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| Ioannes Paulus PP. II Misericordia Dei IntraText CT - Text |
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2. Die Ortsordinarien sowie die Pfarrer und Rektoren von Kirchen und Heiligtümern müssen periodisch überprüfen, daß tatsächlich die größtmöglichen Erleichterungen für die Beichte der Gläubigen bestehen. Empfohlen wird insbeson dere die sichtbare Anwesenheit der Beichtväter in den Kultstätten während der vorgesehenen Zeiten, die Anpassung dieser Zeiten an die reale Lebenssituation der Pönitenten und die spezielle Bereitschaft dazu, vor den Meßfeiern die Beichte abzunehmen und, sofern andere Priester zur Verfügung stehen, dem Bedürfnis der Gläubigen nach der Beichte auch während der Meßfeier nachzukommen.(15)
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15)Vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Responsa ad dubia proposita: Notitiae 37 (2001) 259-260. |
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