DIE RELIGIÖSE
EIGENART DER ORDENSPRIESTER UND ORDENSDIAKONE
108. »Ein Ordenspriester, der sich an der
Seite von Weltpriestern der Seelsorge widmet, sollte durch sein Verhalten klar
zu erkennen geben, daß er Ordensmann ist«.(200) Damit beim
Ordenspriester und Ordensdiakon immer sichtbar zutage tritt, »was für das
Ordensleben und die Ordensleute kennzeichnend ist und ihnen ein Gesicht
verleiht«,(201) müssen wohl einige Bedingungen erfüllt sein,
hinsichtlich welcher sich Ordensleute, Priester- und Diakonatsamtskandidaten,
wahrend ihrer anfänglichen Ausbildung und im Verlauf ihrer ständigen
Weiterbildung ratsamerweise prüfen sollten:
- daß sie eine klare Vorstellung und
gefestigte Überzeugungen von der Natur des Priester- bzw. des
Diakonatsamtes, das zu ihrer Heiligkeit und ihrem Leben gehört,
besitzen,(202) aber dabei an dem Prinzip festhalten, daß ihr
pastoraler Dienst Teil der Natur ihres Ordenslebens ist;(203)
- daß sie für ihr geistliches
Leben die Quellen des Instituts, dessen Mitglieder sie sind, studieren und in
ihnen das Geschenk empfangen, das dieses Institut für die Kirche
darstellt;
- daß sie von einer persönlichen
geistlichen Erfahrung Zeugnis geben, die sich am Zeugnis und an der Lehre des
Stifters inspiriert;
- daß sie ihr Leben nach der
Lebensregel führen, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben;
- daß sie dem Recht gemäß
in Gemeinschaft leben;
- daß sie verfügbar und beweglich
für den Dienst der Gesamtkirche sind, wenn die Obern des Instituts sie
damit beauftragen.
Wenn diese Bedingungen beachtet werden, wird
der Ordenspriester oder Ordensdiakon die beiden Dimensionen seiner einen
Berufung gut miteinander in Einklang bringen können.
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