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43. Unter Berücksichtigung dessen, was
in Nr. 86ff über die Situation der Jugend in der modernen Welt gesagt
wird, soll diese Vorbereitungszeit, die zu verlängern man sich nicht scheuen
sollte, es sich zur Aufgabe machen, einige Punkte zu überprüfen und
klarzustellen, die den Obern die Möglichkeit geben sollen, sich zur
Zweckmäßigkeit und zum Zeitpunkt der Zulassung zum Noviziat zu
äußern. Man soll darauf achten, diese Zulassung weder übereilt
vorzunehmen noch sie unbegründet hinauszuzögern, vorausgestzt
daß man ein zuverlässiges Urteil über die von den Kandidaten
gebotene Gewähr abgeben kann.
Die Bedingungen für die Zulassung sind
vom allgemeinen Recht festgelegt; Eigenrecht kann ihnen noch andere
hinzufügen.(113) Die vom Recht vorgesehenen Punkte sind folgende:
- Der erforderliche Grad der menschlichen
und christlichen Reife,(114) damit das Noviziat begonnen werden kann,
ohne auf das Niveau einer Grundausbildung oder eines einfachen Katechumenates
abzusinken. Es kommt tatsächlich vor, daß sich Kandidaten
vorstellen, die überhaupt über keine abgeschlossene (sakramentale,
lehrmäßige und moralische) christliche Einführung verfügen
und denen es an manchen Elementen eines normalen christlichen Lebens mangelt;
- Die grundlegende Allgemeinbildung, die
jener entsprechen muß, die üblicherweise von einem jungen Menschen
erwartet werden muß, der eine normale Schulzeit in dem Land abgeschlossen
hat. Vor allem müssen die künftigen Novizen mühelos die im
Noviziat verwendete Sprache beherrschen. Was diese Grundbildung anbelangt, wird
man jedoch die Situation mancher Länder und sozialer Schichten
berücksichtigen müssen, wo zwar die Schulbesuchsquote noch verhältnismäßig
niedrig ist, aber der Herr dennoch Kandidaten zum Ordensleben beruft. Man wird
also gleichzeitig darauf bedacht sein müssen, die Bildung zu fördern
und sie nicht einer fremden Kultur anzugleichen. Die männlichen und
weiblichen Kandidaten für den Ordensberuf müssen in ihrer eigenen
Kultur den Ruf des Herrn wahrnehmen und eigenständig darauf antworten;
- die Ausgewogenheit des Gefühlslebens,
vor allem das sexuelle Gleichgewicht, was die Annahme des anderen, Mann oder
Frau, in voller Achtung seines Andersseins voraussetzt. Nötigenfalls kann
man sich einer psychologischen Untersuchung bedienen, wobei aber das
unverletzliche Recht der Person auf Schutz der Intimität gewahrt werden
muß;
- die Fähigkeit, in Gemeinschaft unter
der Autorität der Oberen in einem solchen Institut zu leben. Von dieser
Fähigkeit wird man sich natürlich im Verlauf des Noviziats noch
besser überzeugen; aber die Frage muß vorher gestellt werden. Die
Kandidaten müssen vor allem wissen, daß es für den, der sein
ganzes Leben dem Herm hingeben will, noch andere Wege gibt, als in ein
Ordensinstitut einzutreten.(115)
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