61. Die folgenden Vorschläge für die
Studienordnung sollen als Hinweise dienen; sie streben zweifellos hohe Ziele
an, besteht doch die Notwendigkeit, Ordensfrauen und Ordensmänner
auszubilden, die den Erwartungen und Bedürfnissen der modernen Welt gewachsen
sind. Es wird an den Instituten und den Ausbildern liegen, die Anpassungen
durchzuführen, wie sie Personen, Zeiten und Orte verlangen. Im Studienplan
müssen an erster Stelle die biblische Theologie, Dogmatik,
Spiritualität und Pastoral und ganz besonders die lehrmäßige
Vertiefung des geweihten Lebens und des Charismas des Instituts stehen. Die
Aufstellung dieses Planes und seine Durchführung sollen auf die innere
Einheit des Unterrichts und die Harmonisierung der verschiedenen Disziplinen
achten. Es sind nicht mehrere Wisssenschaften, sondern eine einzige, die die
Ordensleute bewußt lernen sollen: die Wissenschaft vom Glauben und vom
Evangelium. Deshalb soll eine Anhäufung von verschiedenen Fächern und
Kursen vermieden werden. Außerdem soll man aus Sorge um die Achtung der
Person die Ordensleute nicht zu früh in eine übermaßig
kritische Problematik einführen, wenn sie noch nicht den erforderlichen
Entwicklungsweg zurückgelegt haben, um ein solches Problem mit ruhiger
Gelassenheit angehen zu können.
Es soll für die geeignete Vermittlung
einer philosophischen Grundausbilung gesorgt werden, die es den jungen
Ordensleuten ermöglicht, sich ein Wissen von Gott und eine christliche
Weltanschauung anzueignen in engem Zuammenhang mit den heute anstehenden
Fragen, und die die Ubereinstimmung herausstellt, welche im Hinblick auf die
Suche nach der einzigen Wahrheit zwischen dem Wissen der Vernunft und dem des
Glaubens besteht. Unter diesen Umständen sollen die Ordensleute vor den
stets drohenden Versuchungen eines kritischen Rationalismus einerseits und des
Pietismus und Fundamentalismus andererseits bewahrt werden.
Für die theologischen Studien sollen
ein sinnvoller Studienplan erstellt und die verschiedenen Teile gut gegliedert werden,
damit die Rangordnung oder »Hierarchie« der Wahrheiten innerhalb der
katholischen Lehre, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem
Fundament des Glaubens, daraus hervorgeht;(143) die Erstellung dieser
Studienordnung kann sich, mit entsprechenden Anpassungen, an die Anweisungen
halten, die von der Kongregation für das katholische Bildungswesen
für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten gegeben wurden,(144)
wobei darauf zu achten ist, daß nichts vergessen wird, was in der Kirche
zu einem guten Verständnis des Glaubens und des christlichen Lebens
verhelfen kann: Geschichte, Liturgie, Kirchenrecht usw.
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