ARBEIT
79. Die Arbeit ist ein allgemeines Gesetz,
dem sich Ordensmänner und Ordensfrauen verpflichtet wissen, und es
empfiehlt sich, in der Ausbildungsphase ihren Sinn herauszustellen, da sie in
dem Fall, mit dem wir uns hier befassen, innerhalb des Klosters ausgeführt
wird. Die Arbeit für den Lebensunterhalt ist kein Hindernis für die
Vorsehung Gottes, die sich um die kleinsten Einzelheiten unseres Lebens
kümmert, sondern sie gehört in seine Pläne. Sie kann als Dienst
an der Kommunität angesehen werden, als ein Mittel, dort eine gewisse
Verantwortung auszuüben und mit anderen zusammenzuarbeiten. Sie erlaubt
die Entwicklung einer bestimmten persönlichen Disziplin und die
Ausgewogenheit der inneren Aspekte, die der Tagesplan enthält. In den
Systemen der Sozialfürsorge, die nach und nach in verschiedenen
Ländern in Kraft treten, läßt die Arbeit auch die Ordensleute
an der nationalen Solidarität teilhaben, der sich kein Staatsbürger
entziehen darf. Allgemeiner gesagt, die Arbeit ist ein Element der
Solidarität mit allen Arbeitern der Welt. Sie entspricht also nicht nur
einer wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit, sondern einer Forderung des
Evangeliums.
Niemand in der Kommunität darf sich mit
einer bestimmten Arbeit identifizieren, womit er Gefahr liefe, sie zu seinem
Eigentum zu machen, aber alle sollen für alle Arbeiten, die von ihnen
verlangt werden können, verfügbar sein.
Während der anfänglichen
Ausbildung, besonders während des Noviziats, sollte die für die
Arbeit bestimmte Zeit nicht die normalerweise für die Studien oder andere
direkt mit der Ausbildung in Zusammnhang stehende Tätigkeiten vorgesehene
Zeit beeinträchtigen.
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