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| Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens Zusammenarbeit der Ordensinstitute IntraText CT - Text |
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Grundsätze 6. Angesichts dieser reichen und vielschichtigen Wirklichkeit, und aufmerksam für die zahlreichen, bereits bestehenden Initiativen, nimmt dieses Dikasterium seine Verantwortung wahr, einige Überlegungen und geeignete Leitlinien für die Überprüfung, die Verstärkung und die Entfaltung solcher und anderer ähnlicher Erfahrungen anzubieten. Diese Leitlinien gehen von Prinzipien aus, die die anfängliche Ausbildung und die ständige Weiterbildung im Ordensleben regeln, in der Vielfalt seiner Charismen und in seiner spezifischen Funktion innerhalb der Gemeinschaft und Sendung der Kirche.(13) a) Die Ausbildung: unverzichtbares Recht und Pflicht jedes Instituts. 7. Bevor wir zur Sache kommen ist es angebracht daran zu erinnern, daß die Ausbildung ein unverzichtbares Recht und eine Pflicht für jedes Institut ist.(14) Dieses Prinzip ist das Fundament des gesamten Dokuments und verdient es, von Anfang an besonders hervorgehoben zu werden, um der Zusammenarbeit unter den Instituten in der Gesamtheit des Ausbildungsprozesses einen Rahmen zu geben. 7.1. Jedes Institut hat eine primäre Verantwortung bezüglich der eigenen Identität. Das »Gründercharisma« — »Erfahrung des Heiligen Geistes, weitergegeben an die eigenen Jünger, um von diesen gelebt, bewahrt, vertieft und in Übereinstimmung mit dem Leib Christi, der immerfort wächst, beständig weiterentwickelt zu werden«(15) — ist jedem Institut als ein ursprüngliches Erbe zum Wohl der ganzen Kirche anvertraut.(16) Die eigene Identität »in kreativer Treue«(17) zu pflegen bedeutet also, im Leben und in der Sendung des Gottesvolkes Gaben und Erfahrungen zusammenfließen zu lassen, die es bereichern,(18) dabei aber gleichzeitig zu vermeiden, daß die Ordensleute »nur auf vage und unbestimmte Weise in das Leben der Kirche eingebunden seien«.(19) Folglich wird den Instituten eine gebührende Autonomie in ihrer Lebensgestaltung und besonders in ihrer Leitung zuerkannt, wodurch ihnen innerhalb der Kirche eine eigene Disziplin ermöglicht und ihnen eine unverfälschte Entwicklung ihres geistlichen und apostolischen Erbes zugesichert ist. Aufgabe der Ortsordinarien ist es, diese Autonomie zu schützen.(20) Die Autonomie in der Lebensgestaltung und in der Leitung beinhaltet auch die Autonomie im Bereich der Ausbildung, denn »die erste Verantwortung für die Ausbildung der Ordensleute liegt von Rechts wegen bei jedem einzelnen Institut«.(21) 7.2. Durch den Ausbildungsprozeß vollzieht sich jene charismatische Identifikation, die nicht nur für das Reifen der Mitglieder erforderlich ist, damit sie in Übereinstimmung mit dem Gründungscharisma leben und arbeiten, sondern auch für die Identität und Einheit des Instituts, für die Echtheit seiner Ausdrucksweisen in den verschiedenen Kulturen,(22) wie auch für die Gemeinschaft und Sendung in der Kirche. »Wenn man nämlich bedenkt, daß die erste Ausbildung und die beständige Weiterbildung gemäß dem eigenen Charisma in den Händen des Instituts liegt, dann kann die interkongregationale Ausbildung die Aufgabe der beständigen Weiterbildung der eigenen Mitglieder nicht vollständig ersetzen. Diese muß in vielerlei Hinsicht von den Wesensmerkmalen des Charismas jeden Instituts durchdrungen sein«.(23) Der Codex des kanonischen Rechtes stimmt deshalb mit diesen Prinzipien überein, wenn er über die Ausbildung im eigentlichen Sinne spricht und sich dabei allein auf die interne Ausbildung der Ordensperson innerhalb des Instituts bezieht.(24) Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit aus, die ja von Johannes Paul II. im Nachsynodalen Schreiben Vita Consecrata anerkannt und empfohlen wird. Der hl. Vater regt dort an: »Vor dem Horizont der Gemeinschaft, der offen ist für die Herausforderungen unserer Zeit, mögen die Obern und Oberinnen 'in Abstimmung mit den Bischöfen' versuchen, sich das Wirken der besten Mitarbeiter jedes Instituts zunutze zu machen«.(25) 7.3. Ihrerseits hat die Kirche die Pflicht, die Eigenart und das charismatische Bewußtsein der Institute zu bewahren und zu fördern, und sie macht daraus eines der Prinzipien für deren Erneuerung,(26) denn der Lebensstand, der in der Profeß der evangelischen Räte gründet, »ist ein wertvolles Geschenk und ist für Gegenwart und Zukunft des Gottesvolkes notwendig, denn er gehört zutiefst zu dessen Leben, Heiligkeit und Sendung«.(27) Und nachdem das Charisma jedes Instituts ein ursprüngliches und einzigartiges Geschenk des Geistes an die Kirche darstellt, ist diese darum besorgt, die geistlichen Bedingungen und die rechtlichen Instrumente bereitzustellen, die deren Fruchtbarkeit, Entfaltung und Harmonie in der kirchlichen Einheit gewährleisten.(28) b) Die Zusammenarbeit und Solidarität in der Ausbildung 8. In Verbindung mit dem eben genannten Grundsatz muß richtigerweise auch jener der Zusammenarbeit(29) und der Solidarität zwischen den verschiedenen Instituten hervorgehoben werden, besonders zwischen jenen, die in einem bestimmten geographischen und kulturellen Gebiet präsent sind. Das Ordensleben hat tatsächlich ein vertieftes Bewußtsein von der Einzigartigkeit jedes Charismas gewonnen, von seiner besonderen kirchlichen Aufgabe und auch von den Merkmalen und Aufgaben, die allen Instituten gemeinsamen sind. Die Ausbildung hat eine tiefe, allen gemeinsame Wurzel. Sie ist tatsächlich ein Wirken Gottes, des Vaters, der nach einem besonderen charismatischen Plan durch den Heiligen Geist in den Berufenen das Bild des Sohnes ausprägt.(30) Die Zusammenarbeit findet außerdem ihre Seele in der pneumatisch-geheimnisvollen Dimension der Kirche, aus der durch das Wirken des Geistes die Vielfalt der Charismen entspringt. Auf die Einheit mit ihr und mit ihrer Sendung ist auch das Leben und der missionarische Auftrag der Institute hingerichtet. Die Zusammenarbeit stützt sich auf den Reichtum, die Lebenskraft und die Schönheit der Kirche,(31) und sie ist fruchtbar, denn die unterschiedlichen charismatischen Initiativen ergänzen und erhellen sich gegenseitig; außerdem erschließen sie sich gegenseitig ihre eigenen Gaben durch Begegnung und geschwisterlichen Austausch.(32) Einen konkreten Ausdruck von Zusammenarbeit und Solidarität unter den Ordensfamilien stellt die inzwischen in verschiedenen Bereichen verbreitete Initiative dar, zwischen-institutliche Ausbildungszentren zu schaffen, besonders wenn den einzelnen Institute nicht ausreichend die Mittel zur Verfügung stehen, um den eigenen Mitgliedern eine umfassende Ausbildung zu ermöglichen. Von solcher Zusammenarbeit hat der hl. Vater in der Audienz gesprochen, die er der U.I.S.G. (Internationale Union der Generaloberinnen) gewährte, wo er sagt: »Wesentlich ist, daß seitens der Ordensfamilien eine umfassende Zusammenarbeit bestehe in der Ausbildung der eigenen Mitglieder zu einer lebendigen, echten und frohen Liebe zu Jesus, den sie zutiefst kennen, dem sie nachfolgen und dem sie gehorchen«(33) Die gesammelte Erfahrung zeigt, daß diese Zusammenarbeit, wenn sie gut durchgeführt wird, zu einer größeren Wertschätzung des eigenen und fremden Charismas beiträgt, eine konkrete Solidarität unter Gemeinschaften mit mehr und solchen mit weniger Berufungen und Mitteln aufweist und ein beredtes Zeugnis jener Gemeinschaft ablegt, zu der die Kirche durch göttliche Berufung aufgerufen ist. So bringt sie großen Nutzen, damit die Ausbildung jenes Niveau und jene Weite erhalte, die von der Sendung des Ordenslebens in den heutigen Zeitumständen gefordert wird. c) Die zwischen-institutlichen Zentren und die Ausbildung 9. Um der eigentlichen Aufgabe dieser zwischen-institutlichen Zentren, d.h. deren Zielsetzung, »Studienzentrum« im Dienste der Ausbildung zu sein, angemessen zu entsprechen, müssen diese folgendes vor Augen haben: – Die Ausbildung ist ein ganzheitlicher Prozeß, dessen Elemente sich gegenseitig durchdringen. Es besteht tatsächlich eine tiefe Wechselbeziehung zwischen Leben und Wahrheit; zwischen Theologie und Humanwissenschaften; zwischen der Suche der Wahrheit und den Erwartungen, Hoffnungen und Werten der Jugendlichen; zwischen dem Studium und der Glaubwürdigkeit in den persönlichen Aufgaben; zwischen den Zeichen der Zeit und der angemessenen pastoralen Antwort.(34) – Die intellektuelle Vorbereitung ist eine unersetzbare Dimension der Ausbildung. Die Ordnung der Studieninhalte und die wissenschaftliche Gediegenheit müssen zu einer Harmonisierung der dem Ordensleben eigenen Lebenshaltungen beitragen. Die Zentren werden also durch Wissen und Weisheit einen qualifizierten Beitrag zur umfassenden Reifung der Alumnen leisten. – Der zwischen-institutliche Charakter der Zentren verlangt eine besondere Wertschätzung der Aspekte, die allen gemeinsam sind. Gleichzeitig verlangen aber auch Zusammenarbeit und Solidarität nach der Respektierung und der Achtung der Vielfalt. Wenn dem nicht so wäre, würden die Zentren womöglich einer Nivellierung Vorschub leisten, die sie verarmen lassen würde und die Gefahr einer geistlichen und pastoralen Einförmigkeit mit sich brächte, die nicht nur der Komplexität der zu evangelisierenden Welt unangemessen ist, sondern auch für die spezifische Identität jedes Instituts schädlich ist. In einem solchen Falle verlören auch die Zentren selbst ihre Identität als eines Dienstes für das geweihte Leben.
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13) Vgl. PC 1; RPU 22; ChL 18-21. 32. 14) Vgl. cc. 646-653 und 659-661. 15) Vgl. MR 11. 16) Vgl. MR 14 b; c. 574 § 1; VC 4-5. 29. 33-34. 17) VC 37. 18) Vgl. PC 1; c. 577; VC 19. 47-48. 19) MR 11. 20) Vgl. c. 586 § 2; VC 48. 21) PI 98; vgl. cc. 587 § 1. 646. 659. 22) Vgl. PI 46. 90-91; c. 577. 23) Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region Nord-Ost 2 der »Conferencia Nacional dos Bispos do Brasil« (C.N.B.B.), 11.7.1995, L'Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5. 24) Vgl. cc. 646-653 über die Ausbildung der Novizen; cc. 659-660 über die Ausbildung der zeitlichen Professen; c. 661 über die ständige Weiterbildung. 25) Vgl. VC 52, 53. 26) Vgl. PC 2; cc. 576. 578. 27) VC 3; vgl. VC 29. 28) Vgl. LG 44; MR 11; cc. 576-578. 587 § 1; VC 25. 35. 92-95. 29) Vgl. VC 52. 30) Vgl. VC 66. 93; »Neue Berufungen für ein neues Europa«. Akten des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa, Rom, 10-15. Mai 1997, Nr. 15-19. 31) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theologica, IIa-IIae, q. 184, a. 4. 32) Vgl. VC 52. 33) Johannes Paul II., Ansprache an die Generaloerinnen (U.I.S.G.), Rom, 18. Mai 1995, Insegnamenti XVIIII (1995), S. 1323. 34) Vgl. VC 73. |
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