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IV.
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN INSTITUTEN IN DER AUSBILDUNG DER AUSBILDER UND
AUSBILDERINNEN
Der Dienst der Ausbildung
23. Der Dienst der Ausbildung ist ein echt
»ekklesialer Dienst« (Paul VI.) und eine Kunst: »Die Kunst aller Künste«.
(104) Für die Ausbilder und Ausbilderinnen bedeutet er eine
ständige Anstrengung, die Welt der Jugendlichen zu verstehen, verbunden
mit einer pädagogischen und spirituellen Fähigkeit zur Leitung und
Begleitung der Jugendlichen. Ihr Dienst ist eine anspruchsvolle Vermittlung mit
einem klaren trinitarischen Bezug: »die Ausbildung ist Teilhabe am Wirken des
Vaters, der durch den Geist in den Herzen der Jugendlichen die Gesinnung des
Sohnes ausprägt«. Um diese »teilhabende Vermittlung« ausüben zu
können, »müssen die Ausbilder und Ausbilderinnen Personen sein, die
Erfahrung haben auf dem Weg der Gottsuche, damit sie fähig sind, andere
auf diesem Weg zu begleiten (...) Dem Licht der Geistesgelehrsamkeit werden sie
jenes Licht hinzufügen, das die menschlichen Hilfsmittel bereitstellen,
die bei der Klärung einer Berufung wie auch bei der Bildung des neuen
Menschen nützlich sein können, damit er zu einer echten Freiheit
finde (...)«. (105) Diese Aufgabe verlangt deshalb eine ernsthafte und
gediegene Vorbereitung der künftigen Ausbilder, sowie ihrerseits ein
bereitwilliges und restloses Einbringen ihrer selbst in die Aufgabe, Nachahmer
Christi zu sein im Dienst an den Brüdern. (106) Trotz der
apostolischen Bedürfnisse und der Notsituation, in der die Ordensfamilien
arbeiten, behält eine umsichtige Sorgfalt in der Auswahl und in der
Vorbereitung der Ausbilder und Ausbilderinnen Priorität. Es geht ja um
eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben... Die Jugendlichen brauchen
vor allem Lehrer, die für sie gotterfüllte Menschen sind,
einfühlsame Kenner des menschlichen Herzens und der Wege des Geistes,
fähig auf ihre Bedürfnisse nach vertiefter Innerlichkeit, nach
Gotteserfahrung und nach Geschwisterlichkeit zu antworten und die imstande
sind, sie in ihre Sendung einzuführen. Ausbilder, die zur Unterscheidung
befähigen, zur Einfügungsbereitschaft und zum Gehorsam, zur Deutung
der Zeichen der Zeit und der Bedürfnisse der Menschen und fähig, mit
mutigem Einsatz und in voller kirchlicher Einheit Antworten zu geben«. (107)
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