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Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel
Ethik in Werbung

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  • III. DER VON DER WERBUNG ANGERICHTETE SCHADEN
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III.

DER VON DER WERBUNG ANGERICHTETE SCHADEN

9. Die Werbung ist nicht an sich gut oder an sich schlecht. Sie ist ein Werkzeug, ein Instrument, das zu etwas Gutem oder zu etwas Schlechtem benützt werden kann. Wenn sie manchmal nutzbringende Ergebnisse wie die eben erwähnten haben kann, so kann sie auch — und das ist nicht selten der Fallnegative, schädliche Auswirkungen auf den einzelnen und die Gesellschaft haben.

"Communio et progressio" enthält eine zusammenfassende Aussage zu diesem Problem: "Wenn aber in der breiten Öffentlichkeit für schädliche oder gänzlich unnütze Dinge geworben wird, wenn falsche Vorstellungen über die Ware geweckt werden, wenn lediglich Instinkte angesprochen werden, entsteht der Gesellschaft Schaden und die Werbewirtschaft verliert Vertrauen und Ansehen. Einzelne und ganze Familien werden geschädigt, wenn die Werbung unsinnige Wünsche weckt oder unablässig zum Kauf überflüssiger und nur dem Genub dienender Waren anreizt; dadurch werden die Käufer vielleicht sogar blind für das, was sie wirklich brauchen. Völlig unzulässig ist eine Werbung, die in schamloser Weise den Geschlechtstrieb für alles mibbraucht und um des Geldes willen ausbeutet. Unzulässig ist sie auch dann, wenn sie derart in das Unterbewubtsein eingreift, dab die freie Entscheidung der Käufer gefährdet ist".13




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