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1. Dienst an Kirche und Gesellschaft
31.
Durch Lehre und Forschung leistet die Katholische Universität der Kirche
eine unverzichtbare Hilfe: sie bildet Männer und Frauen aus, die,
geprägt durch die christlichen Grundsätze und befähigt, in
reifer Weise und verantwortlich ihre christliche Berufung zu leben, auch
Aufgaben in der Kirche übernehmen können. Außerdem kann die
Katholische Universität durch die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen
Forschung der Kirche helfen, auf die Probleme und Anforderungen der Zeit zu
antworten.
32.
Die Katholische Universität ist wie jede andere Universität in die
menschliche Gesellschaft eingebunden. Um der Kirche einen immer besseren Dienst
leisten zu können, ist sie aufgerufen - freilich immer im Bereich ihrer
Kompetenz - ein noch wirksameres Instrument des kulturellen Fortschrittes
für den Einzelnen wie für die Gesellschaft zu sein. Ihre
Forschungstätigkeit muß daher das Studium der schwierigen
Probleme unserer Zeit umfassen, wie z.B. die Würde des menschlichen
Lebens, die Förderung der Gerechtigkeit für alle, die Qualität
der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse, den Schutz
der Natur, die Suche nach Frieden und politischer Stabilität, die
gerechtere Verteilung der Güter der Welt und eine neue wirtschaftliche und
politische Ordnung, damit sie besser dem allgemeinen Wohl der einzelnen
Nationen und der Gemeinschaft aller Nationen dient. Die universitäre
Forschung wird dahin zielen, die Wurzeln und die Ursachen der schwierigen
Probleme unserer Zeit unter Beachtung vor allem der ethischen und
religiösen Dimensionen von Grund auf zu erforschen.
Wenn
es erforderlich ist, muß die Katholische Universität den Mut haben,
auch unbequeme Wahrheiten zu sagen, die der öffentlichen Meinung nicht
gefallen, die jedoch notwendig sind, das wahre Wohl der Gesellschaft zu
schützen.
33.
Unter christlichem Gesichtspunkt werden bevorzugt die in der modernen
Gesellschaft und Kultur vorherrschenden Werte und Normen geprüft und
beurteilt, sowie die Verpflichtung der heutigen Gesellschaft, jene ethischen
und religiösen Grundsätze zu verkünden, die dem menschlichen
Leben seinen vollen Sinn geben. Dies ist ein weiterer Beitrag, den die
Universität für die Entwicklung jener echten christlichen
Anthropologie leisten kann, die ihren Ursprung von der Person Christi nimmt und
die bewirkt, daß die Dynamik der Schöpfung und Erlösung die Wirklichkeit
und die richtige Lösung der Lebensfragen beeinflußt.
34.
Im Hinblick auf die Förderung der sozialen Gerechtigkeit ist die
christliche Gesinnung des Dienstes am Mitmenschen für jede Katholische
Universität von besonderer Bedeutung und muß von den Dozenten geteilt
und bei den Studenten entwickelt werden. Die Kirche setzt sich entschieden
für die umfassende Entwicklung eines jeden Mannes und einer jeden Frau
ein.(32) Das Evangelium, in der kirchlichen Soziallehre ausgelegt, ruft
nachdrücklich zur Förderung des Fortschritts der Völker auf,
»vor allem derer, die dem Hunger, dem Elend, den endemischen Krankheiten, der
Unwissenheit zu entrinnen suchen; derer, die umfassend an den Früchten der
Zivilisation teilnehmen und ihre Begabung wirksam zur Geltung bringen wollen,
die sich entschieden ihrer vollen Entfaltung zuwenden«.(33) Jede
Katholische Universität nimmt die Verantwortung wahr, einen konkreten
Beitrag zu leisten zum Fortschritt der Gesellschaft, in der sie wirkt: sie kann
zum Beispiel Wege suchen, auf welchen die universitäre Bildung all jenen
zugänglich gemacht wird, die aus ihr Nutzen ziehen könnten, besonders
den Armen oder den Mitgliedern von Minderheitsgruppen, denen diese Bildung
herkömmlicherweise vorenthalten wurde. Es ist Sache der Katholischen
Universität, nach Möglichkeit den Fortschritt der
Entwicklungsländer zu fördern.
35.
In ihrem Bemühen um eine Antwort auf diese komplexen Probleme, die so
viele Aspekte des menschlichen Lebens und der Gesellschaft berühren, wird
die Katholische Universität auf die Zusammenarbeit unter den verschiedenen
akademischen Disziplinen drängen, die bereits ihren eigenen Beitrag in der
Suche nach Lösungen leisten. Weil über dies die einzelnen
Institutionen unter begrenzter finanzieller und personeller Ausstattung leiden,
ist vorrangig gefordert, daß die Katholischen Universitäten sich
selbst zu gemeinsamen Forschungsprojekten zusammenfinden und auch mit
anderen privaten oder öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten. Unter
dieser Rücksicht, wie auch bezüglich anderer spezifischer
Tätigkeitsbereiche einer Katholischen Universität, ist die Bedeutung
anzuerkennen, die den verschiedenen nationalen und internationalen
Vereinigungen der Katholischen Universitäten zukommt. Unter ihnen ist in
besonderer Weise die Aufgabe der Internationalen Vereinigung der
Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis Studiorum
Universitatum Catholicarum) zu erwähnen, die vom Heiligen Stuhl errichtet
ist,(34) welcher von ihr eine fruchtbare Zusammenarbeit erwartet.
36.
Durch Programme der ständigen Weiterbildung der Erwachsenen, durch
Ausbildung von Dozenten zum Dienst in der Beratung, durch Einsatz der neuen
Kommunikationsmittel und auf vielfältige andere Weise kann die Katholische
Universität erreichen, daß die wachsende Summe des menschlichen
Wissens und ein von Tag zu Tag besser werdendes Glaubensverständnis einer
größeren Zahl von Menschen zur Verfügung steht. Auf diese Weise
werden die Dienste der Universität über den eigentlich akademischen
Bereich hinaus ausgeweitet.
37.
Im Dienst an der Gesellschaft wird die akademische, kulturelle und
wissenschaftliche Welt in der Umgebung der Katholischen Universität der
natürliche bevorzugte Gesprächspartner sein. Wünschenswert sind
angemessene Formen des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Katholischen
Universitäten und den anderen Universitäten einer Nation zugunsten
der Entwicklung und der Verständigung zwischen den Kulturen sowie zum
Schutz von Natur und Umwelt durch ein internationales ökologisches
Bewußtsein.
Zusammen
mit den anderen privaten und öffentlichen Institutionen dienen die
Katholischen Universitäten durch die höhere Bildung und durch die
Forschung dem allgemeinen Wohl. Unter den verschiedensten Arten von
Institutionen, die notwendig sind zum freien Ausdruck der kulturellen
Verschiedenheit, stellen sie eine Form dar, und sie bemühen sich, den Sinn
für Solidarität in Gesellschaft und Welt zu fördern. Mit vollem
Recht erwarten sie daher von der weltlichen Gesellschaft und von den
öffentlichen Autoritäten Anerkennung und Schutz ihrer
institutionellen Autonomie und ihrer akademischen Freiheit. Darüber hinaus
haben sie das Recht auf die für die Gewährleistung ihrer Existenz und
Entwicklung notwendige wirtschaftliche Hilfe.
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