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Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel
Richtlinien für ökumenische Zusammenarbeit

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  • RICHTLINIEN FÜR DIE INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT IM KOMMUNIKATIONSWESEN
    • 19
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19. Die praktische Anwendung dieser allgemeinen Richtlinien verlangt, daß Katholiken, die in den Medien tätig sind, ihren Glauben gründlich kennen und treu praktizieren. Sie erfordert gegenseitiges Vertrauen und Verständnis unter Katholiken, anderen Christen und Anhängern anderer Religionen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und im Hinblick auf eine gemeinsame Arbeit im Kommunikationswesen. Daraus ergibt sich für die katholischen Kommunikationsdienste und für die in der Kommunikation tätigen Katholiken die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Information hinsichtlich der anderen Religionen der Menschheit. Diese Verpflichtung wird niemals von einer wahrheitsgemäßen Darlegung der spezifisch katholischen Botschaft in all ihrer Fülle abhalten.

Die Gegenseitigkeit scheitert oft an praktischen Fragen wie etwa jener der verschiedenartigen Organisation des Apostolats der Sozialen Kommunikation oder der Frage der verschiedenen Arten der Finanzierung. Es ist unerläßlich, daß die für Pastoral zuständigen Autoritäten diesen praktischen Problemen Rechnung tragen und einer fairen Aufteilung der finanziellen Mittel sowie einer Angleichung der Arbeitsmethoden zustimmen.




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