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| Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens Richtlinien für Ausbildung in Ordensinstituten IntraText CT - Text |
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EINIGE BEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG Für die Zulassung sollen die kanonisch vorgeschriebenen Bedingungen der Zulässigkeit und Rechtsgültigkeit sowohl der Kandidaten wie der für die Zulassung zuständigen Autorität streng eingehalten werden. Wenn man sich daran hält, vermeidet man bereits für später viele Unannehmlichkeiten.(124) Was die Kandidaten für das Diakonats- und das Priesteramt betrifft, soll man sich schon jetzt im Einzelgespräch vergewissern, daß keine Irregularität vorliegt, die später den Empfang der Weihen beeinträchtigen könnte, wobei als vereinbart gilt, daß die höheren Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechtes von den nicht dem Heiligen Stuhl vorbehaltenen Irregularitäten dispensieren können.(125) Vor der Zulassung eines Weltklerikers zum Noviziat müssen die Oberen dessen eigenen Ordinarius befragen und ihn um die Austellung eines Zeugnisses ersuchen (can. 644 u. 645 § 2).
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124) Vgl. can. 597, 1 u. 2; can. 641-645. 125) Vgl. can. 134, 1, und 1047, 4. |
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