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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

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  • ERSTES KAPITEL GEWEIHTES LEBEN UND AUSBILDUNG
      • 15
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GEHORSAM

15. »Der im Geist des Glaubens und der Liebe in die Nachfolge des bis zum Tode gehorsamen Christus übernommene evangelische Rat des Gehorsams verpflichtet zur Unterwerfung des Willens gegenüber den rechtmäßigen Oberen als Stellvertretern Gottes, wenn sie im Rahmen der eigenen Konstitutionen befehlen«.(45) Alle Ordensleute unterstehen außerdem »aus einem eigenen Grunde der höchsten Autorität der Kirche... und sind gehalten, dem Papst als ihrem höchsten Oberen auch kraft der heiligen Gehorsamsbindung Folge zu leisten«.(46) Weit davon entfernt, die Würde der menschlichen Person zu mindern führt der Ordensgehorsam diese durch die größer gewordene Freiheit der Kinder Gottes zu ihrer Reife«.(47)

Der Ordensgehorsam ist zugleich Nachahmung Christi und Teilnahme an seiner Sendung. Es geht ihm darum zu tun, was Christus getan hat, und zugleich das zu tun, was er in der konkreten Situation, in der sich die Ordensleute heute befinden, tun würde. Daß in einem Institut die Obernautorität ausgeübt wird oder nicht, kann man ohne Berufung auf die Sendung weder befehlen noch befolgen. Wenn der Ordensangehörige gehorcht, stellt er seinen Gehorsam m einen kontinuierlichen Zusammenhang mit dem Gehorsam Jesu zur Rettung der Welt. Daher ist alles, was bei der Ausübung der Autorität bzw. bei der Leistung des Gehorsams durch Kompromiß, diplomatische Lösung oder Zwang oder irgendeine andere Art menschlicher Machenschaften zustande kommt, ein Verrat an der grundlegenden Inspiration des Ordensgehorsams, nämlich sich nach der Sendung Jesu zu richten und sie hier und jetzt zu verwirklichen, selbst wenn der Einsatz schwer ist. Ein Oberer, der den Dialog fördert, erzieht zu einem aktiven und verantwortungsvollen Gehoram. Dennoch kommt es ihm zu, »seine Autorität zu gebrauchen, wenn entschieden und angeordnet werden muß, was zu tun ist«.(48)

Was die Erziehung zum Gehorsam betrifft, soll Folgendes beachtet werden:

- Um sich dem Gehorsam hingeben zu können, muß man zuerst als Person existieren. Die Kandidaten müssen die Anonymität der technischen Welt verlassen, sich als Personen erkennen und als solche anerkannt, geschätzt und geliebt werden;

- die Kandidaten müssen zur wahren Freiheit finden, um persönlich von »dem, was ihnen gefällt«, zu dem zu gelangen, »was dem Vater gefällt«. Deshalb solIen die Strukturen der Ausbildungskommunität, auch wenn sie klar und eindeutig festgelegt sind, den Eigeninitiativen und verantwortlichen Entscheidungen einen breiten Raum lassen;

- daß der Wille Gottes sich meistens und auf herausragende Weise durch die Vermittlung der Kirche und ihres Lehramtes kundtut, und für die Ordensleute besonders durch ihre eigenen Ordenssatzungen.

- was den Gehorsam anbelangt, so hat das Zeugnis der älteren Kommunitätsmitglieder mehr Bedeutung für die jungen Leute als jede andere theoretische Überlegung. - Wer sich jedoch wie Christus und in Christus zu gehorchen bemüht, dem gelingt es, weniger vorbildliche Beispiele einfach unbeachtet zu lassen.

Die Erziehung zum Ordensgehorsam wird daher mit aller Klarheit und dem erforderlichen Anspruch darauf abzielen, daß man nicht von dem »Weg« abkommt, der Christus mit seiner Sendung ist.(49)




45) Can. 601.



46) Can 590, 1 u. 2.



47) PC 14.



48) Ebd.



49) vgl. Joh 14,6.






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