Einrichtungen, Mitarbeiter, Organisation
(162-180)
162. Der Rang, den die
Instrumente der Sozialen Kommunikation im Leben und Schicksal der Menschen
einnehmen, die Möglichkeiten, die sie bieten, aber auch die Probleme, vor
die sich das Gewissen der Katholiken gestellt sieht, machen folgende
Forderungen unumgänglich: diese Medien mit Umsicht in den Dienst der
Seelsorge zu stellen; fachkundige Mitarbeiter mit großer Erfahrung zu
berufen; eine geeignete Struktur pastoraler Arbeitsstellen zu schaffen und sie
mit den notwendigen Einrichtungen, Kompetenzen und Finanzmitteln auszustatten;
schließlich Organisationen aufzubauen, die sich in dieser besonderen Form
des Apostolates engagieren.
163. Es wird allen
Gläubigen ein Anliegen sein, durch ihr Gebet sowie durch persönlichen
und gemeinschaftlichen Einsatz diese moderne Mission der Kirche zu tragen. Denn
die Kirche muß von diesen neuen Medien den besten Gebrauch machen zur
Verkündigung des Evangeliums, zur sittlichen Urteilsbildung der Menschen
und zur Verwirklichung gemeinsamer Initiativen für den wahren Fortschritt.
So erfüllt die Kirche die Welt mit christlichem Geist.
164. Leiter und Mitarbeiter
in Einrichtungen oder Unternehmungen auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation
müssen von einer ausgesprochen pastoralen Grundeinstellung durchdrungen
und entsprechend ausgebildet sein. Die Sorge um die Ausbildung dieser
Mitarbeiter, seien sie Laien oder Geistliche, gehört zu den vordringlichen
Aufgaben derer, die in der Kirche für diesen Bereich Verantwortung
tragen.
165. Ein sorgfältiges
Studium aller Aspekte der Instrumente der Sozialen Kommunikation, die
umsichtige Planung pastoraler Bemühungen und die Koordination des Mediengebrauchs
im Apostolat gehören von der Sache her in den Verantwortungsbereich der
Träger des kirchlichen Leitungsamtes. Diese müssen sich allerdings
dabei auf die Empfehlungen und den Rat erfahrener Fachleute stützen. Nach
den Bestimmungen des Konzilsdekrets Inter mirifica sind in diesem Sinne
zuständig die Bischöfe für ihre Diözesen,(15) eine
besondere Bischofskommission oder ein dazu beauftragter Bischof für den
nationalen Bereich(16) und die Päpstliche Kommission für die
Instrumente der Sozialen Kommunikation für die
Gesamtkirche.(17)
166. Die verschiedenen
Unternehmungen und Organisationen für das Apostolat im Bereich der
Kommunikationsmittel verlangen eine intensive Förderung und enge
Zusammenarbeit.(18) Die kirchliche Leitung soll die Katholiken und ihre
Verbände zu freier und spontaner Initiative ermutigen. Sie soll sich
jedoch die Leitung solcher Unternehmungen vorbehalten, die ihrem Wesen nach in
den Bereich des priesterlichen Dienstes gehören oder die auf Grund
konkreter Umstände im Interesse der Gläubigen von der Hierarchie
getragen werden müssen.
167. Die in Nr. 165 genannten
zuständigen kirchlichen Autoritäten werden allen an der Vorbereitung
und Durchführung des jährlichen Welttags der
Kommunikationsmittel(19) Beteiligten ihre volle Unterstützung
geben. Aus Anlaß dieses Tages werden sie denen, die beruflich in den
Medien tätig sind, auch Dank und Anerkennung aussprechen. Darüber
hinaus sollen sie den Bischofskonferenzen regelmäßig die
Haushaltspläne für die Durchführung des Apostolats im Bereich
der Sozialen Kommunikation vorlegen.
168. Die
Diözesanbischöfe sollen das apostolische Wirken auf dem Gebiet der
Sozialen Kommunikation mit aller Kraft fördern und sich dabei von
Geistlichen und Laien beraten lassen. Wo es möglich ist, soll eine
diözesane oder wenigstens überdiözesane Stelle eingerichtet
werden. Zu deren vordringlichen Aufgaben gehört es, das pastorale Wirken
auf diesem Arbeitsfeld innerhalb der Diözese bis hinunter auf die Ebene
der Pfarrei aufzubauen und zu ordnen. Eine weitere Aufgabe wird die
Vorbereitung des erwähnten "Welttags der Kommunikationsmittel"
in der Diözese sein.
169. In jedem Land muß
es entweder eine nationale Haupstelle für alle Kommunikationsmittel geben,
in der die einzelnen Sachgebiete zusammengefaßt sind, oder Hauptstellen
für jedes einzelne Sachgebiet (Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen),
die dann aber eng zusammenarbeiten werden.(20) In jedem Fall soll die gesamte
Arbeit einer einzigen Oberleitung unterstehen.
170. Es ist die Aufgabe der
nationalen Hauptstellen und der Diözesanstellen, Initiativen und
Anstrengungen der Katholiken auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation
anzuregen, zu fördern und zu koordinieren. Sie werden sich besonders um
eine gründliche Medienerziehung für Geistliche und Laien
bemühen, und zwar durch Vorträge, Kurse, öffentliche
Diskussionen, Studientagungen sowie durch kritische Dienste, welche die
kirchlichen Fachstellen herausgeben. So werden die Gläubigen zu einem
eigenständigen Urteil und zu einem klugen Umgang mit den Medien gelangen.
Desgleichen werden die genannten Stellen bei der sachgerechten Vorbereitung
religiöser Filme und Sendungen beratend tätig werden.
171. Weiter werden die
nationalen und diözesanen Stellen in vertrauensvoller Verbindung stehen
mit denen, die in den Medien beruflich tätig sind, sowie mit deren
Verbänden. Sie werden ihnen Unterlagen und verbindliche Beratung geben und
die geistliche Hilfe anbieten, deren sie bedürfen. Schließlich
sollen sie den "Welttag der Kommunikationsmittel" in ihrem Land
vorbereiten und für die Kollekte sorgen, die das Konzilsdekret für
diesen Tag empfohlen hat.(21)
172. Die
Bischofskommission für Soziale Kommunikation oder der dazu beauftragte
Bischof soll nach Maßgabe der Zuständigkeit die Tätigkeit der
nationalen Hauptstellen leiten und allgemeine Richtlinien erlassen für die
apostolischen Bemühungen in diesem Sachgebiet. Ferner gehört es zu ihrem
Aufgabenbereich, Kontakte mit den Bischofskommissionen anderer Länder zu
pflegen und mit der Päpstlichen Kommission für die Instrumente der
Sozialen Kommunikation zusammenzuarbeiten, deren Aufgaben im
Konzilsdekret(22) und im Apostolischen Schreiben In fructibus multis
beschrieben sind.(23)
173. Wo eine
übernationale Bischofskonferenz besteht, soll dieser Konferenz für
ihren Zuständigkeitsbereich eine Stelle für Soziale Kommunikation zur
Verfügung stehen. Diese soll einem oder mehreren dazu beauftragten
Bischöfen unterstellt sein.
174. Jeder Bischof, jede
nationale und übernationale Bischofskonferenz sowie der Apostolische Stuhl
sollen einen ständigen "Pressesprecher" haben, der offiziell
Informationen und Erklärungen gibt sowie kirchliche Dokumente bei ihrer
Veröffentlichung erläutert, um ein richtiges Verständnis zu
erleichtern. Diese Pressesprecher werden im Rahmen ihres Auftrags über das
Leben und Wirken der Kirche schnell und genau informieren. Auch ist sehr
anzuraten, daß die Diözesen und die größeren katholischen
Organisationen ihre festen und ständigen Sprecher haben, die mit
ähnlichen Aufgaben betraut sind. Diese Beauftragten und alle, die sonst
noch die Kirche in der Öffentlichkeit vertreten, müssen die Regeln
und Techniken der sogenannten "Public Relations" gründlich
beherrschen. Sie sollen die verschiedenen Strömungen im Publikum, das sie
ansprechen, gut kennen und auf der Basis gegenseitigen Vertrauens und
Verstehens fruchtbare Beziehungen zur Öffentlichkeit pflegen. Solche
Beziehungen können sich nur dann entwickeln und von Dauer sein, wenn man
einander als Mensch achtet und sich stets der Wahrheit verpflichtet
weiß.
175. Neben der Funktion des
Pressesprechers muß der Austausch von Nachrichten und Informationen
gewährleistet werden, damit einerseits ein wahres Bild von der Kirche
vermittelt wird, andererseits die Strömungen, Meinungen und Erwartungen
der Öffentlichkeit sichtbar werden und die Verantwortlichen in der Kirche
darüber genau unterrichtet sind. Das setzt partnerschaftlichen Kontakt der
Kirche mit den verschiedensten Menschen und Gruppen voraus. Dann kann sich ein
ständiger Austausch entfalten. in dem jeder gibt und
empfängt.(24)
176. Für eine wirksame
Entfaltung des Gesprächs der Kirche nach innen und außen über
die religiöse Dimension des Zeitgeschehens ist ein offizieller
Informationsdienst erforderlich. Durch ihn müssen die offiziellen
Informationen so schnell wie möglich, exakt und vollständig zu den
Empfängern gelangen, und zwar auf die jeweils gebotene Weise (z. B.
Korrespondenzen, Fernschreiben, Fotos usw.). Die Abfassung dieser Informationen
muß der Sache entsprechen und den Erfordernissen des Nachrichtenwesens
genügen.
177. Auch die
Ordensgemeinschaften werden die vielfachen und drängenden Aufgaben der
Kirche im Bereich der Sozialen Kommunikation sehen und eingehend
überlegen, was sie selbst hierzu beitragen und welche konkreten Aufgaben
sie in Übereinstimmung mit ihren Konstitutionen übernehmen
können. Die ordenseigenen Institutionen für die Soziale Kommunikation
werden untereinander eng zusammenarbeiten und Verbindung halten mit den
diözesanen, nationalen und übernationalen kirchlichen Stellen, denen
im allgemeinen die Planung und Durchführung der pastoralen Arbeit auf
diesem Gebiet obliegt.
178. Die nationalen
Hauptstellen(25) und die zentralen Stellen der Ordensgemeinschaften
müssen mit den internationalen Vereinigungen für Presse (UCIP), Film
(OCIC), Hörfunk und Fernsehen (UNDA) kooperieren. Dafür sind deren
Satzungen, die vom Apostolischen Stuhl gebilligt wurden,
maßgebend.(26)
179. Diese internationalen
katholischen Vereinigungen haben jeweils für ihr Sachgebiet nach
Maßgabe ihrer Satzungen die Aufgabe, in den einzelnen Ländern
diejenigen, die mit der Sozialen Kommunikation beruflich befaßt sind, zu
unterstützen. In diesem Zusammenhang werden sich die internationalen
Vereinigungen um die Erforschung und Entwicklung der Kommunikationsmittel
kümmern; sie werden für eine ausreichende Medienpädagogik Sorge
tragen; sie werden das Solidaritätsbewußtsein schärfen und den
internationalen Austausch stärken; sie werden die Aktivität der
Katholiken in den Medien beobachten; sie werden die internationalen Initiativen
der verschiedenen Länder koordinieren; sie werden internationale Planungen
zum Besten der Entwicklungsländer vorlegen; sie werden Einzelprojekte und
neue Einrichtungen anregen; desgleichen werden sie die Produktion und die Verbreitung
von Filmen, von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, von audiovisuellem
Material und von Publikationen fördern, die dem Fortschritt der
menschlichen Gemeinschaft und dem Leben des Gottesvolkes dienen.
Schließlich werden diese internationalen katholischen Vereinigungen
untereinander zusammenarbeiten, um die Probleme, die sich ihnen gemeinsam
stellen, auch gemeinsam aufzugreifen und zu lösen.
180. Mit aktiver
Unterstützung durch die Hauptstellen werden die Bischofskonferenzen und
die katholischen Berufsverbände im Bereich der Sozialen Kommunikation den
internationalen Vereinigungen jene finanziellen Mittel und Hilfen zur
Verfügung stellen, die notwendig sind, damit diese ihr Ziel erreichen.
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