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19 3
Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

IntraText - Konkordanzen

oberen

   Kapitel,Paragraph,Nummer
1 Vorw, 0,4| ja notwendig, den höheren Oberen der Ordensinstitute und 2 Vorw, 0,4| ein, die von den höheren Oberen mehrmals aufgeworfen worden 3 I, 0,13 | sondern auch von deren Oberen gefordert.~ 4 I, 0,15 | gegenüber den rechtmäßigen Oberen als Stellvertretern Gottes, 5 I, 0,15 | Papst als ihrem höchsten Oberen auch kraft der heiligen 6 II, A,26 | Kirche zusammenhält. Der vom Oberen ausgeübten besonderen Vermittlung 7 II, A,28 | sein, den Forderungen der Oberen des Instituts zu entsprechen; 8 II, A,32 | Unter der Leitung des Oberen sollen sie eine enge Gemeinschaft 9 III, A,43| unter der Autorität der Oberen in einem solchen Institut 10 III, B,49| vereinbart gilt, daß die höheren Oberen klerikaler Ordensinstitute 11 III, B,49| zum Noviziat müssen die Oberen dessen eigenen Ordinarius 12 III, B,50| auferlegt ist.(126) Die höheren Oberen und die für die Ausbildung 13 III, B,52| der Autorität der höheren Oberen, allein dem Novizenmeister 14 III, B,54| Person der beauftragten Oberen die Gelübde derer entgegen, 15 III, C,60| verantwortlich zu fühlen. Von den Oberen soll eigens ein Verantwortlicher 16 III, C,63| 63. Obwohl die Oberen mit vollem Recht als »geistliche 17 III, C,65| nach dem Urteil der höheren Oberen und der für die Ausbildung 18 III, D,66| Ausbildung fortführen; die Oberen aber sollen ihnen hierfür 19 III, D,71| 71. Die Oberen sollen einen Verantwortlichen 20 V, C,93 | unter die Autorität der Oberen und der legitim mit seiner


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