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Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel
Communio et progressio

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  • Zweiter Teil
    • Voraussetzungen für den sachgerechten Dienst der Instrumente der Sozialen Kommunikation (63-100)
      • 3. Zusammenarbeit
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3. Zusammenarbeit 

a) Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und den Trägern staatlicher Gewalt 

84. Alle Bürger und die Träger staatlicher Gewalt sind dafür verantwortlich, daß die Kommunikationsmittel dem Fortschritt der ganzen Gesellschaft dienen. Sie sind verpflichtet, die Freiheit der Kommunikation sicherzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine bewußte Mitwirkung aller an der Kommunikation zu schaffen, bei der die Würde der Person sowie das nationale und internationale Wohl respektiert werden. 

85. Eine politisch wache Gesellschaft erfordert vor allem anderen, daß die einzelnen und die Gruppen von sich aus Initiativen auf diesem Gebiet ergreifen und sowohl als Kommunikatoren wie als Rezipienten Selbstdisziplin üben. Es ist nützlich und oft auch notwendig, daß zu diesem Zweck Vereinigungen gebildet werden. 

86. Der Gesetzgeber hat auf diesem Gebiet in erster Linie positive Aufgaben. Er sollte seine Mitwirkung nicht auf Einschränkungen und Verbote begrenzen, wenn es auch gelegentlich unumgänglich ist, mit Entschiedenheit einzugreifen. Das II. Vatikanische Konzil hat erklärt, daß die menschliche Freiheit soweit als möglich respektiert werden muß und Eingriffe nur dann und insoweit zulässig sind, als das Gemeinwohl dies fordert.(15) Eine Zensur kann es darum nur im äußersten Notfall geben. Und überhaupt: im öffentlichen Bereich gilt das Subsidiaritätsprinzip. Darauf hat das Lehramt der Kirche immer hingewiesen. Darum sollte der Staat nicht von sich aus Aufgaben an sich reißen, die einzelne oder Gruppen ebenso gut wahrnehmen können und die mitunter ohne Gesetze besser erfüllt werden. 

87. Im Einklang mit diesen Grundsätzen sind Freiheit der Kommunikation und Recht auf Information durch Gesetze zu schützen und ihr ungehinderter Gebrauch gegen Gewalt sowie gegen jeden wirtschaftlichen, politischen und ideologischen Druck ausreichend abzusichern. Den Staatsbürgern muß durch Gesetz eine volle Kontrollmöglichkeit der gesamten Verwaltung von Kommunikationsmitteln garantiert werden, besonders dann, wenn ein Monopol, und erst recht, wenn ein staatliches besteht. Es unterliegt heute keinem Zweifel, daß eine Kommunikationsgesetzgebung erforderlich ist. Sie muß eine ausreichende Vielfalt in den Medien wirksam schützen vor dem Druck wirtschaftlicher Marktgesetze, der eine übermäßige Konzentration zu erzwingen droht. Ebenso muß sie den guten Ruf der einzelnen und der Gruppen sowie die Werte der Kultur verteidigen und schließlich Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Ausübung der Religionsfreiheit auch in den Medien gewährleistet ist. 

88. Es wird sehr empfohlen, daß die Kommunikatoren sowie andere dem Kommunikationsbereich zugeordnete Institutionen von sich aus Gremien mit eigenen Satzungen schaffen; diese sollen in allen hier auftauchenden Sachfragen beratend tätig werden. In diese Gremien sollen Vertreter aller Gruppen der Gesellschaft berufen werden. So kann man hoffen, daß staatliche Eingriffe und ein Übergewicht wirtschaftlicher Interessen vermieden werden. Andererseits könnte dadurch die Zusammenarbeit unter den Kommunikatoren so verbessert werden, daß die Gesamtanstrengung der Medien für das Gemeinwohl wirksamer wird. Allerdings wird es hier und da wohl nötig sein, daß die öffentliche Hand selbst die Errichtung solcher Kontrollgremien in die Wege leitet, bei denen die repräsentative Vertretung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen gesetzlich geordnet ist. 

89. Die Jugend ist durch gesetzliche Maßnahmen soweit wie möglich zu schützen vor schweren und lang anhaltenden Schäden, die bestimmte Kommunikationsangebote ihrer seelischen Entwicklung und ihrem sittlichen Urteil zufügen können. Solche Gesetze zum Schutze der Jugend sind eine notwendige Hilfe für die erzieherische Arbeit in Schule und Elternhaus

90. Eine zweckdienliche Unterstützung von Kommunikationsangeboten, die zwar kaum Gewinn abwerfen, aber ganz offensichtlich das Gemeinwohl fördern, sollte gleichermaßen durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Derartige Hilfe ist z. B. geboten für Informationseinrichtungen, für Bücher und Schriften mit ausgesprochen erzieherischer Zielsetzung, für Kinderfilme und Kindersendungen. Das gilt auch für Spielfilme, Schrifttum und Theaterproduktionen von hohem Rang, die sonst, weil sie sich nur an kleine Gruppen zahlender Interessenten wenden, nicht zu verwirklichen wären

91. Die Träger der öffentlichen Gewalt müssen ihre Aufgaben im Kommunikationsbereich schon heute weltweit sehen. Durch internationale Vereinbarungen muß garantiert werden, daß überall, ohne Rassendiskriminierung und angemaßte Monopolstellungen, ein ausreichendes Kommunikationswesen aufgebaut und entwickelt wird. Auch die Probleme der Satellitenkommunikation müssen durch internationale Verträge geregelt werden. Dann können alle Völker den ihnen gebührenden Platz im weltweiten Gespräch der Menschheit einnehmen.

b) Zusammenarbeit zwischen den Völkern 

92. Unter den zahlreichen Formen internationaler Zusammenarbeit, die durch das Wesen der Kommunikationsmittel geradezu aufgedrängt wird, ist die Hilfe für Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung. Es ist zugleich Wirkung und Ursache der Unterentwicklung, wenn moderne Kommunikationsmittel nur in unzureichendem Maße vorhanden sind oder ganz fehlen. Ohne diese Techniken kann heute kein Volk mehr die notwendige Information und Bildung erreichen. Von daher wäre der wirtschaftliche, soziale und politische Fortschritt der Entwicklungsländer in Frage gestellt

93. "Fortschritt ist der neue Name für Frieden".(16) Die technisch gut ausgerüsteten Länder müssen, wie auf anderen Gebieten, so auf dem der Kommunikationsmittel den armen und bedürftigen Völkern helfen bei der Ausbildung und Schulung von Fachkräften und bei der Beschaffung des notwendigen technischen Geräts. Denn sie tragen Verantwortung nicht nur für ihr eigenes Wohl, sondern für den Fortschritt der ganzen Welt. Diese Verpflichtung wird um so dringlicher, je schneller die technische Perfektion fortschreitet. Bei dieser Hilfe ist so zu verfahren, daß die Ausbildungszentren für den Kommunikationsbereich in den Entwicklungsländern selbst aufgebaut werden, damit die einheimischen Führungskräfte nicht am Ende ihrem eigenen Lande verloren gehen

94. Bei dieser Hilfe für die Entwicklungsländer wird man darauf achten müssen, daß die hohen menschlichen Werte der überlieferten Kunst und Kultur, der einheimischen Sprache und Sitte bewahrt werden. Entwicklungshilfe auch auf diesem Gebiet ist weder Spende noch Almosen, sondern Austausch von Werten zur Bereicherung aller. 

95. In Entwicklungsländern und besonders dort, wo der Analphabetismus den Fortschritt hemmt, können gerade die audiovisuellen Medien Kenntnisse vermitteln, die unerläßlich sind für die Landwirtschaft, für Industrie und Handel, für Hygiene und öffentliche Gesundheitsfürsorge, für die persönliche Bildung, für die Stärkung der Familie, für die Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen und für die Entfaltung des Gemeinschaftsbewußtseins in diesen Völkern. Solche Bemühungen sind kaum jemals wirtschaftlich rentabel. Darum muß man appellieren an die großzügige Solidarität aller Bürger, privater Vereinigungen, der Regierungen reicher Länder und an die Hilfe der internationalen Organisationen.

c) Zusammenarbeit zwischen Christen, Gläubigen und Menschen guten Willens

96. Die Instrumente der Sozialen Kommunikation werden ihren Beitrag zum menschlichen Fortschritt nicht leisten, wenn sie nicht die harten Probleme und die Hoffnungen unserer Zeit aufgreifen, und zwar in einer umfassenden Zusammenarbeit aller Menschen, die an den lebendigen Gott glauben, insbesondere derer, die durch die Taufe verbunden sind, wie es die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus und die nichtchristlichen Religionen lehren.(17

97. Im Umgang mit den Kommunikationsmitteln können gerade die Christen die Situation unserer gegenwärtigen Welt, die häufig von Gott getrennt ist, tiefer durchschauen. Es gibt Werke von Journalisten und Künstlern, die diese Entfremdung des Menschen sehr deutlich herausgearbeitet und mit der Kraft ihres Geistes die menschliche Freiheit gerühmt haben. Dafür gebührt ihnen Dank.(18

98. Von ihrem Glauben beseelt, vermögen die Gläubigen der ganzen Welt den Kommunikationsmitteln gute und wirksame Dienste zu leisten. Gerade sie sollten dazu beitragen, daß die Humanität in Gesellschaft und Kultur gefestigt wird. Unter der Führung der Vorsehung Gottes werden sie die Grundlagen schaffen, daß der Dialog tiefer und umfassender wird, indem er alle Menschen hinführt zur gelebten Brüderlichkeit unter dem ewigen Gott, der der Vater aller ist. 

99. Diese Zusammenarbeit kann auf vielfachen Wegen in die Praxis umgesetzt werden. Einiges, was sich schon jetzt in Angriff nehmen läßt, sei genannt: Zusammenarbeit bei Hörfunk- und Fernsehsendungen, bei Produktionen mit bildendem Wert für Eltern und Jugendliche; ferner Kongresse und Tagungen zur Begegnung zwischen Publikum und Kommunikatoren, die Stiftung von Preisen für hervorragende Arbeiten sowie gemeinsame Untersuchungen der theoretischen und angewandten Forschung. All dies dient dem Ziel, die Kommunikationsmittel mit einem Höchstmaß an Einsicht zu gebrauchen, ihre Mitarbeiter bestens auszubilden und die Gleichberechtigung unter den Völkern herzustellen

100. Die Erreichung dieser Ziele setzt ein gemeinsames Aktionsprogramm und gemeinsame Anstrengungen zur Finanzierung voraus. Das II. Vatikanische Konzil hat dazu mit dem Vorschlag eines "Welttages der Kommunikationsmittel" einen ersten praktischen Schritt getan. Alle Menschen, die an Gott glauben, sind an diesem Tag zum Gebet aufgerufen und zum Nachdenken über die Probleme und Perspektiven der Kommunikationsmittel. Dieser Tag könnte auch Anlaß sein, daß sich die Kommunikatoren der verschiedenen Medien freundschaftlich begegnen und daß Mittel und Wege gesucht werden, um neue Initiativen und Werke zum Besten der Menschheit ins Leben zu rufen. Das ganze Volk Gottes - Hirten und Gläubige - werden engagiert zusammenwirken mit den Bemühungen aller Menschen guten Willens, damit die Instrumente der Sozialen Kommunikation noch mehr in den Dienst der Gerechtigkeit, des Friedens, der Freiheit und des menschlichen Fortschritts gestellt werden.

 




15) Vgl. Dignitatis Humanae, 7.



16) Paul VI., Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, U. Thant, AAS., LVIII (1966), S. 480.

Vgl. auch: Paul VI., Ansprache an die Delegierten der 2. Konferenz des "Verwaltungsrates für die Entwicklungsplanung" der Vereinten Nationen in Mailand. AAS., LVIII (1966) S. 589.



17)Vgl. Unitatis Redintegratio, AAS., LVII (1965), S. 90-112.

Vgl. auch: Nostra Aetate, AAS., LVIII (1966), S. 740-744.



18) So die "Instruktion", herausgegeben vom Ökumenischen Rat der Kirchen in Uppsala, 1968, S. 381.






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