Paragraph
1 Intro| Glaubens der katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern,
2 Intro| wird, die vom Lehramt der Kirche in endgültiger Weise vorgelegten
3 1 | Jahrhunderten bekennt die Kirche bis auf den heutigen Tag
4 1 | Vollmacht in der Leitung der Kirche verbunden ist (2).~
5 2 | darlegen sollen, die die Kirche unter der Führung des Heiligen
6 2 | enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart
7 2 | allgemeinen Gesetzgebung der Kirche in can. 750 des Codex Iuris
8 3 | Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird« (
9 3 | Codices der katholischen Kirche. Dieser Absatz der Professio
10 3 | Glaube oder Sitten durch die Kirche zum Ausdruck bringen, sind
11 4 | Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut
12 4 | feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen
13 4 | jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und
14 4 | der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig
15 4 | Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut
16 4 | feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen
17 4 | jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und
18 4 | der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig
19 5 | Gesetzgebung der katholischen Kirche, in den Codex Iuris Canonici
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