14.
Arbeit und Eigentum
Der hier kurz
geschilderte historische Prozeß, der sicher sein Anfangsstadium schon
überschritten hat, aber immer noch im Gange ist und sich durch die Beziehungen
zwischen den Nationen und Kontinenten sogar noch ausweitet, erfordert auch
unter einem anderen Gesichtspunkt eine Klarstellung. Wenn man von einer
Antinomie zwischen Arbeit und Kapital spricht, so sind damit selbstverständlich
nicht nur abstrakte oder »anonyme Kräfte« gemeint, die bei der wirtschaftlichen
Produktion am Werk sind. Hinter beiden Begriffen stehen Menschen, lebende,
konkrete Menschen; auf der einen Seite diejenigen, welche die Arbeit verrichten,
ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein, auf der anderen Seite jene,
welche die Rolle des Unternehmers innehaben und entweder selbst die Eigentümer
dieser Mittel sind oder deren Vertreter. So ist also im Ganzen dieses
schwierigen historischen Prozesses von Anfang an das Problem des Eigentums enthalten.
Die Enzyklika Rerum novarum, deren Thema die soziale Frage ist, legt
auch auf dieses Problem Gewicht, indem sie die Lehre der Kirche über das
Eigentum, über das Recht auf Privateigentum auch hinsichtlich der
Produktionsmittel in Erinnerung bringt und bestätigt. Das gleiche tat die
Enzyklika Mater et magistra.
Dieses Prinzip,
wie es damals betont wurde und noch heute von der Kirche gelehrt wird,
unterscheidet sich radikal vom Programm des Kollektivismus, das vom
Marxismus proklamiert und im Laufe der Jahrzehnte seit der Enzyklika Leos XIII.
in verschiedenen Ländern der Welt verwirklicht worden ist. Es unterscheidet
sich zugleich vom Programm des Kapitalismus, das vom Liberalismus und
den von ihm inspirierten politischen Systemen verwirklicht wird. In diesem
zweiten Fall liegt der Unterschied in der Auffassung selbst vom Recht auf
Eigentum. Die christliche Tradition hat dieses Recht nie als absolut und
unantastbar betrachtet. Ganz im Gegenteil, sie hat es immer im größeren Rahmen
des gemeinsamen Rechtes aller auf die Nutzung der Güter der Schöpfung insgesamt
gesehen: das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht auf
Nutznießung untergeordnet, als untergeordnet der Bestimmung der Güter für
alle.
Außerdem hat
die Lehre der Kirche das Eigentum nie so aufgefaßt, daß es zur Ursache sozialen
Kontrastes in der Arbeit hätte werden können. Wie bereits erwähnt, erwirbt man
Eigentum vor allem durch Arbeit und, damit es der Arbeit diene. Das gilt
besonders für das Eigentum an Produktionsmitteln. Eine Auffassung, welche diese
isoliert betrachtet, als einen geschlossenen Komplex von Eigentum, der dann als
»Kapital« der »Arbeit« gegenüberstände oder sie gar ausbeuten sollte, steht im
Gegensatz zum Wesen dieser Mittel und ihres Besitzes. Man darf sie nicht gegen
die Arbeit besitzen; man darf sie auch nicht um des Besitzes willen
besitzen, weil das einzige Motiv, das ihren Besitz rechtfertigt - sei es in
der Form des Privateigentums, sei es in der des öffentlichen oder kollektiven
Eigentums -, dies ist, der Arbeit zu dienen und dadurch die
Verwirklichung des ersten Prinzips der Eigentumsordnung zu ermöglichen: die
Bestimmung der Güter für alle und das gemeinsame Recht auf ihren Gebrauch.
Unter diesem Gesichtspunkt also, im Hinblick auf die menschliche Arbeit und den
gemeinsamen Zugang zu den Gütern, die dem Menschen zugedacht sind, ist unter
den entsprechenden Bedingungen auch die Sozialisierung gewisser
Produktionsmittel nicht auszuschließen. All diese Prinzipien hat die Kirche bei
ihrer Unterweisung im Laufe der Jahrzehnte seit der Veröffentlichung der
Enzyklika Rerum novarum immer betont, wobei sie sich auf Argumente
bezog, die eine viel ältere Tradition formuliert hatte, zum Beispiel auf die
bekannten Argumente der Summa Theologiae des heiligen Thomas von Aquin.
Im vorliegenden
Dokument, dessen Hauptthema die menschliche Arbeit ist, soll all der Nachdruck
bestätigt werden, mit dem die Unterweisung der Kirche über das Eigentum den
Primat der Arbeit und damit den Subjektcharakter des Menschen im
sozialen Leben und vor allem in der dynamischen Struktur des gesamten
Wirtschaftsprozesses bisher zu sichern suchte und dies weiterhin versucht.
In dieser Hinsicht bleibt der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus, der das
ausschließliche Recht des Privateigentums an den Produktionsmitteln wie ein
unantastbares »Dogma« des Wirtschaftslebens verteidigt, weiterhin unannehmbar.
Der Grundsatz von der Achtung der Arbeit fordert, daß dieses Recht einer
konstruktiven - theoretischen und praktischen - Revision unterzogen wird. Denn
wenn es wahr ist, daß das Kapital als Gesamtheit der Produktionsmittel zugleich
die Frucht der Arbeit von Generationen darstellt, so ist es ebenso wahr, daß es
ununterbrochen neu entsteht durch die Arbeit mit diesen Produktionsmitteln, die
einer großen Werkbank gleichen, wo Tag für Tag die gegenwärtige Generation der
Arbeitenden im Einsatz ist. Es handelt sich hier selbstverständlich um die
verschiedenen Arten von Arbeit, nicht nur um die sogenannte Handarbeit, sondern
auch um die vielgestaltige intellektuelle Arbeit von der Forschung bis zur
Führung.
In diesem Licht
gewinnen die zahlreichen, von den Fachleuten der katholischen Soziallehre und
auch vom obersten kirchlichen Lehramt vorgebrachten Anregungen besondere
Bedeutung. Sie betreffen das Miteigentum an den Produktionsmitteln, die
Mitbestimmung, die Gewinnbeteiligung, die Arbeitnehmeraktien und ähnliches.
Unabhängig von der konkreten Möglichkeit, diese verschiedenen Anregungen zu verwirklichen,
bleibt es offensichtlich, daß die Anerkennung der richtig verstandenen Stellung
der Arbeit und des arbeitenden Menschen im Produktionsprozeß verschiedene
Anpassungen des Rechtswesens auf dem Gebiet des Eigentums an Produktionsmitteln
erfordert. Das gilt nicht nur im Hinblick auf schon länger bestehende
Verhältnisse, sondern in erster Linie für die Realität und Problemlage, die
sich in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts in der sogenannten Dritten Welt
herausgebildet haben mit den verschiedenen neuen, unabhängigen Ländern, die -
vor allem in Afrika - an der Stelle ehemaliger Kolonialgebiete entstanden sind.
Wenn also der
Standpunkt des »strengen« Kapitalismus einer ständigen Revision mit dem Ziel
einer Reform unter der Rücksicht der Menschenrechte unterzogen werden muß -
wobei die Menschenrechte im weitesten Sinn und im Zusammenhang mit der Arbeit
zu verstehen sind -, so muß man unter dem gleichen Gesichtspunkt feststellen,
daß diese vielfältigen und so sehr erwünschten Reformen nicht a priori durch
eine Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln verwirklicht
werden können. Denn es ist zu bedenken, daß es für eine zufriedenstellende
Sozialisierung der Produktionsmittel (des Kapitals) nicht genügt, sie einfach
den Händen ihrer privaten Eigentümer zu entziehen. Sie hören in diesem Fall nur
auf, Eigentum einer bestimmten Gesellschaftsgruppe, der privaten Eigentümer, zu
sein, um dafür Eigentum der organisierten Gesellschaft zu werden und dabei
unter die Verwaltung und direkte Kontrolle einer anderen Personengruppe zu
geraten, die, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein, durch ihre
Machtposition in der Gesellschaft darüber auf der Ebene der gesamten nationalen
oder der örtlichen Wirtschaft verfügt.
Diese führende
und verantwortliche Gruppe kann ihre Aufgaben in einer vom Standpunkt des
Primates der Arbeit befriedigenden Weise erfüllen; sie kann sie aber auch
schlecht erfüllen, indem sie für sich das Monopol in Anspruch nimmt, die
Produktionsmittel zu verwalten und über sie zu verfügen, und
dabei nicht einmal vor der Verletzung fundamentaler Menschenrechte
zurückschreckt. So ist also der bloße Übergang der Produktionsmittel in
Staatseigentum im kollektivistischen System keineswegs schon gleichbedeutend
mit einer »Sozialisierung« dieses Eigentums. Von Sozialisierung kann man nur
dann sprechen, wenn der Subjektcharakter der Gesellschaft garantiert ist, das
heißt wenn jeder aufgrund der eigenen Arbeit den vollen Anspruch hat, sich
zugleich als Miteigentümer der großen Werkstätte zu betrachten, in der er
gemeinsam mit allen anderen arbeitet. Ein Weg auf dieses Ziel hin könnte sein,
die Arbeit soweit wie möglich mit dem Eigentum am Kapital zu verbinden und eine
große Vielfalt mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder
kultureller Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie
gegenüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften, die ihre spezifischen
Ziele in ehrlicher Zusammenarbeit und mit Rücksicht auf die Forderungen des
Gemeinwohls verfolgen und sich in Form und Wesen als lebensvolle Gemeinschaften
erweisen, so daß sie ihre Mitglieder als Personen betrachten und behandeln und
zu aktiver Teilnahme an ihrem Leben anregen.
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