Teil
1 1| S. 768), der er auftrug, für die getreue Durchführung
2 1| erhoben wurden, haben wir den für Rundfunk, Fernsehen und
3 1| der Päpstlichen Kommission für Film, Rundfunk und Fernsehen).
4 1| väterlichem Herzen an alle, die für diese Vorführungen und Übertragungen
5 1| Gewissens zu folgen, wie es sich für jene geziemt, die mit der
6 1| in den einzelnen Ländern für die Leitung und Zusammenarbeit
7 1| schon die Natur der Mittel für die erwähnten Übertragungen
8 1| kraft dieses Schreibens und für immer, die folgenden Richtlinien
9 1| die folgenden Richtlinien für die Arbeit der obenerwähnten
10 2| Die Päpstliche Kommission für Film, Rundfunk und Fernsehen
11 2| kirchlichen Amtsstellen für Film, Rundfunk und Fernsehen
12 2| irgendeine Vollmacht erteilen für das Gebiet des Films, des
13 2| verständigen, welche Maßnahmen sie für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich
14 2| der Päpstlichen Kommission für Film, Rundfunk und Fernsehen
15 2| Konsistorialkongregation, der Kongregation für die Ostkirche, der Konzilskongregation,
16 2| Religiosenkongregation und jener für die Glaubensverbreitung,
17 2| die Glaubensverbreitung, für die Seminare und Universitäten,
18 2| Kommission wird die Sorge für die Vatikanische Filmsammlung
19 2| wollen, um die Filme, die für den Heiligen Stuhl in Frage
20 2| diese Päpstlichen Kommission für Film, Rundfunk und Fernsehen,
21 2| an, daß dieses Schreiben für immer festgelegt, gültig,
|