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Ioannes Paulus PP. II
Ex corde Ecclesiae

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  • TEIL I CHARAKTER UND AUFGABE
    • B. DIENSTAUFTRAG DER KATHOLISCHEN UNIVERSITÄT
      • 1. Dienst an Kirche und Gesellschaft
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1. Dienst an Kirche und Gesellschaft

31. Durch Lehre und Forschung leistet die Katholische Universität der Kirche eine unverzichtbare Hilfe: sie bildet Männer und Frauen aus, die, geprägt durch die christlichen Grundsätze und befähigt, in reifer Weise und verantwortlich ihre christliche Berufung zu leben, auch Aufgaben in der Kirche übernehmen können. Außerdem kann die Katholische Universität durch die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Forschung der Kirche helfen, auf die Probleme und Anforderungen der Zeit zu antworten.

32. Die Katholische Universität ist wie jede andere Universität in die menschliche Gesellschaft eingebunden. Um der Kirche einen immer besseren Dienst leisten zu können, ist sie aufgerufen - freilich immer im Bereich ihrer Kompetenz - ein noch wirksameres Instrument des kulturellen Fortschrittes für den Einzelnen wie für die Gesellschaft zu sein. Ihre Forschungstätigkeit muß daher das Studium der schwierigen Probleme unserer Zeit umfassen, wie z.B. die Würde des menschlichen Lebens, die Förderung der Gerechtigkeit für alle, die Qualität der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse, den Schutz der Natur, die Suche nach Frieden und politischer Stabilität, die gerechtere Verteilung der Güter der Welt und eine neue wirtschaftliche und politische Ordnung, damit sie besser dem allgemeinen Wohl der einzelnen Nationen und der Gemeinschaft aller Nationen dient. Die universitäre Forschung wird dahin zielen, die Wurzeln und die Ursachen der schwierigen Probleme unserer Zeit unter Beachtung vor allem der ethischen und religiösen Dimensionen von Grund auf zu erforschen.

Wenn es erforderlich ist, muß die Katholische Universität den Mut haben, auch unbequeme Wahrheiten zu sagen, die der öffentlichen Meinung nicht gefallen, die jedoch notwendig sind, das wahre Wohl der Gesellschaft zu schützen.

33. Unter christlichem Gesichtspunkt werden bevorzugt die in der modernen Gesellschaft und Kultur vorherrschenden Werte und Normen geprüft und beurteilt, sowie die Verpflichtung der heutigen Gesellschaft, jene ethischen und religiösen Grundsätze zu verkünden, die dem menschlichen Leben seinen vollen Sinn geben. Dies ist ein weiterer Beitrag, den die Universität für die Entwicklung jener echten christlichen Anthropologie leisten kann, die ihren Ursprung von der Person Christi nimmt und die bewirkt, daß die Dynamik der Schöpfung und Erlösung die Wirklichkeit und die richtige Lösung der Lebensfragen beeinflußt.

34. Im Hinblick auf die Förderung der sozialen Gerechtigkeit ist die christliche Gesinnung des Dienstes am Mitmenschen für jede Katholische Universität von besonderer Bedeutung und muß von den Dozenten geteilt und bei den Studenten entwickelt werden. Die Kirche setzt sich entschieden für die umfassende Entwicklung eines jeden Mannes und einer jeden Frau ein.(32) Das Evangelium, in der kirchlichen Soziallehre ausgelegt, ruft nachdrücklich zur Förderung des Fortschritts der Völker auf, »vor allem derer, die dem Hunger, dem Elend, den endemischen Krankheiten, der Unwissenheit zu entrinnen suchen; derer, die umfassend an den Früchten der Zivilisation teilnehmen und ihre Begabung wirksam zur Geltung bringen wollen, die sich entschieden ihrer vollen Entfaltung zuwenden«.(33) Jede Katholische Universität nimmt die Verantwortung wahr, einen konkreten Beitrag zu leisten zum Fortschritt der Gesellschaft, in der sie wirkt: sie kann zum Beispiel Wege suchen, auf welchen die universitäre Bildung all jenen zugänglich gemacht wird, die aus ihr Nutzen ziehen könnten, besonders den Armen oder den Mitgliedern von Minderheitsgruppen, denen diese Bildung herkömmlicherweise vorenthalten wurde. Es ist Sache der Katholischen Universität, nach Möglichkeit den Fortschritt der Entwicklungsländer zu fördern.

35. In ihrem Bemühen um eine Antwort auf diese komplexen Probleme, die so viele Aspekte des menschlichen Lebens und der Gesellschaft berühren, wird die Katholische Universität auf die Zusammenarbeit unter den verschiedenen akademischen Disziplinen drängen, die bereits ihren eigenen Beitrag in der Suche nach Lösungen leisten. Weil über dies die einzelnen Institutionen unter begrenzter finanzieller und personeller Ausstattung leiden, ist vorrangig gefordert, daß die Katholischen Universitäten sich selbst zu gemeinsamen Forschungsprojekten zusammenfinden und auch mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten. Unter dieser Rücksicht, wie auch bezüglich anderer spezifischer Tätigkeitsbereiche einer Katholischen Universität, ist die Bedeutung anzuerkennen, die den verschiedenen nationalen und internationalen Vereinigungen der Katholischen Universitäten zukommt. Unter ihnen ist in besonderer Weise die Aufgabe der Internationalen Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis Studiorum Universitatum Catholicarum) zu erwähnen, die vom Heiligen Stuhl errichtet ist,(34) welcher von ihr eine fruchtbare Zusammenarbeit erwartet.

36. Durch Programme der ständigen Weiterbildung der Erwachsenen, durch Ausbildung von Dozenten zum Dienst in der Beratung, durch Einsatz der neuen Kommunikationsmittel und auf vielfältige andere Weise kann die Katholische Universität erreichen, daß die wachsende Summe des menschlichen Wissens und ein von Tag zu Tag besser werdendes Glaubensverständnis einer größeren Zahl von Menschen zur Verfügung steht. Auf diese Weise werden die Dienste der Universität über den eigentlich akademischen Bereich hinaus ausgeweitet.

37. Im Dienst an der Gesellschaft wird die akademische, kulturelle und wissenschaftliche Welt in der Umgebung der Katholischen Universität der natürliche bevorzugte Gesprächspartner sein. Wünschenswert sind angemessene Formen des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Katholischen Universitäten und den anderen Universitäten einer Nation zugunsten der Entwicklung und der Verständigung zwischen den Kulturen sowie zum Schutz von Natur und Umwelt durch ein internationales ökologisches Bewußtsein.

Zusammen mit den anderen privaten und öffentlichen Institutionen dienen die Katholischen Universitäten durch die höhere Bildung und durch die Forschung dem allgemeinen Wohl. Unter den verschiedensten Arten von Institutionen, die notwendig sind zum freien Ausdruck der kulturellen Verschiedenheit, stellen sie eine Form dar, und sie bemühen sich, den Sinn für Solidarität in Gesellschaft und Welt zu fördern. Mit vollem Recht erwarten sie daher von der weltlichen Gesellschaft und von den öffentlichen Autoritäten Anerkennung und Schutz ihrer institutionellen Autonomie und ihrer akademischen Freiheit. Darüber hinaus haben sie das Recht auf die für die Gewährleistung ihrer Existenz und Entwicklung notwendige wirtschaftliche Hilfe.




32) Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 27-34: AAS 80 (1988), SS. 547-560.



33) PAUL VI., Enzyklika Populorum progressio, 1: AAS 59 (1967), S. 257.



34) »Da also diese universitären Bildungsstätten so glücklich verbreitet sind, erscheint es durchaus nützlich, daß deren Dozenten und Studenten sich zu gemeinsamer Vereinigung zusammenschließen, die, gestützt auf die Autorität des Papstes als des Vaters und Lehrers aller, in gegenseitigem Meinungsaustausch und mit vereinten Kräften das Licht Christi wirksamer verbreiten und ausbreiten soll« (PIUS XII., Apostolisches Schreiben Catholicas Studiorum Universitates zur Errichtung der Internationalen Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis Studiorum Universitatum Catholicarum, FIUC): AAS 42 (1950) S. 386.






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