregation
für das Katholische Bildungswesen(84) (was die Studienordnung in
Philosophie und Theologie und die Verleihung akademischer Grade betrifft).
Bezüglich der akademischen Grade werden die philosophischen und
theologischen Institute für Priesteramtskandidaten ermutigt, sich an eine
entsprechende philosophische oder theologische Fakultät anzugliedern.(85)
b) Die Autorität des Instituts.
In den Statuten wird klar festgelegt, auf welche Weise die Höheren Obern,
die den für das Zentrum verantwortlichen Organismus bilden, ihre
Autorität ausüben.
Es ist Aufgabe dieser Autorität oder
ihrer Delegierten — gewöhnlich wird es der Leitungsrat sein — die Dozenten
zu ernennen, zu bestätigen oder zu ersetzen, gemäß dem in den
Statuten(86) vorgesehenen Verfahren, sowie auch die Zustimmung des
zuständigen Obern einzuholen und die geforderte »professio fidei«(87)
entgegenzunehmen. Mit der Ernennung eines Dozenten ist das »Mandat« zu
verbinden, im Auftrag der Kirche zu lehren.(88) Die Lehre, die die
Dozenten an die Studenten vermitteln, wird »eine objektive und
vollständige Lehre sein, die im Einklang mit dem Magisterium der Kirche
strukturiert ist«.(89)
Dieselbe Autorität wird jene
Höheren Obern, die Studenten entsenden und vor der Kirche und vor ihrer
Gemeinschaft die ordnungsgemäße Ausbildung ihrer künftigen
Priester gewährleisten müssen, auf dem laufenden halten über den
Unterricht, der erteilt wird, und über den Gang des Zentrums. Auch der
Präsident der gemischten Kommission der Bischöfe und Höheren
Ordensobern muß informiert werden, damit er die gegenseitige Kenntnis und
Zusammenarbeit fördern kann.(90) Die Obern der Studenten — seien
sie Ordensobere oder verantwortliche Bischöfe — oder gegebenenfalls deren
Stellvertreter, sollen zu den regelmäßigen Beratunsggesprächen
über die Entwicklung des Zentrums eingeladen werden. Wo die kirchlichen
und pastoralen Auswirkungen des Zentrums es erfordern wird empfohlen, im Geist
der comunio einen Bischof im Leitungsrat zu haben.(91)
c) Die
Programme. Die intellektuelle
Ausbildung des künftigen Priesters gründet vor allem im Studium der
»Sacra Doctrina«, und baut darauf auf.
»Die wahre Theologie entspringt dem Glauben
und führt zum Glauben«.(92) Die theologische Ausbildung, vom
Glauben erhellt und durch das Magisterium geleitet, soll so erteilt werden,
daß die Alumnen in vollem Umfang die in der Göttlichen Offenbarung
gründende katholische Lehre kennen, daß sie aus ihr das geistliche
Leben nähren und fähig werden, sie während ihres priesterlichen
Dienstes auf angemessene Weise lehren und verteidigen zu können«.(93)
Bezüglich der Studien wird man der
Vollständigkeit der Materien und der für die vorgeschriebenen sechs
philosophisch-theologischen Jahre vorgeschriebenen Inhalte besondere
Aufmerksamkeit schenken.(94) Unter Achtung der für das
Ordenspriestertum spezifischen Bedürfnisse sowie der »inneren Einheit des
katholischen Priestertums«, sei es Welt- oder Ordenspriestertum,(95)
müssen diese Studien dem Bildungsplan für die Priester Rechnung
tragen, der von Heiligen Stuhl und von der Bischofskonferenz des eigenen Landes
aufgestellt ist.(96) Dabei wird immer auch dafür gesorgt sein,
daß entsprechende Kurse über Theologie und Spiritualität des
Ordenslebens sowie über Theologie der Ortskirche(97) vorgesehen
sind. Auch in diesem Fall darf eine staatliche Anerkennung keineswegs die
kirchlich vorgeschriebenen Studien beeinträchtigen oder verändern.
Wo die Institute für die Ausbildung der
Ordenspriesterkandidaten aus ernsten Gründen auch Kandidaten für den
Ständigen Diakonat oder Mitbrüder oder Mitschwestern, die für
anderweitige apostolische Dienste vorgesehen sind, aufnehmen, dort muß
das Studienprogramm für die künftigen Priester als eine
vollständige, besondere und klar erkennbare Einheit dastehen,(98)
und es muß vermeiden werden, die Ausbildung zu einer allgemeinen und
für alle gleichen Vorbereitung für einen späteren Dienst zu
machen. Deshalb sind die besonderen Bedürfnisse der anderen Schüler
zu berücksichtigen, indem diesen ein auf sie zugeschnittenes Programm
angeboten wird, das sie für den Dienst des Ständigen Diakons oder
für die ihrer Berufung gemäßen Dienste vorbereitet.
d) Die Dozenten. Die Qualität
der Ausbildung und die Gediegenheit der beschriebenen Initiativen hängen
zum großen Teil von der besonderen Kompetenz ab, vom »sensus ecclesiae«
und von der religiösen Glaubwürdigkeit der Dozenten; ferner auch von
der Formulierung der Programme und von der Lebensgestaltung im Institut selbst.
Besonders die Dozenten sollten sich bewußt sein, daß ihr Unterricht
»das Verständnis des Glaubens letztlich im Namen des Herrn und der Kirche(99)
erschließen und vermitteln muß«. Die Höheren Obern sollen dem
bei der Auswahl der Dozenten Rechnung tragen. Sie sollen der Vorbereitung der
neuen Generationen vor allen anderen pastoralen Tätigkeiten den Vorzug
geben, indem sie ihr die besten Lehrer und Ausbilder bereitstellen. Es geht
hier um eine kirchliche Verantwortung zum Wohl des Gottesvolkes, des
Ordenslebens und des eigenen Instituts, in der Gegenwart und in der Zukunft.
Neben der akademischen Kompetenz sollen die
Dozenten auch die didaktischen Fähigkeiten pflegen, die ihr Auftrag
erfordert. (100) Eine besondere Aufmerksamkeit ist der
Gewährleistung der Qualität des Unterrichts in jenen Disziplinen zu
schenken, die das Grundgerüst des Studienganges bilden.
Erforderlich ist ferner, daß jeder
Dozent theologischer Fächer über ein Lehrmandat verfügt. (101)
Vor der Zustimmung zur Ernennung eines Dozenten sollen sich die
zuständigen Obern vergewissern, daß der betreffende Dozent über
die geforderte Vorbereitung, über die notwendige Treue zum Magisterium und
über die Achtung der Tradition verfügt und zudem die Fähigkeit
mitbringt, Priester auf ihren Dienst an den Menschen in unserer Zeit
vorzubereiten. (102)
e) Die
Zulassung. Für die Zulassung an ein philosophisch-theologisches
Studienzentrum wird verlangt, daß der Kandidat über das von den
Statuten geforderte Ausbildungsniveau verfügt, wobei die kanonischen
Normen und die Erfordernisse der jeweiligen Orte und Zeiten zu
berücksichtigen sind. Auch die
schriftliche Empfehlung durch den Höheren Obern oder den Obern des
Ausbildungshauses, dem er angehört, ist gefordert.
Auch Kandidaten für den
Diözesanklerus können zugelassen werden, wenn der zuständige
Bischof schriftlich darum bittet, der nach den Statuten des Zentrums dann auch
die Rechte und Pflichten jener Obern übernimmt, die ihre Studenten dorthin
senden.
Das Institut hat das Recht, einen Studenten
von den eigenen Studienprogrammen auszuschließen, wenn sich im Lauf des
Jahres herausstellen sollte, daß er den Zielen und Voraussetzungen
für die Aufnahme nicht entspricht, auch wenn er besondere geistige Fähigkeiten
und Studieneifer entfaltet. Eine solche Entlassung hindert jedoch nicht,
daß sein Oberer für ihn nicht an anderer Stelle andere
Möglichkeiten erschließt.
f) Die Ausbildungsgemeinschaft und das
philosophisch-theologische Zentrum. Der Obere und das Ausbildungteam eines
jeden Ordensinstituts sind stets die ersten Verantwortlichen für die
religiöse und priesterliche Ausbildung der eigenen Mitglieder. Sie leiten
und koordinieren das Gemeinschaftsleben, das allgemeine Ausbildungsprogramm und
die zusätzlichen besonderen Kurse des eigenen Instituts, entsprechend der
eigenen Spiritualität und pastoralen Zielsetzung, die das einigende Band
der menschlichen, geistlichen und pastoralen Bildung darstellt. Sie pflegen
regelmäßigen Kontakt mit dem Studienzentrum und interessieren sich
aktiv für dessen Programme.
Im Prozeß der Erkennung und
Beurteilung der Eignung eines Ordenspriesterkandidaten sollen die Obern die
Dozenten und Mitarbeiter in der pastoralen Ausbildung um Rat angehen. Die
Ausbildungsgemeinschaft wird Nutzen daraus ziehen, aber auch das
Studienzentrum, das in seiner Verantwortung für den Ausbildungsweg der
künftigen Priester sensibilisiert wird.
Schließlich ist noch
wünschenswert, daß jedes Ordensinstitut, das seine Mitbrüder
ins Zentrum entsendet, sich bemühe, durch ein qualifiziertes Mitglied zum
Unterricht oder zur Animation des Zentrums beizutragen.
g) Die eigenen Initiativen. Die
beschriebenen Initiativen zwischeninstitutlicher Zusammenarbeit unterscheiden
sich von den philosophischen und theologischen Zentren, die unter der
Verantwortung eines Ordensinstituts errichtet sind, das unter Beibehaltung
seiner Autonomie Angehörige anderer Institute als Studenten zuläbt. (103)
Solche Zentren folgen ihrer eigenen Ordnung.
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