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Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Ordensleben und Förderung des Menschen

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  • II ALLGEMEINE UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN
    • 3. In organischer Gemeinschaft mit der Kirche
      • 23
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23. Es ist ein allgemeines Unterscheidungskriterium, das noch besser zum Tragen kommt, wenn man sich die Zuständigkeit der verschiedenen kirchlichen Gruppen klar vor Augen führt und die jeweils ergänzenden Aspekte ausfindig macht.

    Den Laien kommt es zu, das Reich Gottes zu suchen, indem sie sich mit den zeitlichen Dingen befassen und sie nach Gottes Willen ordnen (69). Der «säkulare» Charakter einiger Institute des gottgeweihten Lebens gestattet eine direktere Präsenz und ein volleres Einsteigen in die weltlichen Wirklichkeiten und Strukturen. In diesen Instituten, die deswegen auch «säkular» genannt werden, leisten die Mitglieder einzeln auf jedem entsprechenden Gebiet ihr besonderes Apostolat und bedienen sich dabei der Strukturen der Welt (70).

Wenn sich die Ordensleute dagegen aufgrund der Lebensentscheidung, die sie kennzeichnet, außerhalb der weltlichen Strukturen stellen, werden sie dadurch nicht dem Wirken der anderen Gruppen der Kirche entfremdet, wo es um den Aufbau der irdischen Gesellschaft geht als Ort, der das Reich Gottes aufnehmen kann (71).

Sie sind freilich dort auf eine ihnen eigene Weise präsent: sie übernehmen nicht Aufgaben und Methoden, die anderen kirchlichen Gruppen zukommen, machen sich aber zu noch radikaleren Zeichen für einen dem Evangelium gemäßen Lebensstil, ferner für eine bestimmte Art der Beteiligung, denn sie geben das Zeugnis ihres Berufes öffentlich und in all seinen Ausdrucksformen gemeinschaftlich.

Wenn die Ordensleute dann als Priester am priesterlichen Dienstamt teilhaben, sind sie aufgrund dieses neuen Titels verpflichtet, den kirchlichen Gemeinschaften vorzustehen und zu dienen und dabei ein noch bewußteres Zeugnis der Einheit zu geben (72).




69) LG 31.



70) Motu Proprio «Primo feliciter» AAS, 1948, S. 285; PC 11.



71) LG 46.



72) LG 28; GS 43; MR 36.






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