INHALT
46. »Die Novizen sollen zur Vervollkommung
der menschlichen und christlichen Tugenden angeleitet werden; sie sollen durch
Gebet und Selbstverleugnung auf einen erfüllteren Weg der Vollkommenheit
geführt werden; zur Betrachtung des Heilsgeheimnisses und zum Lesen und
Meditieren der heiligen Schriften sollen sie angeleitet werden; sie sollen zur
Pflege des Gottesdienstes in der heiligen Liturgie vorbereitet werden; die Art
und Weise, ein Leben zu führen, das Gott und den Menschen in Christus
durch die evangelischen Räte geweiht ist, sollen sie erlernen; über
Eigenart und Geist, Zielsetzung und Ordnung, Geschichte und Leben des Instituts
sollen sie belehrt sowie mit Liebe zur Kirche und deren geistlichen Hirten
erfüllt werden«.(119)
Aus diesem allgemeinen Gesetz geht hervor,
daß die umfassende Einführung, die das Wesensmerkmal des Noviziats
ist, weit über eine bloße Unterweisung hinausgeht. Sie ist:
- Einführung in das tiefe und lebendige
Erfahren Christi und seines Vaters. Das setzt ein meditierendes Studium der
Heiligen Schrift, die Feier der Liturgie gemäß dem Geist und der
Eigenart des Instituts, eine Anleitung zum persönlichen Gebet und seiner
Übung sowie die Gewohnheit und Neigung voraus, die großen Vertreter
der spirituellen Tradition der Kirche aufzugreifen, ohne sich auf geistliche
Lesungen im Zeitgeschmack zu beschränken;
- Einführung, um durch
Selbstverleugnung in das Ostergeheinnis Christi einzutreten, vor allem durch
Anleitung zur Befolgung der evangelischen Räte, einer mit Freude auf sich
genommenen Askese und zur mutigen Annahme des Mysteriums des Kreuzes;
- Einführung in das brüderliche
Leben im Sinne des Evangeliums. Tatsächlich wird ja in der Gemeinschaft
der Glaube vertieft und wird zur Glaubensgemeinschaft, und die Liebe findet
ihre vielfältigen Beweise im konkreten Alltagsleben eben dieser
Gemeinschaft;
- Einführung in die Geschichte, in die
besondere Sendung und die Spiritualität des Ordensinstituts. Hier gilt
für die apostolisch tätigen Institute unter anderen Elementen: »Um
die Ausbildung der Novizen zu vervollkommnen, können die Konstitutionen
außer der in § 1 vorgesehenen Zeit (d.h. der zwölf Monate, die in
der Kommunität des Noviziats durchgeführt werden müssen) einen
oder mehrere Zeitabschnitte für die Durchführung eines apostolischen
Praktikums außerhalb der Kommunität des Noviziats festsetzen«.(120)
|