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Päpstliches Werk für geistliche Berufe
Neue Berufungen für neues Europa

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  • ZWEITER TEIL THEOLOGIE DER BERUFUNG »Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist ...« (1 Kor 12,4)
    • Das Weiheamt und die Berufungen in gegenseitiger communio
      • a) Der Dienst des Weiheamtes
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a) Der Dienst des Weiheamtes

Innerhalb dieser allgemeinen Sensibilität mub heute wohl eine besondere Aufmerksamkeit auf den Dienst des Weiheamtes gerichtet werden, in welchem sich die erste besondere Form der Verkündigung des Evangeliums darstellt. Es stellt die »fortdauernde Gewähr der sakramentalen Gegenwart Christi, des Erlösers, in den verschiedenen Zeiten und Orten dar«,(48) und es bringt gerade die unmittelbare Abhängigkeit der Kirche von Christus zum Ausdruck, der fortfährt, seinen Geist auszusenden, damit sie sich nicht in sich selbst abkapsele, in ihrem Abendmahlsaal, sondern durch die Straben der Welt ziehe und die Frohbotschaft verkünde.

Diese Ausprägung der Berufung läbt sich nach den drei Graden beschreiben: bischöflich (womit die Garantie der apostolischen Sukzession verbunden ist), priesterlich (was die »sakramentale Darstellung Christi, des Hirten«,(49) beinhaltet), und diakonal (sakramentales Zeichen des dienenden Christus).(50) Den Bischöfen ist der Dienst der Berufung jenen gegenüber anvertraut, die die heiligen Weihen anstreben, um ihre Mitarbeiter im apostolischen Dienst zu werden.

Das Weiheamt läßt die Kirche vor allem durch die Feier der Eucharistie »culmen et fons«(51) des christlichen Lebens und jener Gemeinschaft sein, die zur Feier der Memoria des Auferstandenen berufen ist. Jede andere Berufung entsteht innerhalb der Kirche und ist ein Teil ihres Lebens. Darum kommt dem Weiheamt der Dienst der Einheit in der Gemeinschaft zu, und kraft dieses Dienstes hat es die unverzichtbare Aufgabe, eine jede Berufung zu fördern.

Das bedeutet in der pastoralen Praxis: das Weiheamt steht im Dienst an allen Berufungen, und alle Berufungen stehen im Dienst des Weiheamtes, in der Gegenseitigkeit der communio. Der Bischof also ist mit seinem Presbyterium gerufen, sämtliche Gaben des Geistes zu unterscheiden und zu fördern. Die Sorge um das Seminar jedoch muß ganz besonders ein Anliegen der ganzen diözesanen Kirche werden, um die Ausbildung von künftigen Priestern und die Bildung eucharistischer Gemeinden als vollen Ausdruck christlicher Erfahrung sicherzustellen.




48) Johannes Paul II., Christifideles laici, 55.



49) Johannes Paul II., Pastores dabo vobis, 15.



50) »In der besonderen Pastoral der Berufe soll der Berufung zum Ständigen Diakonat Raum gegeben werden. Die Ständigen Diakone sind bereits eine wertvolle Präsenz in vielen Pfarreien, und es wäre ein Rückschritt, sie nicht unter die neuen Berufe des neuen Europas aufzunehmen« (Propositiones, 18).



51) Sacrosanctum Concilium, 10.






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