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3. Katholische Universität in der Kirche
27.
Als Universität steht jede Katholische Universität mit der Kirche in
einer unabdingbaren Verbindung, die ihrer Natur nach zum spezifischen Wesen
dieser Institution gehört. Als Katholische Universität nämlich
nimmt sie unmittelbar teil am Leben der Teilkirche, an der sie ihren Sitz hat.
Insofern sie jedoch zugleich als akademische Institution in die internationale
Gemeinschaft der Institutionen für Lehre und Forschung eigebunden ist, hat
sie auch am Leben der Gesamtkirche Anteil und baut es mit auf; aus diesem Grund
geht sie eine besondere Bindung an den Heiligen Stuhl ein, wegen des Dienstes
der Einheit, den dieser für die ganze Kirche zu erfüllen gehalten
ist. Aus dieser Verbindung mit der Kirche erwachsen als Konsequenzen: Treue der
Universität als Institution zur christlichen Botschaft, Anerkennung
der Autorität des kirchlichen Lehramts in Glaubens- und Sittenfragen und
Gehorsam ihm gegenüber. Die katholischen Mitglieder der
Universitätsgemeinschaft ihrerseits sind zur persönlichen Treue gegenüber
der Kirche berufen mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Von den
nichtkatholischen Mitgliedern wird die Beachtung des katholischen Charakters
der Institution gefordert, in der sie arbeiten, während die
Universität andererseits deren Religionsfreiheit achtet.(26)
28.
Die Bischöfe haben die besondere Verpflichtung, die Katholischen
Universitäten zu fördern und besonders sie aufmerksam zu begleiten
und ihnen in der Bewahrung und Stärkung ihrer katholischen Identität
beizustehen, auch gegenüber der staatlichen Autorität. Das wird in
angemessener Weise erreicht, wenn feste personelle und pastorale Bindungen
zwischen den Universitäten und den kirchlichen Autoritäten geschaffen
und beibehalten werden, die durch gegenseitiges Vertrauen übereinstimmende
Zusammenarbeit und ständiges Gespräch charakterisiert sind. Wenn sich
auch die Bischöfe nicht unmittelbar in die innere Leitung einmischen, so
dürfen sie dennoch »nicht als von außen her wirkend angesehen
werden, sondern als Teilhaber am Leben der Katholischen Universität«.(27)
29.
Indem die Kirche »die rechtmäßige Eigengesetzlichkeit der Kultur und
vor allem der Wissenschaften« bejaht, anerkennt sie zugleich auch die
akademische Freiheit der einzelnen Wissenschaftler in ihrer eigenen Disziplin
gemäß den Grundsätzen und Methoden der betreffenden
Wissenschaft,(28) innerhalb des Anspruchs der Wahrheit und des
Gemeinwohls.
Auch
die Theologie hat als Wissenschaft in der Universität ihren
rechtmäßigen Platz neben den übrigen Disziplinen. Sie hat, wie
es ihr zusteht, ihre spezifischen Grundsätze und ihre eigene Methode, die
sie als Wissenschaft definieren. Insofern sie an diesen Grundsätzen
festhalten und die entsprechende Methode anwenden, erfreuen sich auch die
Theologen derselben akademischen Freiheit.
Die
Bischöfe mögen die schöpferische Arbeit der Theologen anregen.
Die Theologen dienen nämlich der Kirche durch Forschung, die
gemäß einer der Theologie eigenen Methode durchgeführt wird.
Sie streben danach, den Sinn der christlichen Offenbarung, wie er von Schrift
und Überlieferung und kirchlichem Lehramt weitergegeben wird, besser zu
erfassen, tiefer zu entfalten und wirksamer kundzumachen. Sie erforschen auch
Wege, auf welchen die Theologie Licht in die einzelnen Probleme der Kultur unserer
Zeit bringen kann. Weil die Theologie die geoffenbarte Wahrheit zu verstehen
sucht, deren authentische Interpretation den Bischöfen der Kirche
anvertraut ist,(29) gehört es zugleich wesentlich zu den
Grundsätzen und zur Methode der Forschung und der Lehre dieser
akademischen Disziplin, daß die Theologen die Autorität der
Bischöfe respektieren und der katholischen Lehre anhangen müssen,
entsprechend dem Grad der Verbindlichkeit, in der sie gelehrt wird.(30)
Das Gespräch zwischen Bischöfen und Theologen ist wegen der je
eigenen, aber aufeinander bezogenen Aufgabe beider Seiten, äußerst
notwendig; das gilt ganz besonders heute, wo Forschungsergebnisse durch die
sozialen Kommunikationsmittel so rasch und allseitig verbreitet werden.(31)
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