18. Das
Problem des Arbeitsplatzes
Wenn man die
Rechte der Arbeitenden gerade im Hinblick auf diesen »indirekten Arbeitgeber«
bedenkt, also im Hinblick auf das Gefüge der nationalen und internationalen
Stellen, die für die ganze Ausrichtung der Arbeitspolitik verantwortlich sind,
muß man seine Aufmerksamkeit zuerst auf ein grundlegendes Problem richten,
nämlich auf das Problem des Arbeitsplatzes, mit anderen Worten, auf das Problem
einer geeigneten Beschäftigung für alle Arbeitsfähigen. Das Gegenteil
einer gerechten und geordneten Situation auf diesem Gebiet ist die
Arbeitslosigkeit, der Mangel an Arbeitsplätzen für Arbeitsfähige. Es kann sich
dabei um eine allgemeine oder eine auf einzelne Sektoren beschränkte
Arbeitslosigkeit handeln. Aufgabe der genannten Institutionen, die hier unter
dem Namen des indirekten Arbeitgebers verstanden werden, ist es, die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die in jedem Fall ein Übel ist und, wenn sie
große Ausmaße annimmt, zu einem echten sozialen Notstand werden kann. Ein
besonders schmerzliches Problem wird sie, wenn sie vor allem die Jugendlichen
trifft, die nach einer entsprechenden allgemeinbildenden, technischen und
beruflichen Vorbereitung keinen Arbeitsplatz finden können und ihren ehrlichen
Arbeitswillen und ihre Bereitschaft, die ihnen zukommende Verantwortung für die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu übernehmen,
schmerzlich frustriert sehen. Die Pflicht der Hilfeleistung für die
Arbeitslosen, das heißt die Verpflichtung, den beschäftigungslosen Arbeitnehmern
und ihren Familien durch die dazu nötige entsprechende Unterstützung den
Lebensunterhalt zu sichern, entspringt dem Grundprinzip der für diesen Bereich
gültigen sittlichen Ordnung, nämlich dem Prinzip der gemeinsamen Nutznießung
der Güter oder, anders und einfacher ausgedrückt, dem Recht auf Leben und
Unterhalt.
Um der Gefahr
der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten und allen einen Arbeitsplatz zu sichern,
müssen die hier als »indirekte Arbeitgeber« bezeichneten Stellen für eine Gesamtplanung
zugunsten jener differenzierten Werkstatt sorgen, in der sich nicht nur das
wirtschaftliche, sondern auch das kulturelle Leben eines Landes formt; darüber
hinaus müssen sie auf eine korrekte und rationelle Organisation der Arbeit in
dieser Werkstatt achten. Diese Gesamtsorge obliegt letzten Endes dem Staat,
darf jedoch nicht einer einseitigen Zentralisierung durch die öffentliche Hand
gleichkommen . Es geht vielmehr um eine gerechte und überlegte Koordinierung,
in deren Rahmen die freie Initiative der einzelnen Personen, der
unabhängigen Gruppen, der örtlichen Betriebe und Unternehmen garantiert sein
muß, unter Berücksichtigung dessen, was oben bereits über den subjekthaften
Charakter der menschlichen Arbeit gesagt worden ist.
Die Tatsache
der gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Länder und Staaten und die
Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten fordern, daß man -
unter Berücksichtigung der souveränen Rechte eines jeden von ihnen auf den
Gebieten der Planung und der Organisation der Arbeit im eigenen Bereich - in
diesem wichtigen Sektor gleichzeitig auf der Ebene der internationalen
Zusammenarbeit durch entsprechende Verträge und Vereinbarungen tätig wird.
Auch hier muß das Grundanliegen solcher Verträge und Vereinbarungen immer mehr
die menschliche Arbeit werden, als Grundrecht aller Menschen verstanden; die
Arbeit, welche allen, die sie verrichten, analoge Rechte verleiht, so daß der
Lebensstandard der Arbeitenden in den einzelnen Ländern immer weniger jene
ärgerniserregenden Unterschiede aufweise, die ungerecht sind und sogar
gewaltsame Reaktionen hervorrufen können. Die internationalen Organisationen
haben auf diesem Gebiet enorme Aufgaben zu erfüllen. Sie müssen sich dabei von
einer genauen Diagnose der vielschichtigen Situationen und ihrer naturgegebenen,
geschichtlichen, politischen und sonstigen Bedingungen leiten lassen; darüber
hinaus müßten sie in der Verwirklichung der gemeinsam festgelegten Aktionspläne
eine größere Leistungsfähigkeit und Effiziens erlangen.
Auf diesem Wege
ließe sich der Plan eines universalen und ausgeglichenen Fortschritts aller
verwirklichen, wie er den Leitfaden der Enzyklika Populorum progressio Pauls
VI. bildet. Dabei ist hervorzuheben, daß das entscheidende Element und
gleichzeitig der beste Prüfstein eines solchen Fortschritts im
Geist der Gerechtigkeit und des Friedens, wie ihn die Kirche verkündet und
unaufhörlich vom Vater aller Menschen und Völker erbittet, gerade die ständige
Aufwertung der menschlichen Arbeit ist, sei es unter dem Gesichtspunkt
ihrer objektiven Zielsetzung, sei es im Hinblick auf die Würde des Subjekts
jeder Arbeit, das der Mensch ist. Der Fortschritt, um den es sich handelt, muß
sich durch den Menschen und für den Menschen vollziehen und in ihm Früchte
tragen. Prüfstein dieses Fortschritts wird eine immer echtere Anerkennung der
Zielsetzung der Arbeit und eine immer allgemeinere Achtung der Rechte sein, die
sich aus ihr entsprechend der Würde des Menschen, der das Subjekt der Arbeit
ist, ergeben.
Vernünftige
Planung und angemessene Organisation der menschlichen Arbeit im Rahmen der
einzelnen Länder und Staaten sollten auch die Ermittlung des rechten
Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten von Beschäftigung erleichtern:
Arbeit in der Landwirtschaft, in der Industrie und in den vielfältigen
Dienstleistungsberufen, Arbeit in der Verwaltung wie auch in der Wissenschaft
und Kunst, je nach den Fähigkeiten der einzelnen Menschen und für das
Gemeinwohl der einzelnen Länder und der ganzen Menschheit. Der Organisation des
menschlichen Lebens nach den vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten müßte ein
angemessenes Unterrichts - und Erziehungssystem entsprechen; es sollte
in erster Linie die Entwicklung einer reifen Menschlichkeit zum Ziel haben,
dann aber auch die fachliche Befähigung, um nutzbringend einen rechten Platz in
der großen und sozial differenzierten Werkstatt einnehmen zu können.
Wenn wir auf
die gesamte Menschheitsfamilie rund um die Erde schauen, werden wir
unvermeidlich von einer erschütternden Tatsache ungeheuren Ausmaßes
schmerzlich berührt: Während einerseits beträchtliche Naturschätze ungenützt
bleiben, gibt es andrerseits Scharen von Arbeitslosen und Unterbeschäftigten
und ungezählte Massen von Hungernden, eine Tatsache, die zweifelsfrei bezeugt,
daß im Inneren der einzelnen politischen Gemeinschaften wie auch in den
Beziehungen zwischen ihnen auf kontinentaler und globaler Ebene hinsichtlich
der Organisation der Arbeit und der Beschäftigung irgendetwas nicht
funktioniert, und zwar gerade in den entscheidenden und sozial wichtigsten Punkten.
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