»Bin ich der Hüter meines
Bruders?« (Gen 4,
9): eine entartete Vorstellung von Freiheit
18. Das
beschriebene Panorama macht erforderlich, daß es nicht nur in den
Todeserscheinungen erkannt wird, die es kennzeichnen, sondern auch in den vielfältigen
Ursachen, die es bestimmen. Die Frage des Herrn »Was hast du getan?« (Gen
4, 10) scheint gleichsam eine Aufforderung an Kain zu sein, den materiellen
Charakter seiner Mordtat hinter sich zu lassen und ihre ganze Schwere in den
ihr zugrunde liegenden Motivationen und in den aus ihr erwachsenden Folgen
zu erfassen.
Die Entscheidungen gegen das
Leben entstehen bisweilen aus schwierigen oder geradezu dramatischen
Situationen tiefen Leides, der Einsamkeit, des völligen Fehlens
wirtschaftlicher Perspektiven, der Depression und Zukunftsangst. Solche
Umstände können die subjektive Verantwortlichkeit und die daraus folgende
Schuld derer vermindern, die diese in sich verbrecherischen Entscheidungen
treffen. Trotzdem geht das Problem heute weit über die, wenn auch gebotene
Anerkennung dieser persönlichen Situationen hinaus. Es stellt sich auch auf
kultureller, sozialer und politischer Ebene, wo es sein subversivstes und
verwirrendstes Gesicht in der immer weiter um sich greifenden Tendenz zeigt,
die erwähnten Verbrechen gegen das Leben als legitime Äußerungen der
individuellen Freiheit auszulegen, die als wahre und eigene Rechte anerkannt
und geschützt werden müssen.
Auf diese Weise gelangt ein
langer historischer Prozeß an einen Wendepunkt mit tragischen Folgen, ein Prozeß,
der nach Entdeckung der Idee der »Menschenrechte« — als Rechte, die zu
jeder Person gehören und jeder Verfassung und Gesetzgebung der Staaten
vorausgehen — heute in einen überraschenden Widerspruch gerät:
gerade in einer Zeit, in der man feierlich die unverletzlichen Rechte der
Person verkündet und öffentlich den Wert des Lebens geltend macht, wird
dasselbe Recht auf Leben, besonders in den sinnbildhaftesten Augenblicken des
Daseins, wie es Geburt und Tod sind, praktisch verweigert und unterdrückt.
Auf der einen Seite sprechen die
verschiedenen Menschenrechtserklärungen und die vielfältigen Initiativen, die
von ihnen inspiriert werden, von der Durchsetzung einer moralischen
Sensibilität auf Weltebene, die sorgfältiger darauf achtet, den Wert und die Würde
jedes Menschen als solchen anzuerkennen, ohne jede Unterscheidung von Rasse,
Nationalität, Religion, politischer Meinung und sozialem Stand.
Auf der anderen Seite setzt man
diesen edlen Proklamationen leider in den Taten ihre tragische Verneinung entgegen.
Diese ist noch bestürzender, ja skandalöser, weil sie sich in einer
Gesellschaft abspielt, die die Durchsetzung und den Schutz der Menschenrechte
zu ihrem Hauptziel und zugleich zu ihrem Ruhmesblatt macht. Wie lassen sich
diese wiederholten Grundsatzbeteuerungen mit der ständigen Vermehrung und
verbreiteten Legalisierung der Angriffe auf das menschliche Leben in Einklang
bringen? Wie lassen sich diese Erklärungen in Einklang bringen mit der
Ablehnung des Schwächsten, des Bedürftigsten, des Alten, des soeben im
Mutterschoß Empfangenen? Diese Angriffe gehen in die genau entgegengesetzte
Richtung wie die Achtung vor dem Leben und stellen eine frontale Bedrohung
der gesamten Kultur der Menschenrechte dar. Eine Bedrohung, die letzten
Endes imstande ist, selbst die Bedeutung des demokratischen Zusammenlebens aufs
Spiel zu setzen: unsere Städte laufen Gefahr, aus einer Gesellschaft von
»zusammenlebenden Menschen« zu einer Gesellschaft von Ausgeschlossenen, an den
Rand Gedrängten, Beseitigten und Unterdrückten zu werden. Muß man, wenn
sich der Blick dann auf einen Welthorizont ausweitet, nicht daran denken, daß
selbst die Beteuerung der Rechte der Personen und der Völker, wie sie bei
ranghohen internationalen Zusammenkünften erfolgt, zu fruchtloser rhetorischer Übung
wird, wenn nicht der Egoismus der reichen Länder, die den armen Ländern den
Zugang zur Entwicklung verschließen oder ihn an die Bedingung absurder
Fortpflanzungsverbote knüpfen und so die Entwicklung gegen den Menschen
richten, die Maske fallen läßt? Muß man vielleicht nicht selbst die
Wirtschaftsmodelle in Frage stellen, die von den Staaten häufig auch für
Druckmaßnahmen und Konditionierungen auf internationaler Ebene angewandt werden
und die Unrechts - und Gewalt - situationen verursachen und fördern, in denen
das menschliche Leben ganzer Völker erniedrigt und mit Füßen getreten wird?
19. Wo
liegen die Wurzeln eines derart paradoxen Widerspruchs?
Wir können sie in kulturellen und
moralischen Gesamtbewertungen feststellen, angefangen bei jener Mentalität, die
unterVerschärfung und sogar Entstellung des Subjektivitätsbegriffs nur
den als Inhaber von Rechten anerkennt, der mit voller oder zumindest mit ersten
Anzeichen von Autonomie auftritt und den Zustand totaler Abhängigkeit von den
anderen hinter sich läßt. Aber wie läßt sich dieser Ansatz mit der Verherrlichung
des Menschen als »unverfügbares« Wesen in Einklang bringen? Die Theorie der
Menschenrechte beruht gerade auf der Erwägung der Tatsache, daß der Mensch zum
Unterschied von den Tieren und den Sachen nicht der Herrschaft von irgend
jemandem unterworfen werden kann. Es muß auch auf jene Logik hingewiesen
werden, die dazu neigt, die Personwürde mit der Fähigkeit zu verbaler, ausdrücklicher,
auf alle Fälle erprobbarer Kommunikation gleichzusetzen. Es ist
klar, daß unter solchen Voraussetzungen in der Welt kein Raum für den ist, der,
wie das ungeborene Kind oder der Sterbende, ein von seiner physischen
Konstitution her schwaches Wesen ist, auf Gedeih und Verderb anderen Menschen
ausgeliefert und radikal von ihnen abhängig ist und mit dem Kommunikation nur
durch die stumme Sprache einer tiefen Symbiose liebender Zuneigung möglich ist.
Damit wird die Stärke zum Entscheidungs– und Handlungskriterium in den
zwischenmenschlichen Beziehungen und im sozialen Zusammenleben. Doch das ist
das genaue Gegenteil von dem, was den Rechtsstaat historisch als Gemeinschaft
bestätigt hat, in der an die Stelle des »Rechts der Stärke« die »Stärke des Rechts«
tritt.
Auf einer anderen Ebene liegen
die Wurzeln des Widerspruchs zwischen der feierlichen Bestätigung der
Menschenrechte und ihrer tragischen Verweigerung in der Praxis in einer Auffassung
von Freiheit, die das einzelne Individuum zum Absoluten erhebt und es nicht
zur Solidarität, zur vollen Annahme des anderen und zum Dienst an ihm
veranlaßt. Wenn es wahr ist, daß sich die Auslöschung des ungeborenen oder zu
Ende gehenden Lebens mitunter auch den Anstrich eines mißverstandenen Gefühls
von Altruismus und menschlichen Erbarmens gibt, so kann man nicht bestreiten,
daß eine solche Kultur des Todes in ihrer Gesamtheit eine ganz
individualistische Freiheitsauffassung enthüllt, die schließlich die Freiheit
der »Stärkeren« gegen die zum Unterliegen bestimmten Schwachen ist.
Genau in diesem Sinn kann man die
Antwort Kains auf die Frage des Herrn »Wo ist dein Bruder Abel?« auslegen: »Ich
weiß es nicht. Bin ich der Hüter meines Bruders?« (Joh 4, 9).
Jawohl, jeder Mensch ist »Hüter seines Bruders», weil Gott den Menschen dem
Menschen anvertraut. Und im Hinblick auf dieses Anvertrauen schenkt Gott auch
jedem Menschen die Freiheit, die eine wesentliche Beziehungsdimension besitzt.
Sie ist ein großes Geschenk des Schöpfers, so sie in den Dienst der Person und
ihrer Verwirklichung durch die Selbsthingabe und die Annahme des anderen
gestellt wird; wenn die Freiheit jedoch in individualistischer Weise
verabsolutiert wird, wird sie ihres ursprünglichen Inhalts entleert und steht
im Widerspruch zu ihrer Berufung und Würde.
Noch einen tiefgehenderen Aspekt
gilt es zu unterstreichen: die Freiheit verleugnet sich selber, zerstört sich
selber und macht sich zur Vernichtung des anderen bereit, wenn sie ihre
grundlegende Verbindung mit der Wahrheit nicht anerkennt und nicht mehr respektiert.
Jedesmal, wenn die Freiheit sich von jeder Tradition und Autorität befreien
will und sich den wesentlichen Klarheiten einer objektiven und gemeinsamen
Wahrheit als dem Fundament für das persönliche und soziale Leben verschließt,
hört der Mensch auf, als einzigen und unanfechtbaren Anhaltspunkt für seine
Entscheidungen nicht mehr die Wahrheit über Gut und Böse anzunehmen, sondern
nur noch seine subjektive und wandelbare Meinung oder gar sein egoistisches
Interesse und seine Laune.
20. In dieser
Auffassung von Freiheit wird das soziale Zusammenleben tiefgreifend
entstellt. Wenn die Förderung des eigenen Ich als absolute Autonomie
verstanden wird, gelangt man unvermeidlich zur Verneinung des anderen, der als
Feind empfunden wird, gegen den man sich verteidigen muß. Auf diese Weise wird
die Gesellschaft zu einer Gesamtheit von nebeneinanderstehenden Individuen, die
aber keine gegenseitigen Beziehungen haben: ein jeder will sich unabhängig vom
anderen behaupten, ja seinen eigenen Interessen Vorteil verschaffen. Angesichts
gleichartiger Interessen des anderen muß man jedoch nachgeben und eine Art
Kompromiß suchen, wenn man in der Gesellschaft jedem die größtmögliche Freiheit
garantieren will. So schwindet jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer
für alle geltenden absoluten Wahrheit: das gesellschaftliche Leben läuft
Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzudriften. Da läßt sich alles
vereinbaren, über alles verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das
Recht auf Leben.
Das geschieht denn auch in der
Tat im eigentlich politisch-staatlichen Bereich: das ursprüngliche,
unveräußerliche Recht auf Leben wird auf Grund einer Parlamentsabstimmung oder
des Willens eines — sei es auch mehrheitlichen — Teiles der Bevölkerung
in Frage gestellt oder verneint. Es ist das unheilvolle Ergebnis eines
unangefochten herrschenden Relativismus: das »Recht« hört auf Recht zu sein,
weil es sich nicht mehr fest auf die unantastbare Würde der Person gründet,
sondern dem Willen des Stärkeren unterworfen wird. Auf diese Weise beschreitet
die Demokratie ungeachtet ihrer Regeln den Weg eines substantiellen
Totalitarismus. Der Staat ist nicht mehr das »gemeinsame Haus«, in dem alle
nach den Prinzipien wesentlicher Gleichheit leben können, sondern er verwandelt
sich in einen tyrannischen Staat, der sich anmaßt, im Namen einer
allgemeinen Nützlichkeit — die in Wirklichkeit nichts anderes als das
Interesse einiger weniger ist — über das Leben der Schwächsten und
Schutzlosesten, vom ungeborenen Kind bis zum alten Menschen, verfügen zu
können.
Alles geschieht scheinbar ganz
auf dem Boden der Legalität, zumindest wenn über die Gesetze zur Freigabe der
Abtreibung und der Euthanasie nach den sogenannten demokratischen Regeln
abgestimmt wird. In Wahrheit stehen wir lediglich einem tragischen Schein von
Legalität gegenüber, und das demokratische Ideal, das es tatsächlich ist, wenn
es denn die Würde jeder menschlichen Person anerkennt und schützt, wird in
seinen Grundlagen selbst verraten: »Wie kann man noch von Würde jeder
menschlichen Person reden, wenn die Tötung des schwächsten und unschuldigsten
Menschen zugelassen wird? Im Namen welcher Gerechtigkeit begeht man unter den
Menschen die ungerechteste aller Diskriminierungen, indem man einige von ihnen
für würdig erklärt verteidigt zu werden, während anderen diese Würde
abgesprochen wird?«. Wenn diese Zustände eintreten, sind bereits
jene Dynamismen ausgelöst, die zum Zerfall eines echten menschlichen
Zusammenlebens und zur Zersetzung der staatlichen Realität führen.
Das Recht auf Abtreibung,
Kindestötung und Euthanasie zu fordern und es gesetzlich anzuerkennen heißt der
menschlichen Freiheit eine perverse, abscheuliche Bedeutung zuzuschreiben:
nämlich die einer absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen. Aber
das ist der Tod der wahren Freiheit: »Amen, amen, das sage ich euch: Wer die
Sünde tut, ist Sklave der Sünde« (Joh 8, 34).
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