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Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel
Communio et progressio

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  • Dritter Teil
    • Einrichtungen, Mitarbeiter, Organisation (162-180)
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Einrichtungen, Mitarbeiter, Organisation (162-180

162. Der Rang, den die Instrumente der Sozialen Kommunikation im Leben und Schicksal der Menschen einnehmen, die Möglichkeiten, die sie bieten, aber auch die Probleme, vor die sich das Gewissen der Katholiken gestellt sieht, machen folgende Forderungen unumgänglich: diese Medien mit Umsicht in den Dienst der Seelsorge zu stellen; fachkundige Mitarbeiter mit großer Erfahrung zu berufen; eine geeignete Struktur pastoraler Arbeitsstellen zu schaffen und sie mit den notwendigen Einrichtungen, Kompetenzen und Finanzmitteln auszustatten; schließlich Organisationen aufzubauen, die sich in dieser besonderen Form des Apostolates engagieren

163. Es wird allen Gläubigen ein Anliegen sein, durch ihr Gebet sowie durch persönlichen und gemeinschaftlichen Einsatz diese moderne Mission der Kirche zu tragen. Denn die Kirche muß von diesen neuen Medien den besten Gebrauch machen zur Verkündigung des Evangeliums, zur sittlichen Urteilsbildung der Menschen und zur Verwirklichung gemeinsamer Initiativen für den wahren Fortschritt. So erfüllt die Kirche die Welt mit christlichem Geist

164. Leiter und Mitarbeiter in Einrichtungen oder Unternehmungen auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation müssen von einer ausgesprochen pastoralen Grundeinstellung durchdrungen und entsprechend ausgebildet sein. Die Sorge um die Ausbildung dieser Mitarbeiter, seien sie Laien oder Geistliche, gehört zu den vordringlichen Aufgaben derer, die in der Kirche für diesen Bereich Verantwortung tragen

165. Ein sorgfältiges Studium aller Aspekte der Instrumente der Sozialen Kommunikation, die umsichtige Planung pastoraler Bemühungen und die Koordination des Mediengebrauchs im Apostolat gehören von der Sache her in den Verantwortungsbereich der Träger des kirchlichen Leitungsamtes. Diese müssen sich allerdings dabei auf die Empfehlungen und den Rat erfahrener Fachleute stützen. Nach den Bestimmungen des Konzilsdekrets Inter mirifica sind in diesem Sinne zuständig die Bischöfe für ihre Diözesen,(15) eine besondere Bischofskommission oder ein dazu beauftragter Bischof für den nationalen Bereich(16) und die Päpstliche Kommission für die Instrumente der Sozialen Kommunikation für die Gesamtkirche.(17

166. Die verschiedenen Unternehmungen und Organisationen für das Apostolat im Bereich der Kommunikationsmittel verlangen eine intensive Förderung und enge Zusammenarbeit.(18) Die kirchliche Leitung soll die Katholiken und ihre Verbände zu freier und spontaner Initiative ermutigen. Sie soll sich jedoch die Leitung solcher Unternehmungen vorbehalten, die ihrem Wesen nach in den Bereich des priesterlichen Dienstes gehören oder die auf Grund konkreter Umstände im Interesse der Gläubigen von der Hierarchie getragen werden müssen

167. Die in Nr. 165 genannten zuständigen kirchlichen Autoritäten werden allen an der Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Welttags der Kommunikationsmittel(19) Beteiligten ihre volle Unterstützung geben. Aus Anlaß dieses Tages werden sie denen, die beruflich in den Medien tätig sind, auch Dank und Anerkennung aussprechen. Darüber hinaus sollen sie den Bischofskonferenzen regelmäßig die Haushaltspläne für die Durchführung des Apostolats im Bereich der Sozialen Kommunikation vorlegen

168. Die Diözesanbischöfe sollen das apostolische Wirken auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation mit aller Kraft fördern und sich dabei von Geistlichen und Laien beraten lassen. Wo es möglich ist, soll eine diözesane oder wenigstens überdiözesane Stelle eingerichtet werden. Zu deren vordringlichen Aufgaben gehört es, das pastorale Wirken auf diesem Arbeitsfeld innerhalb der Diözese bis hinunter auf die Ebene der Pfarrei aufzubauen und zu ordnen. Eine weitere Aufgabe wird die Vorbereitung des erwähnten "Welttags der Kommunikationsmittel" in der Diözese sein

169. In jedem Land muß es entweder eine nationale Haupstelle für alle Kommunikationsmittel geben, in der die einzelnen Sachgebiete zusammengefaßt sind, oder Hauptstellen für jedes einzelne Sachgebiet (Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen), die dann aber eng zusammenarbeiten werden.(20) In jedem Fall soll die gesamte Arbeit einer einzigen Oberleitung unterstehen

170. Es ist die Aufgabe der nationalen Hauptstellen und der Diözesanstellen, Initiativen und Anstrengungen der Katholiken auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation anzuregen, zu fördern und zu koordinieren. Sie werden sich besonders um eine gründliche Medienerziehung für Geistliche und Laien bemühen, und zwar durch Vorträge, Kurse, öffentliche Diskussionen, Studientagungen sowie durch kritische Dienste, welche die kirchlichen Fachstellen herausgeben. So werden die Gläubigen zu einem eigenständigen Urteil und zu einem klugen Umgang mit den Medien gelangen. Desgleichen werden die genannten Stellen bei der sachgerechten Vorbereitung religiöser Filme und Sendungen beratend tätig werden. 

171. Weiter werden die nationalen und diözesanen Stellen in vertrauensvoller Verbindung stehen mit denen, die in den Medien beruflich tätig sind, sowie mit deren Verbänden. Sie werden ihnen Unterlagen und verbindliche Beratung geben und die geistliche Hilfe anbieten, deren sie bedürfen. Schließlich sollen sie den "Welttag der Kommunikationsmittel" in ihrem Land vorbereiten und für die Kollekte sorgen, die das Konzilsdekret für diesen Tag empfohlen hat.(21)

172.    Die Bischofskommission für Soziale Kommunikation oder der dazu beauftragte Bischof soll nach Maßgabe der Zuständigkeit die Tätigkeit der nationalen Hauptstellen leiten und allgemeine Richtlinien erlassen für die apostolischen Bemühungen in diesem Sachgebiet. Ferner gehört es zu ihrem Aufgabenbereich, Kontakte mit den Bischofskommissionen anderer Länder zu pflegen und mit der Päpstlichen Kommission für die Instrumente der Sozialen Kommunikation zusammenzuarbeiten, deren Aufgaben im Konzilsdekret(22) und im Apostolischen Schreiben In fructibus multis beschrieben sind.(23

173. Wo eine übernationale Bischofskonferenz besteht, soll dieser Konferenz für ihren Zuständigkeitsbereich eine Stelle für Soziale Kommunikation zur Verfügung stehen. Diese soll einem oder mehreren dazu beauftragten Bischöfen unterstellt sein

174. Jeder Bischof, jede nationale und übernationale Bischofskonferenz sowie der Apostolische Stuhl sollen einen ständigen "Pressesprecher" haben, der offiziell Informationen und Erklärungen gibt sowie kirchliche Dokumente bei ihrer Veröffentlichung erläutert, um ein richtiges Verständnis zu erleichtern. Diese Pressesprecher werden im Rahmen ihres Auftrags über das Leben und Wirken der Kirche schnell und genau informieren. Auch ist sehr anzuraten, daß die Diözesen und die größeren katholischen Organisationen ihre festen und ständigen Sprecher haben, die mit ähnlichen Aufgaben betraut sind. Diese Beauftragten und alle, die sonst noch die Kirche in der Öffentlichkeit vertreten, müssen die Regeln und Techniken der sogenannten "Public Relations" gründlich beherrschen. Sie sollen die verschiedenen Strömungen im Publikum, das sie ansprechen, gut kennen und auf der Basis gegenseitigen Vertrauens und Verstehens fruchtbare Beziehungen zur Öffentlichkeit pflegen. Solche Beziehungen können sich nur dann entwickeln und von Dauer sein, wenn man einander als Mensch achtet und sich stets der Wahrheit verpflichtet weiß

175. Neben der Funktion des Pressesprechers muß der Austausch von Nachrichten und Informationen gewährleistet werden, damit einerseits ein wahres Bild von der Kirche vermittelt wird, andererseits die Strömungen, Meinungen und Erwartungen der Öffentlichkeit sichtbar werden und die Verantwortlichen in der Kirche darüber genau unterrichtet sind. Das setzt partnerschaftlichen Kontakt der Kirche mit den verschiedensten Menschen und Gruppen voraus. Dann kann sich ein ständiger Austausch entfalten. in dem jeder gibt und empfängt.(24

176. Für eine wirksame Entfaltung des Gesprächs der Kirche nach innen und außen über die religiöse Dimension des Zeitgeschehens ist ein offizieller Informationsdienst erforderlich. Durch ihn müssen die offiziellen Informationen so schnell wie möglich, exakt und vollständig zu den Empfängern gelangen, und zwar auf die jeweils gebotene Weise (z. B. Korrespondenzen, Fernschreiben, Fotos usw.). Die Abfassung dieser Informationen muß der Sache entsprechen und den Erfordernissen des Nachrichtenwesens genügen

177. Auch die Ordensgemeinschaften werden die vielfachen und drängenden Aufgaben der Kirche im Bereich der Sozialen Kommunikation sehen und eingehend überlegen, was sie selbst hierzu beitragen und welche konkreten Aufgaben sie in Übereinstimmung mit ihren Konstitutionen übernehmen können. Die ordenseigenen Institutionen für die Soziale Kommunikation werden untereinander eng zusammenarbeiten und Verbindung halten mit den diözesanen, nationalen und übernationalen kirchlichen Stellen, denen im allgemeinen die Planung und Durchführung der pastoralen Arbeit auf diesem Gebiet obliegt

178. Die nationalen Hauptstellen(25) und die zentralen Stellen der Ordensgemeinschaften müssen mit den internationalen Vereinigungen für Presse (UCIP), Film (OCIC), Hörfunk und Fernsehen (UNDA) kooperieren. Dafür sind deren Satzungen, die vom Apostolischen Stuhl gebilligt wurden, maßgebend.(26

179. Diese internationalen katholischen Vereinigungen haben jeweils für ihr Sachgebiet nach Maßgabe ihrer Satzungen die Aufgabe, in den einzelnen Ländern diejenigen, die mit der Sozialen Kommunikation beruflich befaßt sind, zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden sich die internationalen Vereinigungen um die Erforschung und Entwicklung der Kommunikationsmittel kümmern; sie werden für eine ausreichende Medienpädagogik Sorge tragen; sie werden das Solidaritätsbewußtsein schärfen und den internationalen Austausch stärken; sie werden die Aktivität der Katholiken in den Medien beobachten; sie werden die internationalen Initiativen der verschiedenen Länder koordinieren; sie werden internationale Planungen zum Besten der Entwicklungsländer vorlegen; sie werden Einzelprojekte und neue Einrichtungen anregen; desgleichen werden sie die Produktion und die Verbreitung von Filmen, von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, von audiovisuellem Material und von Publikationen fördern, die dem Fortschritt der menschlichen Gemeinschaft und dem Leben des Gottesvolkes dienen. Schließlich werden diese internationalen katholischen Vereinigungen untereinander zusammenarbeiten, um die Probleme, die sich ihnen gemeinsam stellen, auch gemeinsam aufzugreifen und zu lösen

180. Mit aktiver Unterstützung durch die Hauptstellen werden die Bischofskonferenzen und die katholischen Berufsverbände im Bereich der Sozialen Kommunikation den internationalen Vereinigungen jene finanziellen Mittel und Hilfen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, damit diese ihr Ziel erreichen.

 




15) Vgl. Inter Mirifica, 20.



16) Vgl. ebd., 21.



17) Vgl. ebd., 19.



18) Vgl. Apostolicam Actulositatem, 19 und 21. 



19) Inter Mirifica, 18.



20) Vgl. Inter Mirifica, 21. 



21) Vgl. Inter Mirifica, 18.



22) Vgl. Inter Mirifica, 19. 



23) Vgl. In Fructibus Multis, AAS., LVI (1964), S. 289-292.



24) Vgl. oben Nr. 138-141. 



25) Vgl. Nr. 169.



26) Vgl. Inter Mirifica, 22.




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