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Ioannes Paulus PP. II
Ex corde Ecclesiae

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  • TEIL I CHARAKTER UND AUFGABE
    • A. CHARAKTER EINER KATHOLISCHEN UNIVERSITÄT
      • 3. Katholische Universität in der Kirche
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3. Katholische Universität in der Kirche

27. Als Universität steht jede Katholische Universität mit der Kirche in einer unabdingbaren Verbindung, die ihrer Natur nach zum spezifischen Wesen dieser Institution gehört. Als Katholische Universität nämlich nimmt sie unmittelbar teil am Leben der Teilkirche, an der sie ihren Sitz hat. Insofern sie jedoch zugleich als akademische Institution in die internationale Gemeinschaft der Institutionen für Lehre und Forschung eigebunden ist, hat sie auch am Leben der Gesamtkirche Anteil und baut es mit auf; aus diesem Grund geht sie eine besondere Bindung an den Heiligen Stuhl ein, wegen des Dienstes der Einheit, den dieser für die ganze Kirche zu erfüllen gehalten ist. Aus dieser Verbindung mit der Kirche erwachsen als Konsequenzen: Treue der Universität als Institution zur christlichen Botschaft, Anerkennung der Autorität des kirchlichen Lehramts in Glaubens- und Sittenfragen und Gehorsam ihm gegenüber. Die katholischen Mitglieder der Universitätsgemeinschaft ihrerseits sind zur persönlichen Treue gegenüber der Kirche berufen mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Von den nichtkatholischen Mitgliedern wird die Beachtung des katholischen Charakters der Institution gefordert, in der sie arbeiten, während die Universität andererseits deren Religionsfreiheit achtet.(26)

28. Die Bischöfe haben die besondere Verpflichtung, die Katholischen Universitäten zu fördern und besonders sie aufmerksam zu begleiten und ihnen in der Bewahrung und Stärkung ihrer katholischen Identität beizustehen, auch gegenüber der staatlichen Autorität. Das wird in angemessener Weise erreicht, wenn feste personelle und pastorale Bindungen zwischen den Universitäten und den kirchlichen Autoritäten geschaffen und beibehalten werden, die durch gegenseitiges Vertrauen übereinstimmende Zusammenarbeit und ständiges Gespräch charakterisiert sind. Wenn sich auch die Bischöfe nicht unmittelbar in die innere Leitung einmischen, so dürfen sie dennoch »nicht als von außen her wirkend angesehen werden, sondern als Teilhaber am Leben der Katholischen Universität«.(27)

29. Indem die Kirche »die rechtmäßige Eigengesetzlichkeit der Kultur und vor allem der Wissenschaften« bejaht, anerkennt sie zugleich auch die akademische Freiheit der einzelnen Wissenschaftler in ihrer eigenen Disziplin gemäß den Grundsätzen und Methoden der betreffenden Wissenschaft,(28) innerhalb des Anspruchs der Wahrheit und des Gemeinwohls.

Auch die Theologie hat als Wissenschaft in der Universität ihren rechtmäßigen Platz neben den übrigen Disziplinen. Sie hat, wie es ihr zusteht, ihre spezifischen Grundsätze und ihre eigene Methode, die sie als Wissenschaft definieren. Insofern sie an diesen Grundsätzen festhalten und die entsprechende Methode anwenden, erfreuen sich auch die Theologen derselben akademischen Freiheit.

Die Bischöfe mögen die schöpferische Arbeit der Theologen anregen. Die Theologen dienen nämlich der Kirche durch Forschung, die gemäß einer der Theologie eigenen Methode durchgeführt wird. Sie streben danach, den Sinn der christlichen Offenbarung, wie er von Schrift und Überlieferung und kirchlichem Lehramt weitergegeben wird, besser zu erfassen, tiefer zu entfalten und wirksamer kundzumachen. Sie erforschen auch Wege, auf welchen die Theologie Licht in die einzelnen Probleme der Kultur unserer Zeit bringen kann. Weil die Theologie die geoffenbarte Wahrheit zu verstehen sucht, deren authentische Interpretation den Bischöfen der Kirche anvertraut ist,(29) gehört es zugleich wesentlich zu den Grundsätzen und zur Methode der Forschung und der Lehre dieser akademischen Disziplin, daß die Theologen die Autorität der Bischöfe respektieren und der katholischen Lehre anhangen müssen, entsprechend dem Grad der Verbindlichkeit, in der sie gelehrt wird.(30) Das Gespräch zwischen Bischöfen und Theologen ist wegen der je eigenen, aber aufeinander bezogenen Aufgabe beider Seiten, äußerst notwendig; das gilt ganz besonders heute, wo Forschungsergebnisse durch die sozialen Kommunikationsmittel so rasch und allseitig verbreitet werden.(31)




26) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 2: AAS 58 (1966), S. 930-931.



27) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die katholischen Hochschullehrer in der «Xavier University of Louisiana» in New Orleans vom 12. September 1987, Nr. 4: AAS 80 (1988), S. 764; [vgl. auch OssRom-dt 17 (1987) Nr. 40 vom 2. Oktober 1987, S. 14].



28) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 59: AAS 58 (1966). S. 1080.



29) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei verbum, 8-10: AAS 58 (1966), S. 820-822.



30) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 25: AAS 57 (1965), S. 29-31.



31) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen vom 24. Mai 1990.






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