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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

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  • FÜNFTES KAPITEL AKTUELLE FRAGEN BEZÜGLICH DER AUSBILDUNG DER ORDENSLEUTE
    • D) DAS BISCHOFSAMT UND DAS ORDENSLEBEN
      • 94
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D) DAS BISCHOFSAMT UND DAS ORDENSLEBEN

94. Seit der Veröffentlichung des Dokumentes Mutuae relationes und seitdem Papst Johannes Paul II. bei mehreren Anlässen den nachhaltigen Einfluß der Hirtenaufgabe der Bischöfe auf das Ordensleben unterstrichen hat, ist diese Frage hochaktuell. Der Dienst des Bischofs und eines Ordensobern konkurrieren nicht. Es gibt in den Instituten sicher eine innere Ordnung, die ihre eigene Zuständigkeit hat im Bereich des Unterhalts und des Wachstums des Ordenslebens. Diese Ordnung erfreut sich einer wirklichen Autonomie, die jedoch notwendigerweise im Rahmen einer organischen kirchlichen Gemeinschaft ausgeübt wird.(187)




187) Vgl. CD 35,3 u. 4; MR 13c.






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