Kapitel,Paragraph,Nummer
1 I, 0,7 | Entscheidung, die nach den eigenen Satzungen der Institute
2 I, 0,14 | zu denen er nach seiner eigenen Aussage gesandt wurde(39)
3 I, 0,14 | und zum Mittelpunkt des eigenen Lebens zu machen. Andernfalls
4 I, 0,15 | wenn sie im Rahmen der eigenen Konstitutionen befehlen«.(45)
5 I, 0,15 | unterstehen außerdem »aus einem eigenen Grunde der höchsten Autorität
6 I, 0,15 | Ordensleute besonders durch ihre eigenen Ordenssatzungen.~- was den
7 I, 0,16 | Geistes zu sein, die den eigenen Schülern überliefert wurde,
8 I, 0,16 | und fördert die Kirche den eigenen Charakter der verschiedenen
9 I, 0,16 | Beachtung der Eigenart und der eigenen Ziele« seine eigene Art
10 I, 0,18 | überprufen, inwieweit in seinem eigenen Leben die apostolische Arbeit
11 I, 0,18 | Ordensleben und Charisma des eigenen Institutes, die Treue zum
12 II, A,26 | ihr machen, sie hat ihre eigenen Forderungen, und schon bevor
13 II, A,26 | Gemeinschaft immer Frucht des eigenen Todes und des Empfangs der
14 II, D,39 | geholfen worden wäre, ihren je eigenen Reichtum und ihre Grenzen
15 II, D,41 | für die Entfaltung ihres eigenen Frauseins und infolgedessen
16 III, A,43| Ordensberuf müssen in ihrer eigenen Kultur den Ruf des Herrn
17 III, B,49| müssen die Oberen dessen eigenen Ordinarius befragen und
18 III, B,53| 53. »Ihrer eigenen Verantwortung bewußt sollen
19 III, B,55| vorbehaltlosen Hingabe der eigenen menschlichen Person an Christus
20 III, B,56| doch der dem Ordensstand eigenen Weihe tatsächlich teilhaftig«.(135)
21 III, D,67| Geistes zu sein, die den eigenen Schülern überliefert wurde,
22 III, D,68| umfaßt;~- die Treue zum eigenen Charisma durch eine immer
23 III, D,69| Charisma jedes Instituts eigenen Werte gebunden ist. Jedes
24 IV, 0,72 | Charismas und der ihnen eigenen Tradition und Gesetzgebung
25 IV, 0,77 | nur sorgfältig nach den eigenen Traditionen und Riten der
26 V, B,91 | Ordensmänner und Ordensfrauen ihren eigenen Glauben in ihre ursprüngliche
27 V, E,99 | Ausbildung, die von der je eigenen Sendung der Institute und
28 VI, 0,103| allgemeinen Recht und nach der eigenen Studienordnung des Instituts«.(195)
29 VI, 0,107| Berücksichtigung der dem Ordensstand eigenen Natur und seiner Verpflichtungen
30 VI, 0,109| Recht als »die Heimat der eigenen Berufung« betrachten.(206) ~
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