»Wir schreiben dies, damit
unsere Freude vollkommen ist« (1 Joh 1, 4): das Evangelium vom
Leben ist für die Gesellschaft der Menschen
101. »Wir
schreiben dies, damit unsere Freude vollkommen ist« (1 Joh 1, 4). Die
Offenbarung des Evangeliums vom Leben ist uns als Gut gegeben, das allen
mitgeteilt werden soll: damit alle Menschen mit uns und mit der Dreifaltigkeit
Gemeinschaft haben (vgl. 1 Joh 1, 3). Unsere Freude könnte gar nicht
vollkommen sein, wenn wir dieses Evangelium den anderen nicht mitteilten,
sondern es nur für uns behielten.
Das Evangelium vom Leben ist
nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es ist für alle da. Die Frage
des Lebens und seiner Verteidigung und Förderung ist nicht alleiniges Vorrecht
der Christen. Auch wenn es vom Glauben außerordentliches Licht und Kraft
empfängt, gehört es jedem menschlichen Gewissen, das sich nach der Wahrheit
sehnt und um das Schicksal der Menschheit bedacht und besorgt ist. Es gibt im
Leben sicherlich einen heiligen und religiösen Wert, aber er betrifft
keineswegs nur die Gläubigen: es geht in der Tat um einen Wert, den jeder
Mensch auch im Lichte der Vernunft erfassen kann und der deshalb
notwendigerweise alle betrifft.
Unser Handeln als »Volk des Lebens
und für das Leben« verlangt daher, richtig ausgelegt und mit Sympathie
aufgenommen zu werden. Wenn die Kirche die unbedingte Achtung vor dem Recht auf
Leben jedes unschuldigen Menschen — von der Empfängnis bis zu seinem
natürlichen Tod — zu einer der Säulen erklärt, auf die sich jede
bürgerliche Gesellschaft stützt, »will sie lediglich einen humanen Staat
fördern. Einen Staat, der die Verteidigung der Grundrechte der menschlichen
Person, besonders der schwächsten, als ihre vorrangige Pflicht anerkennt«.
Das Evangelium vom Leben ist
für die Gesellschaft der Menschen da. Für das Leben eintreten heißt zur Erneuerung
der Gesellschaft durch den Aufbau des Gemeinwohls beitragen. Denn ohne
Anerkennung und Schutz des Rechtes auf Leben, auf dem alle anderen
unveräußerlichen Rechte des Menschen beruhen und sich entwickeln, läßt sich das
Gemeinwohl unmöglich aufbauen. Noch kann eine Gesellschaft gesicherte
Grundlagen haben, die — während sie Werte wie Würde der Person,
Gerechtigkeit und Frieden geltend macht — sich von Grund auf
widerspricht, wenn sie die verschiedensten Formen von Mißachtung und Verletzung
des menschlichen Lebens akzeptiert oder duldet, vor allem, wenn es sich um
schwaches oder ausgegrenztes Leben handelt. Nur die Achtung vor dem Leben kann
die wertvollsten und notwendigsten Güter der Gesellschaft, wie die Demokratie
und den Frieden, stützen und garantieren.
Es kann in der Tat keine echte
Demokratie geben, wenn nicht die Würde jeder Person anerkannt wird und
seine Rechte nicht respektiert werden.
Und es kann auch keinen wahren
Frieden geben, wenn man nicht das Leben verteidigt und fördert. Daran
erinnerte Paul VI.: »Jedes Vergehen gegen das Leben ist ein Attentat auf den
Frieden, besonders wenn dabei die Sitten des Volkes verletzt werden 1. Wo aber
die Menschenrechte wirklich ernst genommen und öffentlich anerkannt und
verteidigt werden, dort kann der Friede zu einer Atmosphäre werden, in der sich
das soziale Zusammenleben glücklich und wirkungsvoll entwickelt«.
Das »Volk des Lebens« freut sich,
seinen Einsatz mit vielen anderen teilen zu können, so daß das »Volk für das
Leben« immer zahlreicher wird und die neue Kultur der Liebe und Solidarität
wachsen kann zum wahren Wohl der Gesellschaft der Menschen.
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