Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
John Corriveau
Der Generalminister
OFMCap
Armut in Brüderlichkeit leben

IntraText CT - Text

  • 5. Kriterien für die verwaltung unserer güter in transparenz und brüderlichkeit
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

5. Kriterien für die verwaltung unserer güter in transparenz und brüderlichkeit

29. Franziskus hat die Zufluchtnahme zu ausserordentlichen Mitteln erlaubt bei offensichtlicher Not von kranken Brüdern (vgl. NbReg 8,3) und von Aussätzigen (vgl. NbReg 8,10). Heute erfordern andere "offensichtliche Nöte", die jeweils sorgfältig bedacht sein wollen, die Zufluchtnahme zu ausserordentlichen Mitteln wie etwa finanziellen Rücklagen und Anlegen von Geld. Deshalb halten wir fest:

30. Das Leben der Brüdergemeinschaft erfordert Transparenz, auch in der Haus-, Provinz- und Gesamtordensverwaltung. Die Transparenz beginnt beim einzelnen Bruder, setzt sich fort in der Transparenz der örtlichen Gemeinschaft und findet ihre Vollendung in der Transparenz des Ordensbezirks, zu der eine Gemeinschaft gehört.

Die Transparenz fördert die Brüderlichkeit und die Solidarität zwischen allen Teilen des Ordens und zugleich macht sie diese sichtbar.

31. Das Hauskapitel ist der gegebene Ort, wo die Brüder über den Haushaltsplan ihrer Gemeinschaft befinden und sich bewusst werden, wofür sie das Geld ausgeben. Auch im wirtschaftlichen Verhalten müssen wir die Brüderlichkeit sichtbar machen. Das Hauskapitel ist der Ort, wo wir unser wirtschaftliches Verhalten konfrontieren mit anderen Werten, wie der Treue zum Evangelium, dem Mindersein, usw.

32. Um die Transparenz im Bereich der verschiedenen Verwaltungen zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass jede Jahresabrechnung der einzelnen Gemeinschaft, des Ordensbezirks und des Gesamtordens folgende Angaben macht:

a) Vermögensstand oder Bilanz;
b) Kontostand oder Geschäftsbericht mit Ein- und Ausgaben;
c) Haushaltsplan oder jährliches Budget.

Zur Erstellung korrekter Haushaltspläne braucht es unbedingt einen übersichtlich und klar strukturierten Kontenplan.

33. Die örtliche Brüdergemeinschaft darf nur über kurzfristige Geldanlagen verfügen. Diese sollen die Liquidität der Gemeinschaft garantieren. Das ihr zur Verfügung stehende Kapital betrifft allein die notwendigen Rücklagen für die ordentlichen Bedürfnisse der Gemeinschaft. Der Höhere Obere mit seinem Rat legt das Höchstmass fest, über das eine einzelne Gemeinschaft verfügen darf (vgl. Satz 73,2). Zu diesem Zweck sollen die Ordensbezirke Modelle und geeignete Vorlagen entwickeln und auch überprüfen, ob sich gegebenenfalls auf Provinzebene eine zentralisierte Verwaltung und Buchhaltung aufdrängt.

34. Transparenz ist auch erfordert bei jenen Provinzeinrichtungen, die gesondert verwaltet werden wie: Missionen, seelsorgliche Einrichtungen, soziale Werke und verschiedene Fonds. Entscheidungsträger und Kontrollinstanz ist immer der Höhere Obere mit seinem Rat. Die Buchhaltungsprüfung kann vom Oberen an Personen oder an in finanziellen Fragen kompetente Organe übertragen werden. Solche Organe können aus Ordensleuten und/oder aus Laien zusammengesetzt sein.

35. Im Rechenschaftsbericht eines jeden Ordensbezirks müssen die Geldanlagen, die für den Ordensbezirk oder für andere Werke getätigt werden, klar ersichtlich sein. Was die Bilanz angeht, so muss auch der Verkehrswert der nicht realisierbaren Güter erkennbar sein, d.h. der Güter, die nicht dem ordentlichen Aufwand des Ordensbezirks dienen wie z.B. Grundstücke, nicht mehr verwendete Gebäude, vermietete Objekte, usw.

36. Unter Berücksichtigung der auf diesem Plenarrat aufgestellten Kriterien für Solidarität und nach Konsultation der eigenen Konferenz und in Beachtung unserer Satzungen (vgl. 67,7; 73,1) entscheidet jeder Ordensbezirk auf der Ebene des Definitoriums, allenfalls des Kapitels, was für den eigenen ordentlichen Haushalt notwendig ist und wie hoch die Reserven und Geldanlagen für ausserordentliche Ausgaben nach innen (Unterhalt der Häuser, Vorsorge für die kranken Brüder, Versicherungen für das Personal, Aus- und Weiterbildung) sowie für die Solidarität nach aussen (Missionen und Caritas) sein dürfen.

37. Bezüglich der Geldanlagen haben wir uns, abgesehen von der erforderten Transparenz, an die ethischen Prinzipien zu halten. Wir halten es mit Berufung auf die Satzungen (vgl. 66,3) für tragbar, dass wir Geldanlagen vornehmen, wie sie heute in der Gesellschaft üblich sind. Dabei wollen wir aber die folgenden Kriterien beachten:

a) Wir wägen die positiven und negativen Folgen jeder Geldanlage ab ("ethische Verantwortung") und bemühen uns im Rahmen des Möglichen das Geld anzulegen, wie es einer gerechten Ordnung entspricht.
b) Wir vermeiden rein spekulative Geldanlagen.
c) Im Rahmen des Möglichen machen wir Geldanlagen in der eigenen Wirtschaftsregion oder dann in ärmeren Ländern.

In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Ordensbezirk gehalten ist, sein eigenes Verhalten mit den Vorgaben der anderen Ordensbezirke und den Finanzgesetzen und Finanzkontrollen der betreffenden Länder in Übereinstimmung zu bringen. Das Anlegen von Geld darf nicht in der Zuständigkeit eines einzelnen Bruders stehen. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Höheren Oberen und soll sich auch auf die Beratung durch kompetente Laien abstützen, die sich im finanziellen Bereich auskennen und um den evangelischen Charakter unseres Ordens wissen.

38. Was die einzelnen Niederlassungen angeht, so sind zur Lösung konkreter Probleme die Weisungen der Satzungen und der vorangegangenen Plenarräte mehr als hinreichend (vgl. I CPO 53). Die Brüder müssen in dieser Welt als Pilger und Fremde leben. Deshalb ermuntern wir die Brüder gemeinsam zu prüfen, ob die Häuser, die sie zur Zeit bewohnen, in genügendem Mass unser Vertrauen auf die göttliche Vorsehung zum Ausdruck bringen. Sie sollen auch überlegen, ob die Niederlassungen, wo sie wohnen, und die Zahl der dort lebenden Brüder und der dort entwickelten Aktivitäten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

39. Unsere Häuser seien einfach und gastfreundlich. Sie sollen in einfühlsamer Weise bescheidene Nüchternheit des Lebensraums mit dem Gespür für Schönheit und Harmonie verbinden. Der Lebensstil, zu dem wir uns entschlossen haben, muss sich auch auswirken auf unsere Bauten und die Umgebung, die wir uns schaffen. Es ist der Geist, der die Materie formen muss.

40. Die Vermietung von Immobilien, die uns gehören, ist zulässig im Rahmen der ortsüblichen Verhältnisse und entsprechend den Weisungen, die der Generalminister mit seinem Definitorium nach ihrem Ermessen erlassen. Wir ziehen es allerdings vor, dass wir Güter und Grundstücke, die wir selber nicht mehr nutzen, zum Verkauf freigeben. Wenn der Verkauf nicht möglich ist, sollen wir sie mit nicht gewinnorientierten Mietzinsen für soziale Zwecke zur Verfügung stellen.

41. Wünschenswert ist das Angebot von Schulungskursen für Brüder, die wirtschaftliche Kompetenz in der zeitgemässen Verwaltung eines Betriebs mit einem glaubwürdigen Lebensstil zu verbinden wissen.

42. Gemäss den Weisungen in unseren Satzungen (71,5-6; vgl. 163,3) sollen die Triennalberichte, die die Höheren Oberen an ihren Oberen richten, auch bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte transparent und erschöpfend sein. Zu diesem Zweck soll ein Formular geschaffen werden, das auf alle Ordensbezirke anwendbar ist. Im derzeitigen Kontext der Globalisierung braucht es unbedingt ein gutes Kommunikationsnetz, um die notwendigen Hilfen an die bedürftigen Ordensbezirke gerecht verteilen zu können.

43. Die für die einzelnen Brüdergemeinschaften und die Ordensbezirke vorgeschlagene Transparenz gilt auch auf der Ebene des Gesamtordens. Neben den Beiträgen, die schon festgelegt sind (z.B. der jährliche Beitrag der Ordensbezirke von 10% der Missionseinnahmen), sind in die Kasse der Generalkurie auch der Überfluss der einzelnen Provinzen und eventuelle Schenkungen, für die kein unmittelbarer Bedarf besteht, überzuführen (vgl. Satz 67,7). Die langfristige Anlage von Geldern, die für die unmittelbare Solidarität bestimmt sind (z.B. Messstipendien, Schenkungen für die Armen, usw.) ist unbedingt zu vermeiden.

44. Die Generalkurie ist das zuständige Organ, das für die Solidarität und die Brüderlichkeit auf Weltebene gerade steht. Mit angepassten Massnahmen und strukturellen Hilfen trete sie ein für jene Ordensbezirke, die nicht in der Lage sind für die Lebensbedürfnisse ihrer Brüder aufzukommen (notwendiger Lebensunterhalt, Aus- und Weiterbildung, Krankenkosten, Bedürfnisse der älteren Brüder). Bei der Koordination der solidarischen Hilfe muss der kulturelle und soziale Kontext, in dem die Brüder leben, angemessen berücksichtigt werden.

45. Wir begrüssen es, wenn der Generalminister mit seinem Definitorium die Modalitäten der solidarischen Hilfe festlegt und auch die notwendigen Strukturen schafft, damit das solidarische Handeln des Ordens in ausreichendem Mass und effizient gestaltet werden kann. Die Verwaltung der Fonds, über die der Generalminister mit Zustimmung seines Definitoriums verfügt, um diesen Erfordernissen zu genügen, muss jedem Generalkapitel zur Kenntnisnahme und zur Beurteilung vorgelegt werden.

 

 




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License