»Meine Brüder, was nützt
es, wenn einer sagt, er habe Glauben, aber es fehlen die Werke?« (Jak 2,
14): dem Evangelium vom Leben dienen
87. Kraft der
Teilhabe an der königlichen Sendung Christi müssen sich die Unterstützung und
Förderung des menschlichen Lebens durch den Dienst der Nächstenliebe verwirklichen,
der im persönlichen Zeugnis, in den verschiedenen Formen des freiwilligen
Einsatzes, im sozialen Handeln und im politischen Engagement zum Ausdruck
kommt. Das ist zur Stunde eine besonders dringende Forderung, da sich
die »Kultur des Todes« so mächtig der »Kultur des Lebens« widersetzt und
bisweilen die Oberhand zu gewinnen scheint. Davor liegt jedoch noch eine
Forderung, die aus dem Glauben entsteht, »der in der Liebe wirksam ist« (Gal
5, 6), wie uns der Jakobusbrief ermahnt: »Meine Brüder, was nützt es, wenn
einer sagt, er habe Glauben, aber es fehlen die Werke? Kann etwa der Glaube ihn
retten? Wenn ein Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung ist und ohne das
tägliche Brot, und einer von euch zu ihnen sagt: Geht in Frieden, wärmt und
sättigt euch!, ihr gebt ihnen aber nicht, was sie zum Leben brauchen —
was nützt das? So ist auch der Glaube für sich allein tot, wenn er nicht Werke
vorzuweisen hat« (2, 14-17).
Beim Dienst der Nächstenliebe muß
uns eine Haltung beseelen und kennzeichnen: wir müssen uns des anderen als
Person annehmen, die von Gott unserer Verantwortung anvertraut worden ist. Als
Jünger Jesu sind wir berufen, uns zum Nächsten jedes Menschen zu machen (vgl. Lk
10, 29-37) und dabei dem Ärmsten, Einsamsten und Bedürftigsten besonderen
Vorzug zu gewähren. Dadurch, daß wir dem Hungernden, dem Dürstenden, dem
Fremden, dem Nackten, dem Kranken, dem Gefangenen — wie auch dem
ungeborenen Kind, dem alten Menschen in seinem Leiden oder unmittelbar vor
seinem Tod — helfen, dürfen wir Jesus dienen, wie Er selber gesagt hat:
»Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan«
(Mt 25, 40). Daher müssen wir uns von dem immer noch aktuellen Wort des
hl. Johannes Chrysostomus angesprochen und beurteilt fühlen: »Willst du dem
Leib Christi Ehre erweisen? Vernachlässige ihn nicht, wenn er nackt ist. Ehre
ihn nicht hier im Tempel mit Seidenstoffen, um ihn dann draußen, wo er unter
Kälte und Nacktheit leidet, unbeachtet zu lassen«. 1 Der Dienst der Liebe
gegenüber dem Leben muß zutiefst einheitlich sein: er darf keine
Einseitigkeiten und Diskriminierungen dulden, denn das menschliche Leben ist in
jeder Phase und in jeder Situation heilig und unverletzlich; es ist ein
unteilbares Gut. Es geht also darum, sich des ganzen Lebens und des Lebens
aller »anzunehmen«. Ja, noch tiefgründiger: es gilt, bis an die
eigentlichen Wurzeln des Lebens und der Liebe zu gehen.
Ausgehend von einer tiefen Liebe
zu jedem Mann und jeder Frau hat sich im Laufe der Jahrhunderte eine außergewöhnliche
Geschichte der Liebe entwickelt, die in das kirchliche und staatliche Leben
zahlreiche Strukturen für den Dienst am Leben eingeführt hat, die bei jedem
unvoreingenommenen Beobachter Bewunderung hervorrufen. Es ist eine Geschichte,
die mit erneuertem Verantwortungsgefühl jede christliche Gemeinde durch ein
vielfältiges pastorales und soziales Handeln weiterschreiben muß. In diesem
Sinne müssen ausreichende und wirksame Formen der Begleitung des werdenden
Lebens in die Tat umgesetzt werden, wobei es darum geht, jenen Müttern
besonders nahe zu sein, die sich auch ohne Unterstützung durch den Vater nicht
scheuen, ihr Kind zur Welt zu bringen und zu erziehen. Gleiche Fürsorge muß dem
Leben am Rande der Gesellschaft oder im Leiden, besonders in seiner
Schlußphase, erwiesen werden.
88. Das alles
erfordert eine geduldige und mutige Erziehungsarbeit, die alle und jeden
einzelnen dazu anhalten soll, die Last der anderen zu tragen (vgl. Gal 6,
2); es verlangt besonders unter der Jugend eine ständige Förderung von Berufungen
zum Dienst; es schließt die Durchführung konkreter, fester und vom
Evangelium angeregter Vorhaben und Initiativen ein.
Vielfältig sind die Mittel,
die mit Kompetenz und ernsthaftem Einsatz abgeschätzt werden müssen. Im
Hinblick auf den Ursprung des Lebens gilt es, die Zentren für die
natürlichen Methoden der Fruchtbarkeitsregelung als eine wirksame Hilfe für
die verantwortliche Elternschaft zu fördern, wobei jeder Mensch, vom Kind
angefangen, um seiner selbst willen anerkannt und geachtet und jede
Entscheidung vom Kriterium der aufrichtigen Selbsthingabe angeregt und geleitet
wird. Auch die Ehe-und Familienberater leisten durch ihre spezifische
Tätigkeit der Beratung und Vorbeugung, die sie im Licht einer der christlichen Auffassung
vom Menschen, vom Paar und von der Sexualität entsprechenden Anthropologie
ausüben, einen wertvollen Dienst, um den Sinn der Liebe und des Lebens
wiederzuentdecken und jede Familie in ihrer Sendung als »Heiligtum des Lebens«
zu unterstützen und zu begleiten. In den Dienst am werdenden Leben stellen sich
auch die Zentren für Lebenshilfe und die Häuser oder Zentren zur Aufnahme
des Lebens. Dank ihrer Arbeit gewinnen viele unverheiratete Mütter und in
Schwierigkeiten geratene Paare wieder Sinn und Überzeugungen und finden
Beistand und Hilfe, um Unbehagen und Ängste bei der Annahme eines werdenden
oder gerade zur Welt gekommenen Lebens zu überwinden.
Angesichts des Lebens in elendem,
herabgekommenem Zustand, in der Situation der Entgleisung, in Krankheit und am
Rande der Gesellschaft sind andere Instrumente — wie die Gemeinschaften
zur Wiederherstellung von Drogenabhängigen, die Wohngemeinschaften für die
Minderjährigen oder die Geisteskranken, die Zentren zur Behandlung und Aufnahme
von AIDS-Kranken, die Solidaritätsgemeinschaften vor allem für die Behinderten —
beredter Ausdruck dessen, was sich die Liebe auszudenken vermag, um einem jeden
neuen Grund zur Hoffnung und konkrete Lebensmöglichkeiten zu geben.
Wenn sich dann das irdische
Dasein seinem Ende zuneigt, ist es wiederum die Liebe, die die geeignetsten
Bedingungen ausfindig macht, damit alte Menschen, besonders wenn sie
sich nicht mehr selbst versorgen können, und die sogenannten Kranken im
Endstadium sich einer wirklich menschlichen Fürsorge erfreuen und Antworten
erhalten können, die ihren Bedürfnissen, insbesondere ihrer Angst und
Einsamkeit angemessen sind. Unersetzlich ist in diesen Fällen die Rolle der
Familien; aber diese können in den sozialen Strukturen der Fürsorge und —
falls notwendig — bei der Anwendung der palliativen
Behandlungsmethoden große Hilfe finden, wenn sie sich geeigneter
Gesundheits– und Sozialdienste bedienen, die sowohl in den öffentlichen
Krankenhäu-sern, Kliniken und Pflegeheimen als auch zu Hause tätig sind.
Neu nachgedacht werden muß über
die Rolle der Krankenhäuser, der Kliniken und der Pflegeheime:
ihre wahre Identität ist nicht einfach jene von Strukturen, in denen man
sich der Kranken und Sterbenden annimmt, sondern vor allem die Identität einer
Umgebung, in welcher das Leiden, der Schmerz und der Tod in ihrer menschlichen
und spezifisch christlichen Bedeutung erkannt und gedeutet werden. In
besonderer Weise als klar und wirksam erweisen muß sich diese Identität in den Instituten,
die von Ordensleuten abhängig oder jedenfalls an die Kirche gebunden sind.
89. Diese
Strukturen und Orte des Dienstes am Leben und alle anderen Initiativen zu Hilfe
und Solidarität, die die jeweiligen Situationen wachrufen können, müssen von
Personen belebt werden, die auf hochherzige Weise verfügbar und sich
zutiefst dessen bewußt sind, wie entscheidend das Evangelium vom Leben für
das Wohl des einzelnen und der Gesellschaft ist.
Von besonderer Art ist die den
im Gesundheitswesen Tätigen anvertraute Verantwortung: der Ärzte, Apotheker,
Krankenschwestern und Krankenpfleger, der Seelsorger, Ordensleute, Verwalter
und der freiwilligen Helfer. Ihr Beruf macht sie zu Hütern und Dienern des menschlichen Lebens. In dem
heutigen kulturellen und sozialen Umfeld, in dem die Wissenschaft und die
ärztliche Kunst Gefahr laufen, die ihnen eigene ethische Dimension zu
verlieren, können sie bisweilen stark versucht sein, zu Urhebern der
Manipulation des Lebens oder gar zu Todesvollstreckern zu werden. Angesichts
dieser Versuchung ist ihre Verantwortung heute enorm gewachsen und findet ihre
tiefste Inspiration und stärkste Stütze gerade in der dem Ärzteberuf
innewohnenden, unumgänglichen ethischen Dimension, wie schon der alte und immer
noch aktuelle hippokratische Eid erkannte, demgemäß von jedem Arzt
verlangt wird, sich zur absoluten Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner
Heiligkeit zu verpflichten.
Die absolute Achtung jedes
unschuldigen Menschenlebens erfordert auch die Ausübung des Einspruchs aus
Gewissensgründen gegen vorsätzliche Abtreibung und Euthanasie. »Sterben
lassen« darf niemals als eine medizinische Behandlung angesehen werden, auch
dann nicht, wenn man nur die Absicht hätte, damit einer Bitte des Patienten
nachzukommen: es ist vielmehr die Verneinung des ärztlichen Berufes, der sich
als leidenschaftliches und hartnäckiges »Ja« zum Leben qualifiziert. Auch die
biomedizinische Forschung, ein faszinierendes und neue große Wohltaten für die
Menschheit verheißendes Gebiet, muß immer die Durchführung von Experimenten,
Forschungen bzw. Anwendungen ablehnen, die infolge der Mißachtung der
unverletzlichen Würde des Menschen nicht mehr im Dienst der Menschen stehen und
zu Realitäten werden, die sie, obwohl sie ihnen zu helfen scheinen, tatsächlich
unterdrücken.
90. Zu einer
besonderen Rolle berufen sind die Personen, die sich im Freiwilligendienst
engagieren: sie leisten einen wertvollen Beitrag im Dienst am Leben, wenn
sie berufliche Fähigkeit und hochherzige, unentgeltliche Liebe zu verbinden
verstehen. Das Evangelium vom Leben spornt sie an, die Gefühle einfacher
Menschenliebe auf die Höhe der Christusliebe emporzuheben; jeden Tag inmitten
von Ermüdung und Überdruß das Bewußtsein von der Würde jedes Menschen
zurückzugewinnen; die Bedürfnisse der Menschen ausfindig zu machen und dabei,
wenn nötig, dort neue Wege einzuschlagen, wo die Not am dringendsten ist und
Beachtung und Hilfe am schwächsten sind.
Der hartnäckige Realismus der
Liebe erfordert, daß dem Evangelium vom Leben auch durch Formen
sozialen Handelns und politischen Engagements, durch die Verteidigung und
Förderung des Wertes des Lebens in unseren immer komplexeren und
pluralistischeren Gesellschaften gedient wird. Einzelne, Familien, Gruppen,
Gemeinschaften haben, und sei es auch in je verschiedener Weise, eine
Verantwortung im sozialen Handeln und in der Erarbeitung kultureller,
wirtschaftlicher, politischer und gesetzgeberischer Vorhaben, die unter Achtung
aller und nach der Logik des demokratischen Zusammenlebens zum Aufbau einer
Gesellschaft beitragen sollen, in der die Würde jedes Menschen anerkannt und
geschützt und das Leben aller verteidigt und gefördert wird.
Diese Aufgabe lastet im
besonderen auf den Verantwortlichen für die Staatsangelegenheiten. Da
sie dazu bestellt sind, dem Menschen und dem Gemeinwohl zu dienen, haben sie
die Pflicht, vor allem im Bereich der von der Gesetzgebung getroffenen
Verfügungen mutige Entscheidungen zugunsten des Lebens zu treffen. In einer
demokratischen Regierungsform, in der auf Grund der Zustimmung vieler die
Gesetze verabschiedet und die Entscheidungen gefällt werden, kann sich im
Gewissen der einzelnen, die mit Autorität ausgestattet sind, der Sinn für die
persönliche Verantwortung abschwächen. Aber niemand kann auf sie je verzichten,
vor allem dann nicht, wenn er ein Gesetzgebungs– oder Entscheidungsmandat
innehat, das ihn ruft, sich vor Gott, vor dem eigenen Gewissen und vor der
Gesamtgesellschaft über Entscheidungen, die eventuell dem wirklichen Gemeinwohl
entgegenstehen, zu verantworten. Wenn die Gesetze auch nicht das einzige Mittel
sind, um das menschliche Leben zu verteidigen, so spielen sie doch eine sehr
wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der Förderung einer Denkweise und
einer Gewohnheit. Ich wiederhole noch einmal, daß eine Vorschrift, die das natürliche
Recht auf Leben eines Unschuldigen verletzt, unrecht ist und als solche keinen
Gesetzeswert haben kann. Deshalb erneuere ich mit Nachdruck meinen Appell an
alle Politiker, keine Gesetze zu erlassen, die durch Mißachtung der Würde der
Person das bürgerliche Zusammenleben selber an der Wurzel bedrohen.
Die Kirche weiß, daß es im Rahmen
pluralistischer Demokratien wegen des Vorhandenseins starker kultureller
Strömungen mit verschiedenem Ansatz schwierig ist, einen wirksamen gesetzlichen
Schutz des Lebens in die Tat umzusetzen. Doch veranlaßt von der Gewißheit, daß
die sittliche Wahrheit im Inneren jedes Gewissens ein Echo haben muß, ermutigt
sie die Politiker, angefangen bei jenen, die Christen sind, nicht zu
resignieren und jene Entscheidungen zu treffen, die unter Berücksichtigung der
konkreten Möglichkeiten zur Wiederherstellung einer gerechten Ordnung bei der
Geltendmachung und Förderung des Wertes des Lebens führen sollen. Im Hinblick
darauf muß unterstrichen werden, daß es mit der Aufhebung der ungerechten
Gesetze nicht getan ist. Man wird die Ursachen beseitigen müssen, die den
Angriffen gegen das Leben Vorschuß leisten, indem man vor allem für Familie und
Mutterschaft die gebührende Unterstützung sicherstellt: die Familienpolitik muß
Grundlage und Motor jeder Sozialpolitik sein. Es gilt daher, soziale und
gesetzgeberische Initiativen in Gang zu setzen, die imstande sind, bei der
Entscheidung bezüglich der Elternschaft Bedingungen echter Freiheit zu
garantieren; außerdem ist es notwendig, die Arbeitspolitik, die
Städtebaupolitik, die Wohnungsbau– und Dienstleistungspolitik neu zu
ordnen, damit die Arbeitszeiten und der Zeitplan der Familie aufeinander
abgestimmt werden können und die Betreuung der Kinder und der alten Menschen
tatsächlich möglich wird.
91. Ein
wichtiges Kapitel der Politik für das Leben stellt heute die Problematik des
Bevökerungswachstums dar. Die staatlichen Behörden haben gewiß die
Verantwortung, mit Initiativen »auf das
Bevölkerungswachstum einzuwirken«;
aber solche Initiativen müssen immer die vorrangige und
unveräußerliche Verantwortlichkeit der Ehegatten und der Familien voraussetzen
und respektieren und dürfen nicht Methoden anwenden, die die Person und ihre
Grundrechte mißachten, angefangen bei dem Recht jedes unschuldigen menschlichen
Geschöpfes auf Leben. Es ist daher sittlich unannehmbar, daß man wegen der
Geburtenregelung zur Anwendung von Mitteln wie Empfängnisverhütung,
Sterilisation und Abtreibung ermutigt, ja sie sogar auferlegt.
Es gibt sehr wohl andere Wege, um
das Problem des Bevölkerungswachstums zu lösen: die Regierungen und die
verschiedenen internationalen Einrichtungen müssen vor allem die Schaffung
wirtschaftlicher, sozialer, medizinisch-sanitärer und kultureller Verhältnisse
anstreben, die es den Eheleuten erlauben, ihre die Fortpflanzung betreffenden
Entscheidungen in voller Freiheit und mit wirklicher Verantwortung zu treffen;
sodann müssen sie sich »um die Vermehrung der Mittel und die gerechtere
Verteilung des Reichtums kümmern, so daß alle gleichmäßig an den Gütern der
Schöpfung beteiligt werden. Es muß nach Lösungen auf Weltebene gesucht werden
durch Einrichtung einer glaubwürdigen Wirtschaftsgemeinschaft und
Güterverteilung sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene«.
Das ist der einzige Weg, der nicht nur die Würde der Person und
der Familien, sondern auch das authentische Kulturerbe der Völker achtet.
Der Dienst am Evangelium vom
Leben ist daher umfassend und vielschichtig. Er erscheint uns zunehmend als
wertvoller und geeigneter Rahmen für eine tatkräftige Zusammenarbeit mit den
Brüdern der anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, und zwar auf der
Linie jenes Ökumenismus der Werke, zu dem das II. Vatikanische Konzil
maßgebend ermutigt hat. Außerdem erscheint er als willkommener
Raum für den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Anhängern anderer Religionen
und mit allen Menschen guten Willens: niemand besitzt das Monopol auf den
Schutz und die Förderung des Lebens, sondern sie sind Aufgabe und Verantwortung
aller. Es ist eine schwierige Herausforderung, die vor dem nahen dritten
Jahrtausend vor uns liegt: allein die einträchtige Zusammenarbeit aller, die an
den Wert des Lebens glauben, wird eine Niederlage der Zivilisation von
unvorhersehbaren Ausmaßen vermeiden können.
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