3.
Zusammenarbeit
a) Zusammenarbeit zwischen den Bürgern
und den Trägern staatlicher Gewalt
84. Alle Bürger und die
Träger staatlicher Gewalt sind dafür verantwortlich, daß die
Kommunikationsmittel dem Fortschritt der ganzen Gesellschaft dienen. Sie sind
verpflichtet, die Freiheit der Kommunikation sicherzustellen und die
notwendigen Voraussetzungen für eine bewußte Mitwirkung aller an der
Kommunikation zu schaffen, bei der die Würde der Person sowie das
nationale und internationale Wohl respektiert werden.
85. Eine politisch wache
Gesellschaft erfordert vor allem anderen, daß die einzelnen und die
Gruppen von sich aus Initiativen auf diesem Gebiet ergreifen und sowohl als
Kommunikatoren wie als Rezipienten Selbstdisziplin üben. Es ist
nützlich und oft auch notwendig, daß zu diesem Zweck Vereinigungen
gebildet werden.
86. Der Gesetzgeber hat auf
diesem Gebiet in erster Linie positive Aufgaben. Er sollte seine Mitwirkung
nicht auf Einschränkungen und Verbote begrenzen, wenn es auch gelegentlich
unumgänglich ist, mit Entschiedenheit einzugreifen. Das II. Vatikanische
Konzil hat erklärt, daß die menschliche Freiheit soweit als
möglich respektiert werden muß und Eingriffe nur dann und insoweit
zulässig sind, als das Gemeinwohl dies fordert.(15) Eine Zensur
kann es darum nur im äußersten Notfall geben. Und überhaupt: im
öffentlichen Bereich gilt das Subsidiaritätsprinzip. Darauf hat das
Lehramt der Kirche immer hingewiesen. Darum sollte der Staat nicht von sich aus
Aufgaben an sich reißen, die einzelne oder Gruppen ebenso gut wahrnehmen
können und die mitunter ohne Gesetze besser erfüllt werden.
87. Im Einklang mit diesen
Grundsätzen sind Freiheit der Kommunikation und Recht auf Information
durch Gesetze zu schützen und ihr ungehinderter Gebrauch gegen Gewalt
sowie gegen jeden wirtschaftlichen, politischen und ideologischen Druck ausreichend
abzusichern. Den Staatsbürgern muß durch Gesetz eine volle
Kontrollmöglichkeit der gesamten Verwaltung von Kommunikationsmitteln
garantiert werden, besonders dann, wenn ein Monopol, und erst recht, wenn ein
staatliches besteht. Es unterliegt heute keinem Zweifel, daß eine
Kommunikationsgesetzgebung erforderlich ist. Sie muß eine ausreichende
Vielfalt in den Medien wirksam schützen vor dem Druck wirtschaftlicher
Marktgesetze, der eine übermäßige Konzentration zu erzwingen
droht. Ebenso muß sie den guten Ruf der einzelnen und der Gruppen sowie
die Werte der Kultur verteidigen und schließlich Voraussetzungen
dafür schaffen, daß die Ausübung der Religionsfreiheit auch in
den Medien gewährleistet ist.
88. Es wird sehr empfohlen,
daß die Kommunikatoren sowie andere dem Kommunikationsbereich zugeordnete
Institutionen von sich aus Gremien mit eigenen Satzungen schaffen; diese sollen
in allen hier auftauchenden Sachfragen beratend tätig werden. In diese
Gremien sollen Vertreter aller Gruppen der Gesellschaft berufen werden. So kann
man hoffen, daß staatliche Eingriffe und ein Übergewicht
wirtschaftlicher Interessen vermieden werden. Andererseits könnte dadurch
die Zusammenarbeit unter den Kommunikatoren so verbessert werden, daß die
Gesamtanstrengung der Medien für das Gemeinwohl wirksamer wird. Allerdings
wird es hier und da wohl nötig sein, daß die öffentliche Hand
selbst die Errichtung solcher Kontrollgremien in die Wege leitet, bei denen die
repräsentative Vertretung der verschiedenen gesellschaftlichen
Gruppierungen gesetzlich geordnet ist.
89. Die Jugend ist durch
gesetzliche Maßnahmen soweit wie möglich zu schützen vor
schweren und lang anhaltenden Schäden, die bestimmte
Kommunikationsangebote ihrer seelischen Entwicklung und ihrem sittlichen Urteil
zufügen können. Solche Gesetze zum Schutze der Jugend sind eine
notwendige Hilfe für die erzieherische Arbeit in Schule und
Elternhaus.
90. Eine zweckdienliche
Unterstützung von Kommunikationsangeboten, die zwar kaum Gewinn abwerfen,
aber ganz offensichtlich das Gemeinwohl fördern, sollte
gleichermaßen durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden.
Derartige Hilfe ist z. B. geboten für Informationseinrichtungen, für
Bücher und Schriften mit ausgesprochen erzieherischer Zielsetzung,
für Kinderfilme und Kindersendungen. Das gilt auch für Spielfilme,
Schrifttum und Theaterproduktionen von hohem Rang, die sonst, weil sie sich nur
an kleine Gruppen zahlender Interessenten wenden, nicht zu verwirklichen wären.
91. Die Träger der
öffentlichen Gewalt müssen ihre Aufgaben im Kommunikationsbereich
schon heute weltweit sehen. Durch internationale Vereinbarungen muß
garantiert werden, daß überall, ohne Rassendiskriminierung und angemaßte
Monopolstellungen, ein ausreichendes Kommunikationswesen aufgebaut und
entwickelt wird. Auch die Probleme der Satellitenkommunikation müssen
durch internationale Verträge geregelt werden. Dann können alle
Völker den ihnen gebührenden Platz im weltweiten Gespräch der
Menschheit einnehmen.
b) Zusammenarbeit zwischen den
Völkern
92. Unter den zahlreichen
Formen internationaler Zusammenarbeit, die durch das Wesen der
Kommunikationsmittel geradezu aufgedrängt wird, ist die Hilfe für
Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung. Es ist zugleich Wirkung und
Ursache der Unterentwicklung, wenn moderne Kommunikationsmittel nur in
unzureichendem Maße vorhanden sind oder ganz fehlen. Ohne diese Techniken
kann heute kein Volk mehr die notwendige Information und Bildung erreichen. Von
daher wäre der wirtschaftliche, soziale und politische Fortschritt der
Entwicklungsländer in Frage gestellt.
93. "Fortschritt ist der
neue Name für Frieden".(16) Die technisch gut
ausgerüsteten Länder müssen, wie auf anderen Gebieten, so auf
dem der Kommunikationsmittel den armen und bedürftigen Völkern helfen
bei der Ausbildung und Schulung von Fachkräften und bei der Beschaffung
des notwendigen technischen Geräts. Denn sie tragen Verantwortung nicht
nur für ihr eigenes Wohl, sondern für den Fortschritt der ganzen
Welt. Diese Verpflichtung wird um so dringlicher, je schneller die technische
Perfektion fortschreitet. Bei dieser Hilfe ist so zu verfahren, daß die
Ausbildungszentren für den Kommunikationsbereich in den
Entwicklungsländern selbst aufgebaut werden, damit die einheimischen
Führungskräfte nicht am Ende ihrem eigenen Lande verloren
gehen.
94. Bei dieser Hilfe für
die Entwicklungsländer wird man darauf achten müssen, daß die
hohen menschlichen Werte der überlieferten Kunst und Kultur, der
einheimischen Sprache und Sitte bewahrt werden. Entwicklungshilfe auch auf
diesem Gebiet ist weder Spende noch Almosen, sondern Austausch von Werten zur
Bereicherung aller.
95. In Entwicklungsländern
und besonders dort, wo der Analphabetismus den Fortschritt hemmt, können
gerade die audiovisuellen Medien Kenntnisse vermitteln, die
unerläßlich sind für die Landwirtschaft, für Industrie und
Handel, für Hygiene und öffentliche Gesundheitsfürsorge,
für die persönliche Bildung, für die Stärkung der Familie,
für die Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen und für die
Entfaltung des Gemeinschaftsbewußtseins in diesen Völkern. Solche
Bemühungen sind kaum jemals wirtschaftlich rentabel. Darum muß man
appellieren an die großzügige Solidarität aller Bürger,
privater Vereinigungen, der Regierungen reicher Länder und an die Hilfe
der internationalen Organisationen.
c) Zusammenarbeit zwischen Christen,
Gläubigen und Menschen guten Willens
96. Die Instrumente der
Sozialen Kommunikation werden ihren Beitrag zum menschlichen Fortschritt nicht
leisten, wenn sie nicht die harten Probleme und die Hoffnungen unserer Zeit
aufgreifen, und zwar in einer umfassenden Zusammenarbeit aller Menschen, die an
den lebendigen Gott glauben, insbesondere derer, die durch die Taufe verbunden
sind, wie es die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils über den
Ökumenismus und die nichtchristlichen Religionen lehren.(17)
97. Im Umgang mit den
Kommunikationsmitteln können gerade die Christen die Situation unserer
gegenwärtigen Welt, die häufig von Gott getrennt ist, tiefer
durchschauen. Es gibt Werke von Journalisten und Künstlern, die diese Entfremdung
des Menschen sehr deutlich herausgearbeitet und mit der Kraft ihres Geistes die
menschliche Freiheit gerühmt haben. Dafür gebührt ihnen
Dank.(18)
98. Von ihrem Glauben
beseelt, vermögen die Gläubigen der ganzen Welt den
Kommunikationsmitteln gute und wirksame Dienste zu leisten. Gerade sie sollten
dazu beitragen, daß die Humanität in Gesellschaft und Kultur
gefestigt wird. Unter der Führung der Vorsehung Gottes werden sie die
Grundlagen schaffen, daß der Dialog tiefer und umfassender wird, indem er
alle Menschen hinführt zur gelebten Brüderlichkeit unter dem ewigen
Gott, der der Vater aller ist.
99. Diese Zusammenarbeit kann
auf vielfachen Wegen in die Praxis umgesetzt werden. Einiges, was sich schon
jetzt in Angriff nehmen läßt, sei genannt: Zusammenarbeit bei
Hörfunk- und Fernsehsendungen, bei Produktionen mit bildendem Wert
für Eltern und Jugendliche; ferner Kongresse und Tagungen zur Begegnung
zwischen Publikum und Kommunikatoren, die Stiftung von Preisen für hervorragende
Arbeiten sowie gemeinsame Untersuchungen der theoretischen und angewandten
Forschung. All dies dient dem Ziel, die Kommunikationsmittel mit einem
Höchstmaß an Einsicht zu gebrauchen, ihre Mitarbeiter bestens
auszubilden und die Gleichberechtigung unter den Völkern
herzustellen.
100. Die Erreichung dieser
Ziele setzt ein gemeinsames Aktionsprogramm und gemeinsame Anstrengungen zur
Finanzierung voraus. Das II. Vatikanische Konzil hat dazu mit dem Vorschlag
eines "Welttages der Kommunikationsmittel" einen ersten praktischen
Schritt getan. Alle Menschen, die an Gott glauben, sind an diesem Tag zum Gebet
aufgerufen und zum Nachdenken über die Probleme und Perspektiven der
Kommunikationsmittel. Dieser Tag könnte auch Anlaß sein, daß
sich die Kommunikatoren der verschiedenen Medien freundschaftlich begegnen und
daß Mittel und Wege gesucht werden, um neue Initiativen und Werke zum
Besten der Menschheit ins Leben zu rufen. Das ganze Volk Gottes - Hirten und
Gläubige - werden engagiert zusammenwirken mit den Bemühungen aller
Menschen guten Willens, damit die Instrumente der Sozialen Kommunikation noch
mehr in den Dienst der Gerechtigkeit, des Friedens, der Freiheit und des
menschlichen Fortschritts gestellt werden.
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