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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

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  • FÜNFTES KAPITEL AKTUELLE FRAGEN BEZÜGLICH DER AUSBILDUNG DER ORDENSLEUTE
    • E) DIE GEGENSEITIGE ZUSAMMENARBEIT DER INSTITUTE AUF DEM GEBIET DER AUSBILDUNG
      • 98
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E) DIE GEGENSEITIGE ZUSAMMENARBEIT DER INSTITUTE AUF DEM GEBIET DER AUSBILDUNG

98. Die Hauptverantwortung für die Ausbildung der Ordensleute liegt zu Recht bei jedem einzelnen Institut, und die höheren Obern der Institute haben die wichtige Aufgabe, mit Hilfe ihrer qualifizierten Verantwortlichen darüber zu wachen. Jedes Institut muß im übrigen nach dem Eigenrecht seine Ausbildungsordnung (ratio) festlegen.(194) Doch eine Reihe von Umständen haben zahlreiche Institute auf allen Kontinenten veranlaßt, ihre Ausbildungsmaßnahmen zusammenzulegen (Personal und Einrichtungen), um in diesem so wichtigen Werk zusammenzuarbeiten, das sie völlig auf sich aIlein gestellt nicht mehr zu vollbringen vermögen.




194) Can. 650,1 und 659,2. Vgl. auch Johannes Paul II. an die Ordensleute Brasiliens, I986, Nr. 5. (a.a.O.).






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