DAS GEWEIHTE LEBEN NACH
DEM KIRCHENRECHT
7. »Das Ordensleben macht als Weihe der
ganzen Person eine von Gott gestiftete wunderbare Verbindung in der Kirche
sichtbar und ist ein Zeichen der kommenden Welt. So vollzieht der
Ordensangehörige seine völlige Hingabe gleichsam als ein Gott
dargebrachtes Opfer, wordurch sein ganzes Dasein zu einer beständigen
Verehrung Gottes in der Liebe wird«.
»Das durch die Profeß der
evangelischen Räte geweihte Leben« - aus dem das Ordensleben herausgragt -
»besteht in einer auf Dauer angelegten Lebensweise, in der Gläubige unter
der Leitung des Heiligen Geistes in besonders enger Nachfolge Christi sich
Gott, dem höchstgeliebten, gänzlich hingeben und zu seiner Verherrlichung
wie auch zur Auferbauung der Kirche und zum Heil der Welt eine neue und
besondere Bindung eingehen, um im Dienste am Reich Gottes zur vollkommenen
Liebe zu gelangen und, ein strahlendes Zeichen in der Kirche geworden, die
himmlische Herrlichkeit anzukündigen«.(17)
»Diese Lebensweise in von der
zuständigen Autorität der Kirche kanonisch errichteten Instituten des
geweihten Lebens übernehmen Gläubige in freier Entscheidung, die nach
den eigenen Satzungen der Institute durch Gelübde oder andere heilige
Bindungen sich zu den evangelischen Räten der Keuschheit, Armut und des
Gehorsams bekennen und durch die Liebe, zu der diese Räte hinführen,
sich in besonderer Weise mit der Kirche und deren Heilswerk
verbinden«.(18)
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