»Ich bin es, der tötet und
der lebendig macht« (Dtn 32, 39): das Drama der Euthanasie
64. Am anderen
Ende seines Daseins steht der Mensch vor dem Geheimnis des Todes. Infolge der
Fortschritte auf medizinischem Gebiet und in einem kulturellen Umfeld, das sich
der Transzendenz zumeist verschließt, weist die Erfahrung des Sterbens heute
einige neue Wesensmerkmale auf. Denn wenn die Neigung vorherrscht, das Leben nur
in dem Maße zu schätzen, wie es Vergnügen und Wohlbefinden mit sich bringt,
erscheint das Leiden als eine unerträgliche Niederlage, von der man sich um
jeden Preis befreien muß. Der Tod, der als »absurd« angesehen wird, wenn er ein
Leben plötzlich unterbricht, das noch für eine an möglichen interessanten
Erfahrungen reiche Zukunft offen ist, wird dagegen dann zu einer »beanspruchten
Befreiung«, wenn das Dasein bereits für sinnlos gehalten wird, weil es in
Schmerz getaucht und unerbittlich für weiteres noch heftigeres Leiden bestimmt
ist.
Außerdem glaubt der Mensch, der
seine wesentliche Beziehung zu Gott ablehnt oder vergibt, er sei sich selber
Maßstab und Norm, und maßt sich das Recht an, auch von der Gesellschaft zu
verlangen, sie solle ihm Möglichkeiten und Formen garantieren, damit er in
voller und vollständiger Autonomie über sein Leben entscheiden könne. Es ist
besonders der Mensch in den entwickelten Ländern, der sich so verhält:
veranlaßt fühlt er sich dazu auch durch die ständigen Fortschritte der Medizin
und ihre immer mehr fortgeschrittenen Verfahren. Mit Hilfe äußerst
spitzfindiger Systeme und Apparate sind Wissenschaft und ärztliche Praxis heute
in der Lage, nicht nur für früher unlösbare Fälle eine Lösung zu finden und
Schmerzen zu lindern oder zu beheben, sondern auch das Leben selbst im Zustand
äußerster Schwäche zu erhalten und zu verlängern, Personen nach dem plötzlichen
Zusammenbruch ihrer biologischen Grundfunktionen künstlich wiederzubeleben
sowie Eingriffe vorzunehmen, um Organe für Transplantationen zu gewinnen.
In einem solchen Umfeld zeigt
sich immer stärker die Versuchung zur Euthanasie, das heißt, sich zum
Herrn über den Tod zu machen, indem man ihn vorzeitig herbeiführt und so
dem eigenen oder dem Leben anderer »auf sanfte Weise« ein Ende bereitet. In
Wirklichkeit stellt sich, was als logisch und menschlich erscheinen könnte,
wenn man es zutiefst betrachtet, als absurd und unmenschlich heraus. Wir
stehen hier vor einem der alarmierendsten Symptome der »Kultur des Todes«, die
vor allem in den Wohlstandsgesellschaften um sich greift, die von einem
Leistungsdenken gekennzeichnet sind, das die wachsende Zahl alter und
geschwächter Menschen als zu belastend und unerträglich erscheinen läßt. Sie
werden sehr oft von der Familie und von der Gesellschaft isoliert, deren
Organisation fast ausschließlich auf Kriterien der Produktion und
Leistungsfähigkeit beruht, wonach ein hoffnungslos arbeitsunfähiges Leben
keinen Wert mehr hat.
65. Für ein
korrektes sittliches Urteil über die Euthanasie gilt es zunächst, diese klar zu
definieren. Unter Euthanasie im eigentlichen Sinn versteht man eine
Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewußter Absicht den
Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden. »Bei Euthanasie
dreht es sich also wesentlich um den Vorsatz des Willens und um die
Vorgehensweisen, die angewandt werden«.
Von ihr zu unterscheiden ist die
Entscheidung, auf »therapeutischen Übereifer« zu verzichten, das heißt
auf bestimmte ärztliche Eingriffe, die der tatsächlichen Situation des Kranken
nicht mehr angemessen sind, weil sie in keinem Verhältnis zu den erhofften
Ergebnissen stehen, oder auch, weil sie für ihn und seine Familie zu
beschwerlich sind. In diesen Situationen, wenn sich der Tod drohend und
unvermeidlich ankündigt, kann man aus Gewissensgründen »auf (weitere)
Heilversuche verzichten, die nur eine ungewisse und schmerzvolle Verlängerung
des Lebens bewirken könnten, ohne daß man jedoch die normalen Bemühungen
unterläßt, die in ähnlichen Fällen dem Kranken geschuldet werden«.
Sicherlich besteht die moralische Verpflichtung sich pflegen und behandeln zu
lassen, aber diese Verpflichtung muß an den konkreten Situationen gemessen
werden; das heißt, es gilt abzuschätzen, ob die zur Verfügung stehenden
therapeutischen Maßnahmen objektiv in einem angemessenen Verhältnis zur
Aussicht auf Besserung stehen. Der Verzicht auf außergewöhnliche oder
unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie;
er ist vielmehr Ausdruck dafür, daß die menschliche Situation angesichts des
Todes akzeptiert wird.
Besondere Bedeutung gewinnen in
der modernen Medizin die sogenannten »palliativen Behandlungsweisen«,
die das Leiden im Endstadium der Krankheit erträglicher machen und gleichzeitig
für den Patienten eine angemessene menschliche Begleitung gewährleisten sollen.
In diesem Zusammenhang erhebt sich unter anderem das Problem, inwieweit die
Anwendung der verschiedenen Schmerzlinderungs– und Beruhigungsmittel, um
den Kranken vom Schmerz zu befreien, erlaubt ist, wenn das die Gefahr einer
Verkürzung des Lebens mit sich bringt. Auch wenn jemand, der das Leiden aus
freien Stücken annimmt, indem er auf schmerzlindernde Maßnahmen verzichtet, um
seine volle Geistesklarheit zu bewahren und, wenn er gläubig ist, bewußt am
Leiden des Herrn teilzuhaben, in der Tat des Lobes würdig ist, so kann diese
»heroische« Haltung doch nicht als für alle verpflichtend angenommen werden.
Schon Pius XII. hatte gesagt, den Schmerz durch Narkotika zu unterdrücken, auch
wenn das eine Trübung des Bewußtseins und die Verkürzung des Lebens zur Folge
habe, sei erlaubt, »falls keine anderen Mittel vorhanden sind und unter den
gegebenen Umständen dadurch nicht die Erfüllung anderer religiöser und
moralischer Verpflichtungen behindert wird«. Denn in diesem Fall
wird der Tod nicht gewollt oder gesucht, auch wenn aus berechtigten Gründen die
Gefahr dazu gegeben ist: man will einfach durch Anwendung der von der Medizin
zur Verfügung gestellten Analgetika den Schmerz wirksam lindern. Doch »darf man
den Sterbenden nicht ohne schwerwiegenden Grund seiner Bewußtseinsklarheit
berauben«: die Menschen sollen vor dem herannahenden Tod in der
Lage sein, ihren moralischen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu
können, und sich vor allem mit vollem Bewußtsein auf die endgültige Begegnung
mit Gott vorbereiten können.
Nach diesen Unterscheidungen
bestätige ich in Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger
und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die
Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es
sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was
sittlich nicht zu akzeptieren ist. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf
dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche
überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt.
Eine solche Handlung setzt, je
nach den Umständen, die Bosheit voraus, wie sie dem Selbstmord oder dem Mord
eigen ist.
66. Nun ist
Selbstmord immer ebenso sittlich unannehmbar wie Mord. Die Tradition der Kirche
hat ihn immer als schwerwiegend böse Entscheidung zurückgewiesen.
Obwohl bestimmte psychologische, kulturelle und soziale Gegebenheiten einen
Menschen dazu bringen können, eine Tat zu begehen, die der natürlichen Neigung
eines jeden zum Leben so radikal widerspricht, und dadurch die subjektive
Verantwortlichkeit vermindert oder aufgehoben sein mag, ist der Selbstmord aus
objektiver Sicht eine schwer unsittliche Tat, weil er verbunden ist mit der
Absage an die Eigenliebe und mit der Ausschlagung der Verpflichtungen zu
Gerechtigkeit und Liebe gegenüber dem Nächsten, gegenüber den verschiedenen
Gemeinschaften, denen der Betreffende angehört, und gegenüber der Gesellschaft
als ganzer. In seinem tiefsten Kern stellt der Selbstmord eine
Zurückweisung der absoluten Souveränität Gottes über Leben und Tod dar, wie sie
im Gebet des alten Weisen Israels verkündet wird: »Du hast Gewalt über Leben
und Tod; du führst zu den Toren der Unterwelt hinab und wieder herauf« (Weish
16, 13; vgl. Tob 13, 2).
Die Selbstmordabsicht eines
anderen zu teilen und ihm bei der Ausführung durch die sog. »Beihilfe zum
Selbstmord« behilflich zu sein heißt Mithelfer und manchmal höchstpersönlich
Täter eines Unrechts zu werden, das niemals, auch nicht, wenn darum gebeten
worden sein sollte, gerechtfertigt werden kann. »Es ist niemals erlaubt —
schreibt mit überraschender Aktualität der hl. Augustinus —, einen
anderen zu töten: auch wenn er es wollte, ja selbst, wenn er darum bitten
würde, weil er, zwischen Leben und Tod schwebend, fleht, ihm zu helfen die
Seele zu befreien, die gegen die Fesseln des Leibes kämpft und sich von ihnen
zu lösen sucht; es ist nicht einmal dann erlaubt, wenn ein Kranker nicht mehr
zu leben imstande wäre«. Auch wenn sie nicht durch die egoistische
Weigerung motiviert ist, sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu
belasten, muß die Euthanasie als falsches Mitleid, ja als eine
bedenkliche »Perversion« desselben bezeichnet werden: denn echtes »Mitleid«
solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen, tötet nicht den, dessen Leiden
unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie erscheint um so perverser, wenn sie
von denen ausgeführt wird, die — wie die Angehörigen — ihrem
Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von denen, die —
wie die Ärzte — auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken auch im
leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müßten.
Schwerwiegender wird die
Entscheidung für die Euthanasie, wenn sie sich als Mord herausstellt,
den die anderen an einem Menschen begehen, der sie keineswegs darum gebeten und
niemals seine Zustimmung dazu gegeben hat. Der Höhepunkt der Willkür und des
Unrechts wird dann erreicht, wenn sich einige Ärzte oder Gesetzgeber die Macht
anmaßen darüber zu entscheiden, wer leben und wer sterben darf. Hier zeigt sich
wieder die Versuchung von Eden: werden wie Gott und »Gut und Böse erkennen«
(vgl. Gen 3, 5). Doch Gott allein hat die Macht, zu töten und zum Leben
zu erwecken: »Ich bin es, der tötet und der lebendig macht« (Dtn 32, 39;
vgl. 2 Kön 5, 7; 1 Sam 2, 6). Er verwirklicht seine Macht immer
nur nach einem Plan der Weisheit und Liebe. Wenn sich der Mensch im Bann einer
Logik von Torheit und Egoismus diese Macht anmaßt, benützt er sie unweigerlich
zu Unrecht und Tod. So wird das Leben des Schwächsten in die Hände des
Stärksten gelegt; in der Gesellschaft geht der Sinn für Gerechtigkeit verloren
und das gegenseitige Vertrauen, Grundlage jeder echten Beziehung zwischen den
Menschen, wird an der Wurzel untergraben.
67. Ganz anders
hingegen ist der Weg der Liebe und des echten Mitleids, den unser
gemeinsames Menschsein vorschreibt und den der Glaube an Christus, den Erlöser,
der gestorben und auferstanden ist, mit neuen Einsichten erhellt. Die Bitte,
die bei der äußersten Konfrontation mit dem Leid und dem Tod besonders dann aus
dem Herzen des Menschen kommt, wenn er versucht ist, sich in seine Verzweiflung
zurückzuziehen und in ihr unterzugehen, ist vor allem Bitte um Begleitung, um
Solidarität und um Beistand in der Prüfung. Sie ist flehentliche Bitte um
Hilfe, um weiter hoffen zu können, wenn alle menschlichen Hoffnungen zerrinnen.
Wie uns das II. Vatikanische Konzil zu bedenken gab, wird für den Menschen
»angesichts des Todes das Rätsel des menschlichen Daseins am größten«; und
trotzdem »urteilt er im Instinkt seines Herzens richtig, wenn er die völlige
Zerstörung und den endgültigen Untergang seiner Person mit Entsetzen ablehnt.
Der Keim der Ewigkeit im Menschen läßt sich nicht auf die bloße Materie
zurückführen und wehrt sich gegen den Tod«.
Erhellt und zum Abschluß gebracht
werden diese natürliche Abneigung gegen den Tod und diese keimhafte Hoffnung
auf Unsterblichkeit durch den christlichen Glauben, der die Teilhabe am Sieg
des auferstandenen Christus verheißt und anbietet: es ist der Sieg dessen, der
durch seinen Erlösungstod den Menschen vom Tod, dem »Lohn der Sünde« (Röm 6,
23), befreit und ihm den Geist, das Unterpfand für Auferstehung und Leben,
geschenkt hat (vgl. Röm 8, 11). Die Gewißheit über die zukünftige
Unsterblichkeit und die Hoffnung auf die verheißene Auferstehung werfen
ein neues Licht auf das Geheimnis des Leidens und Sterbens und erfüllen den
Gläubigen mit einer außerordentlichen Kraft, sich dem Plan Gottes
anzuvertrauen.
Der Apostel Paulus hat dieses
Neue in den Worten von einer völligen Zugehörigkeit zum Herrn, der den Menschen
in jeder Lage umfängt, zum Ausdruck gebracht: »Keiner von uns lebt sich selber,
und keiner stirbt sich selber: Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir,
so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder ob wir sterben, wir gehören dem Herrn«
(Röm 14, 7-8). Sterben für den Herrn heißt den eigenen Tod als
letzten Gehorsamsakt gegenüber dem Vater erleben (vgl. Phil 2, 8), indem
wir die Begegnung mit dem Tod in der von Ihm gewollten und beschlossenen
»Stunde« annehmen (vgl. Joh 13, 1), der allein zu sagen vermag, wann
unser irdischer Weg zu Ende ist. Leben für den Herrn heißt auch
anerkennen, daß das Leid, auch wenn es an sich ein Übel und eine Prüfung
bleibt, immer zu einer Quelle des Guten werden kann. Das ist der Fall, wenn es
aus Liebe und mit Liebe, aus freiwilliger Hingabe an Gott und aus freier
persönlicher Entscheidung in der Teilhabe am Leiden des gekreuzigten Christus
selber gelebt wird. Auf diese Weise wird der, der sein Leiden im Herrn lebt,
Ihm vollkommener ähnlich (vgl. Phil 3, 10; 1 Petr 2,
21) und hat
zutiefst teil an seinem Erlösungswerk für die Kirche und die Menschheit
Das ist die Erfahrung des Apostels, die auch jeder leidende Mensch
nachzuleben aufgerufen ist: »Jetzt freue ich mich in den Leiden, die ich für
euch ertrage. Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen
Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt« (Kol 1, 24).
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