Centesimus annus
Kap., N. 1 1, 8 | Der Papst schrieb der »staatlichen Autorität« die »strenge
2 1, 10 | insbesondere vom Eingreifen der staatlichen Autorität ab. ~So erweist
3 2, 12 | vergewaltigt, es ist endlich der staatlichen Aufgabe zuwider, ja führt
4 2, 20 | der formalen Erlangung der staatlichen Souveränität befinden sich
5 4, 36 | notwendige Eingreifen der staatlichen Behörden umfaßt.~Ein augenfälliges
6 5, 48 | begleitet von der Korruption der staatlichen Behörden und von dem Umsichgreifen
7 5, 48 | und nicht den Umfang der staatlichen Intervention übermäßig auszuweiten.
8 5, 49 | Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen,
Evangelium vitae
Kap., N. 9 Einf, 4 | kostenloser Beteiligung des staatlichen Gesundheitswesens durchzuführen.~
10 I, 20 | Zusammenlebens und zur Zersetzung der staatlichen Realität führen.~Das Recht
11 III, 70 | Verantwortlichkeit des Menschen dem staatlichen Gesetz überlassen.~
12 III, 71 | Bezugspunkt eben dieses staatlichen Gesetzes ist. Wenn infolge
13 III, 72 | Sicherlich ist die Aufgabe des staatlichen Gesetzes im Vergleich zu
14 III, 72 | sicherzustellen. Denn die Aufgabe des staatlichen Gesetzes besteht darin,
15 III, 73 | notwendige Übereinstimmung des staatlichen Gesetzes mit dem Sittengesetz,
16 III, 74 | rechtmäßig eingesetzten staatlichen Autoritäten eingeschärft (
17 III, 74 | das ungerechte Gebot der staatlichen Autorität. Die hebräischen
18 III, 75 | mitzuwirken, die, obgleich von der staatlichen Gesetzgebung zugelassen,
19 III, 75 | das eben als solches vom staatlichen Gesetz selbst vorgesehen
20 IV, 92 | Bevökerungswachstums dar. Die staatlichen Behörden haben gewiß die
21 IV, 97 | beschämende Totalitarismus der staatlichen Macht durchsetzen. ~Es kommt
Redemptor hominis
Kap., Abschnitt 22 3, 17| Notwendigkeit einer festen staatlichen Autorität berücksichtigt
23 3, 17| grundlegende Verpflichtung der staatlichen Autorität ist, für das Gemeinwohl
24 3, 17| angehören, können die Rechte der staatlichen Gewalt nicht anders verstanden
Slavorum apostoli
Kap., N. 25 3, 8 | die auf der entwickelten staatlichen Organisation und der verfeinerten
26 4, 15 | vor den kirchlichen und staatlichen Autoritäten zu verteidigen
Sollicitudo rei socialis
Kap., N 27 3, 15 | Beziehung zukommt, weil in einer staatlichen Gemeinschaft alle diese
Ut unum sint
Kap., N. 28 II, 42 | man interveniert bei den staatlichen Behörden zur Verteidigung
Veritatis splendor
Kap., N. 29 3, 97 | schwierigen Umstände sind die staatlichen Amtsträger und die einzelnen
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