Centesimus annus
Kap., N. 1 1, 6 | zweifellos das Recht auf »Privateigentum« . Aus dem Umfang, den die
2 1, 6 | natürlich bewußt, daß das Privateigentum keinen absoluten Wert darstellt,
3 1, 6 | Systemen, die das Recht auf Privateigentum zu einem ihrer Schwerpunkte
4 1, 10 | gewidmet, in dem das Recht auf Privateigentum bestätigt wird. Dem zweiten
5 1, 11 | gesunden Auffassung vom Privateigentum, von der Arbeit, vom Wirtschaftsprozeß,
6 4 | IV. KAPITEL - DAS PRIVATEIGENTUM UND DIE UNIVERSALE BESTIMMUNG
7 4, 30 | Verkündigung des Rechtes auf Privateigentum stellte der Papst mit gleicher
8 4, 30 | etwas später heißt es: »Privateigentum oder ein gewisses Maß an
9 4, 30 | werden ... Aber auch das Privateigentum selbst hat eine ihm wesentliche
10 4, 43 | Verhältnis zwischen dem Privateigentum und der universalen Bestimmung
11 4, 43 | Initiative und das Recht auf das Privateigentum seinen Grund. Durch seine
Laborem exercens
Kap., Abschnitt 12 3, 14| Eigentum, über das Recht auf Privateigentum auch hinsichtlich der Produktionsmittel
13 3, 14| insgesamt gesehen: das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht
14 3, 15| dieser Grund, der für das Privateigentum an den Produktionsmitteln
Sollicitudo rei socialis
Kap., N 15 6, 42 | bestimmt.78 Das Recht auf Privateigentum ist gültig und notwendig;
Veritatis splendor
Kap., N. 16 1, 13 | Personengemeinschaft in der Ehe, das Privateigentum, die Wahrhaftigkeit und
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