Teil,Kapitel,Paragraph,Nummer
1 Einl, 0, 0,1 | sind.(1) Mit den anderen Universitäten gemeinsam ist ihr das gaudium
2 Einl, 0, 0,2 | Dozenten in nicht-katholischen Universitäten aussprechen. Ihre im Licht
3 Einl, 0, 0,3 | Hilfe ihrer Katholischen Universitäten und mit Hilfe von deren
4 Einl, 0, 0,5 | auch für die Katholischen Universitäten. Sie sind eingeladen, mutig
5 Einl, 0, 0,7 | Daher sind die Katholischen Universitäten aufgerufen zu ständiger
6 Einl, 0, 0,7 | Erneuerung, einmal weil sie Universitäten sind, zum anderen weil sie
7 Einl (10)| Kongreß über die Katholischen Universitäten vom 25. April 1989, Nr.
8 Einl, 0, 0,8 | Christiana für die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten,(11) erscheint
9 Einl, 0, 0,8 | auch für die Katholischen Universitäten ein entsprechendes Dokument
10 Einl (11)| Christiana über die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom 15. April
11 Einl, 0, 0,9 | Leiter der Katholischen Universitäten, an die akademischen Gemeinschaften
12 Einl, 0, 0,9 | an alle, die sich um die Universitäten bemühen, vor allem an die
13 Einl, 0, 0,10 | Außer an die Katholischen Universitäten wende ich mich auch an die
14 Einl, 0, 0,10 | namentlich die Katholischen Universitäten betrifft, so will es doch
15 Einl, 0, 0,10 | ermutige ich alle Katholischen Universitäten, ihre so unersetzliche Aufgabe
16 Einl, 0, 0,10 | helfen ihr die Katholischen Universitäten dabei, in einer diesen unseren
17 Einl, 0, 0,11 | Überzeugung, daß die Katholischen Universitäten für ihr Wachstum wie auch
18 Einl, 0, 0,11 | Gründung neuer Katholischer Universitäten, wo immer es erforderlich
19 Einl, 0, 0,11 | stützen, es den Katholischen Universitäten und den übrigen Hochschuleinrichtungen
20 I, A, 1,14 | Forschung und über die allen Universitäten gemeinsamen Dienste hinaus,
21 I (19) | Kongreß über die Katholischen Universitäten vom 25. April 1989, Nr.
22 I, A, 2,25 | 25. Viele Katholische Universitäten sind von Ordensgemeinschaften
23 I, A, 2,25 | die Welt der Schulen und Universitäten ist, eine Präsenz zu verschaffen«.(24)
24 I, A, 2,25 | Zukunft der Katholischen Universitäten hängt zu einem ganz großen
25 I, A, 3,28 | Verpflichtung, die Katholischen Universitäten zu fördern und besonders
26 I, A, 3,28 | pastorale Bindungen zwischen den Universitäten und den kirchlichen Autoritäten
27 I, B, 1,35 | gefordert, daß die Katholischen Universitäten sich selbst zu gemeinsamen
28 I, B, 1,35 | Vereinigungen der Katholischen Universitäten zukommt. Unter ihnen ist
29 I, B, 1,35 | Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis
30 I (34) | Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis
31 I, B, 1,37 | zwischen den Katholischen Universitäten und den anderen Universitäten
32 I, B, 1,37 | Universitäten und den anderen Universitäten einer Nation zugunsten der
33 I, B, 1,37 | dienen die Katholischen Universitäten durch die höhere Bildung
34 I (35) | gegenüber den Studenten der Universitäten wie folgt. »Der Diözesanbischof
35 I (35) | dafür zu sorgen, daß bei den Universitäten, auch den nichtkatholischen,
36 I, B, 3,45 | Kultur.~Die Katholischen Universitäten sollen bemüht sein, die
37 I, B, 3,45 | Menschheitsfamilie ist. Universitäten in Gegenden mit alter kultureller
38 I (39) | Vereinigung der Katholischen Universitäten (FIUC) vom 27. November
39 I (41) | Präsidenten und Rektoren der Universitäten der Gesellschaft Jesu vom
40 I (41) | Kongresses über die Katholischen Universitäten folgendes hinzugefügt (Nr.
41 II | gelten für alle Katholischen Universitäten und katholischen Hochschuleinrichtungen
42 II (42) | Kapitel des CIC: »Katholische Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen« (
43 II | Rahmenordnungen für alle Katholischen Universitäten und katholischen Hochschuleinrichtungen
44 II | ausgenommen die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten, die nämlich,
45 II | erwähnten Formen eingerichteten Universitäten haben im Einvernehmen mit
46 II (45) | Christiana über die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom 15. April
47 II (45) | SS. 469-521. Kirchliche Universitäten und Fakultäten sind jene
48 II (49) | sorgen, daß in katholischen Universitäten als Dozenten berufen werden,
49 II (49) | zu wachen, daß in diesen Universitäten die Grundsätze der katholischen
50 II | guten Gang der Katholischen Universitäten seiner Diözese zu fördern;
51 II | Die übrigen Katholischen Universitäten müssen über diese Angelegenheiten
52 II | Zusammenarbeit aller Katholischen Universitäten, auch der Kirchlichen Universitäten
53 II | Universitäten, auch der Kirchlichen Universitäten und Fakultäten zu fördern.(53)
54 II (52) | Für die Universitäten von denen Art. 3 §§ 1-2
55 II (52) | die übrigen Katholischen Universitäten, sind sie von den Bischofskonferenzen
56 II | zwischen den Katholischen Universitäten und den anderen Universitäten
57 II | Universitäten und den anderen Universitäten und Forschungs-und Lehreinrichtungen,
58 II | privaten.~§ 2. Die Katholischen Universitäten haben sich, wenn es möglich
59 II (53) | Christiana über die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom 15. April
60 Bestim | Anforderungen der Katholischen Universitäten stets angepaßt ist.~Art.
61 Schl | Hoffnung den Katholischen Universitäten anvertraut, hat kulturelle
62 Schl | die von den Katholischen Universitäten gefordert wird, soll diese
|