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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

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  • FÜNFTES KAPITEL AKTUELLE FRAGEN BEZÜGLICH DER AUSBILDUNG DER ORDENSLEUTE
    • C) ORDENSLEBEN UND KIRCHLICHE BEWEGUNGEN
      • 93
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93. Um zwischen diesen Bewegungen und den Ordensinstituten einen guten Einklang herzustellen und zu bewahren - und das um so mehr, als da oder dort zahlreiche Ordensberufe aus diesen Bewegungen hervorgegangen sind -, gilt es, über die folgenden Forderungen und über die konkreten Konsequenzen, die sie für die Mitglieder dieser Institute nach sich ziehen, nachzudenken.

- Ein Institut, so wie es der Stifter gewollt und wie es die Kirche anerkannt hat, besitzt eine innere Kohärenz, die ihm aus seiner Natur, seiner Zielsetzung, seinem Geist, seiner Anlage und seinen Überlieferungen erwächst. Dieses ganze Erbgut stellt die Grundpfeiler sowohl für die Identität und die Einheit des Instituts selbst(186) als auch für die Einheit des Lebens jedes seiner Mitglieder dar. Es ist ein Geschenk des Geistes an die Kirche, das keinerlei Einmischung, Überlagerung oder Trübung erfahren darf. Der Dialog und die Teilnahme innerhalb der Kirche setzen voraus, daß sich jeder dessen bewußt ist.

Ein Kandidat für das Ordensleben, der aus der einen oder anderen dieser kirchlichen Bewegungen kommt, stellt sich beim Eintritt in das Noviziat aus freien Stücken unter die Autorität der Oberen und der legitim mit seiner Ausbildung beauftragten Erzieher. Er kann also nicht gleichzeitig von einem Verantwortlichen außerhalb des Instituts, dem er nunmehr angehört, abhängig sein, auch wenn er vor seinem Eintritt dieser Bewegung angehört hat. Andernfalls steht die Einheit des Instituts und die Einheit des Lebens der Novizen hier auf dem Spiel. Diese Forderungen bleiben über die Ordensweihe hinaus bestehen, um jede Form von »Mehrfachzugehörigkeit« sowohl hinsichtlich des persönlichen geistlichen Lebens des Ordensangehörigen wie hinsichtlich seiner Sendung vorzubeugen. Sollten diese Forderungen nicht respektiert werden, bestünde die Gefahr, daß der notwendige Einklang zwischen Ordensleuten und Laien auf den beiden soeben genannten Ebenen in Verwirrung ausarten wurde.




186) Vgl. can. 578.






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