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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten

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  • DRITTES KAPITEL DIE STUFEN DER ORDENSAUSBILDUNG
    • A) DIE VORBEREITUNGSPHASE ZUM NOVIZIAT
      • 43
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INHALT

43. Unter Berücksichtigung dessen, was in Nr. 86ff über die Situation der Jugend in der modernen Welt gesagt wird, soll diese Vorbereitungszeit, die zu verlängern man sich nicht scheuen sollte, es sich zur Aufgabe machen, einige Punkte zu überprüfen und klarzustellen, die den Obern die Möglichkeit geben sollen, sich zur Zweckmäßigkeit und zum Zeitpunkt der Zulassung zum Noviziat zu äußern. Man soll darauf achten, diese Zulassung weder übereilt vorzunehmen noch sie unbegründet hinauszuzögern, vorausgestzt daß man ein zuverlässiges Urteil über die von den Kandidaten gebotene Gewähr abgeben kann.

Die Bedingungen für die Zulassung sind vom allgemeinen Recht festgelegt; Eigenrecht kann ihnen noch andere hinzufügen.(113) Die vom Recht vorgesehenen Punkte sind folgende:

- Der erforderliche Grad der menschlichen und christlichen Reife,(114) damit das Noviziat begonnen werden kann, ohne auf das Niveau einer Grundausbildung oder eines einfachen Katechumenates abzusinken. Es kommt tatsächlich vor, daß sich Kandidaten vorstellen, die überhaupt über keine abgeschlossene (sakramentale, lehrmäßige und moralische) christliche Einführung verfügen und denen es an manchen Elementen eines normalen christlichen Lebens mangelt;

- Die grundlegende Allgemeinbildung, die jener entsprechen muß, die üblicherweise von einem jungen Menschen erwartet werden muß, der eine normale Schulzeit in dem Land abgeschlossen hat. Vor allem müssen die künftigen Novizen mühelos die im Noviziat verwendete Sprache beherrschen. Was diese Grundbildung anbelangt, wird man jedoch die Situation mancher Länder und sozialer Schichten berücksichtigen müssen, wo zwar die Schulbesuchsquote noch verhältnismäßig niedrig ist, aber der Herr dennoch Kandidaten zum Ordensleben beruft. Man wird also gleichzeitig darauf bedacht sein müssen, die Bildung zu fördern und sie nicht einer fremden Kultur anzugleichen. Die männlichen und weiblichen Kandidaten für den Ordensberuf müssen in ihrer eigenen Kultur den Ruf des Herrn wahrnehmen und eigenständig darauf antworten;

- die Ausgewogenheit des Gefühlslebens, vor allem das sexuelle Gleichgewicht, was die Annahme des anderen, Mann oder Frau, in voller Achtung seines Andersseins voraussetzt. Nötigenfalls kann man sich einer psychologischen Untersuchung bedienen, wobei aber das unverletzliche Recht der Person auf Schutz der Intimität gewahrt werden muß;

- die Fähigkeit, in Gemeinschaft unter der Autorität der Oberen in einem solchen Institut zu leben. Von dieser Fähigkeit wird man sich natürlich im Verlauf des Noviziats noch besser überzeugen; aber die Frage muß vorher gestellt werden. Die Kandidaten müssen vor allem wissen, daß es für den, der sein ganzes Leben dem Herm hingeben will, noch andere Wege gibt, als in ein Ordensinstitut einzutreten.(115)




113) Vgl. can. 641-645.



114) Siehe Nr. 90-91.



115) Vgl. can. 642.






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